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Falsch....man darf solange, bis.... (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

VEC-LOTHAR, (vor 5796 Tagen) @ BIRDY3

...der TÜV-Termin wieder fällig ist.

An unseren Autobahnen stehen die Schilder mit dem großen "P" darauf und das bedeutet Parkplatz...also darf man darauf parken. Parken heißt, dass man sein angemeldetes und versichertes Fahrzeug dort abstellen kann und zwar theoretisch ohne Zeitbegrenzung. Ausnahmen bilden hier etwa eine Zusatzbeschilderung, z.B. der Zusatz "2 Std" (eher selten an Autobahnen) oder auch Einsätze irgendwelcher Hilfskräfte bei Unfällen, Katastrophen etc. und eben auch eine abgelaufene Hauptuntersuchung, also die TÜV-Abnahme.
Diese Regelung gilt natürlich auch auf anderen Parkplätzen, wobei man auf innerstädtischen Parkplätzen immer damit rechnen muss, dass eine Abwasserleitung, Gas, Strom oder sonstiges unter den Parkplätzen schlummert, wo dann von heut auf morgen der Bagger ran muß...aber auf Autobahnparkplätzen eine Versorgungsleitung unter der Parkfläche?....nie im Leben:-D

Also...parken darf man auf Autobahnparkplätzen so lange, bis der TÜV uns scheidet.
Ob ich das jemals machen würde, steht hier völlig außer Frage:-)

Nette Grüße[image]

Lothar


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