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Marshmallows statt Kamelle (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Jens ⌂, Berlin, (vor 5794 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Jens, ,

Ausgelöst war diese Fragestellung durch die entrüstete Reaktion auf zwei, in die Galerie eingestellte Fotos. Das in dem Beitrag angeregte Lesen der StVo gibt nichts dazu her...

Habe also mal bei Renault nachgefragt

„Der Kangoo hat eine Dachfläche von min. 2 qm. Es schneit seit Tagen ca. 10 cm/Tag. Der feuchte, pappige Schnee ist mit 200 kg/ cbm in Ansatz zu bringen. Nach 4 Tagen ist eine Schneehöhe von 40 cm auf dem Dach erreicht und damit eine Gesamtdachlast von 160 kg, also 60 kg über dem angegebenen Wert.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Kangoo in seiner Struktur beeinträchtigt ist und seine Betriebserlaubnis verliert?“

Und habe bestätigt bekommen,

... dass es keine Toleranzen bei kurzfristiger Mehrbelastung in abgestelltem Zustand gibt.

Bei der, in der Ausgangsfrage erwähnten Wetterlage kann ich also den Kangoo maximal zweieinhalb Tage unbeaufsichtigt stehen lassen, und das tunlichst auf einem privaten Parkplatz ...

Aber es gibt noch viel empfindlichere Fahrzeuge ...

Kommt gut durch den Winter

Gruß
Jens

PS
Ähnliches gilt natürlich auch für Dachzelte und Karnevalsumzüge ... lieber Marshmallows statt Kamelle

--
KANGOO 1,5 dCi Privilège, EZ 01.12.2003, 3004 193, 1461 ccm, 60 kW/ 82 PS, KC08, granitsilber metallic, Euro 4, [image]


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