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<title>myKangoo.de - Anhänger 750kg</title>
<link>https://forum.mykangoo.de/</link>
<description></description>
<language>de</language>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>bei neueren Fahrzeugen ist deswegen eine Spanne angegeben, bei meinem Dokker z.B. 1239 - 1347 kg, aber das berücksichtigt wohl auch nur werksseitige Ausstattungsvarianten.</p>
</blockquote><p>
Das echte Leergewicht genau deiner Variante steht in der COC. Bei meinem kommt das auch so hin.</p>
<p>Warum das aber nicht in die deutsche Zulassung eingetragen wird ist mir ein Rätsel. Vermute das in der Datenbank die von-bis schon drin stehen, bei der Erstzulassung aber nicht der tatsächliche Wert aus der COC übertragen wird.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318801</link>
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<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 18:14:08 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg: Nachtrag/Präzisierung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nutzen Fahrer den LKW allerdings für private Fahrten, sieht das etwas anders aus. Der Gesetzgeber regelt hier, dass eine Privatfahrt ohne Fahrkarte erlaubt ist, solange das Fahrzeug beziehungsweise das Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht übersteigt. Liegt das Gewicht jedoch darüber, sind solche Fahrten nicht gestattet. Einen LKW dann privat zu fahren, zieht ohne Fahrerkarte ein Bußgeld nach sich.</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
also nochmal zum &quot;Mitmeisseln&quot;.<br />
Mit dem C1E = altem 3er, darf ich Zugfahrzeug 7,5to Leihen und Privat meinen Umzug fahren.<br />
Häng ich einen Anhänger dran, ist das keine &quot;Privatfahrt&quot; mehr, da das Zuggewicht &gt;7,5to als Gesamt Gewicht zulässig?<br />
Und brauche eine Fahrerkarte ? Privat ?<br />
Und da RR = Rüstiger Rentner = kein Beschäftigungsverhältnis = keine Fahrerkarte.</p>
<p>Hör ich da Einschläge ?<br />
Und den Amtsschimmel ?</p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318799</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318799</guid>
<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 15:14:13 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Bis Ende 2019 gab es klare Schulungspflicht für reine E-Fahrzeuge. Wurde geändert auf Min 2. Jahre Führerscheinbesitz.  Und auch auf alternative Antriebe allgemin erweitert.</p>
<p>Und dann kommen da die Auflagaen/Einschränkungen zu:<br />
Gilt nur innerhalb Duetschland. (Ausserhalt Min C1..)<br />
Gilt nur für Nutzfahrzeuge (N-Zulassung) <br />
Dann auch ggf. im gewerblichen Einsatz Einsatzradiusbegrenzung bei Fahrtenschreiber bzw. KOntrollgerät (handwerkerregelung).</p>
<p>Gesetzt wurde gemacht, um die Nutzlast bei den  Nutzfahrzeugen konstant zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit sicherzustelen. .<br />
Das zulässeige Gesamtgewicht kann nur um das Mehrgewicht des Alternativen Antriebes gegenüber der Verbrennervariante erhöht werden; eine generelle Erhöhung auf 4250 kg ist das nicht.. Eine Nutzlasterhöhung und Wettebewerbsverzerrung und Umgehung Füherscheinbestimmunge ist damit ausgeschlossen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318798</link>
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<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 15:02:35 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>biggi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg: Nachtrag/Präzisierung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Nutzen Fahrer den LKW allerdings für private Fahrten, sieht das etwas anders aus. Der Gesetzgeber regelt hier, dass eine Privatfahrt ohne Fahrkarte erlaubt ist, solange das Fahrzeug beziehungsweise das Gespann ein maximales Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht übersteigt. Liegt das Gewicht jedoch darüber, sind solche Fahrten nicht gestattet. Einen LKW dann privat zu fahren, zieht ohne Fahrerkarte ein Bußgeld nach sich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318797</link>
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<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 14:43:32 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>biggi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mautpflichtig sind nach § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen, die</p>
<p>    für den Güterkraftverkehr bestimmt sind (1. Alternative) oder<br />
    dafür verwendet werden (2. Alternative).</p>
<p>Mautpflicht besteht, wenn eine der beiden Alternativen erfüllt ist.</p>
<p><br />
Die LKW in der Vermietung haben in der Regel ein ZGG von 7,49 to. Und sind damit raus.<br />
Ansonsten: Endabrechnung..</p>
<p>Fahrerkarte:  </p>
<p>Berufskraftfahrer, die gewerblich mit LKW ab 3,5 t unterwegs sind, müssen eine Fahrerkarte besitzen, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Wozu dient die Fahrerkarte? Die Fahrerkarte dient der Kontrolle der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Sie muss bei jeder Fahrt eingesteckt sein.</p>
<p>Brauche ich eine Fahrerkarte für „private Fahrten“?</p>
<p>Wer einen Lkw oder Zug mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu maximal 7,5 t fährt, benötigt keine Fahrerkarte. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet ist.<br />
Für das Fahren ohne Fahrerkarte, ob privat oder zum Rangieren, sollte das Kontrollgerät entsprechend eingestellt werden. Allerdings sind auch hier manuelle Ausdrucke anzufertigen, die diese Fahrten oder Bewegungen des Fahrzeugs nachweisen und dokumentieren.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318796</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318796</guid>
<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 14:36:02 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>biggi</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In der &quot;Leermasse&quot; sind Tankfüllung und Fahrer (75 kg) enthalten. Dafür allerdings oft nicht Zusatzausstattungen wie Klima, AHK, ... bei neueren Fahrzeugen ist deswegen eine Spanne angegeben, bei meinem Dokker z.B. 1239 - 1347 kg, aber das berücksichtigt wohl auch nur werksseitige Ausstattungsvarianten.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318795</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318795</guid>
<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 12:30:43 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Oder so, ja Amtsabkürzel halt, also Gewicht des Zuges Fahrzeug und Anhänger.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318793</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318793</guid>
<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 12:18:13 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>ThomasE.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 nett erklärt. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Fahrzeugbindung ist entfallen.<br />
Denn die hatte den Charme, das der Tüver halt &quot;Rechnen&quot; muste.<br />
Past zueinander oder nicht.</p>
</blockquote><p>
Ist nicht überall Praxis, aber etliche Prüfer lassen auch bei den aktuellen 100er Zulassungen das minimale Leergewicht des Zugfahrzeugs in die Papiere vom Anhänger schreiben. Dann brauchst du da auch nix rechnen.</p>
<p>Ich meine das ist auch bei den meisten Einträgen ab Werk der Fall. Da geht es ja teilweise so weit das die 100 schon ab Werk drin stehen mit dem Vermerk das der Eintrag nur gilt wenn Stoßdämpfer angebaut sind. Kaufst du den Anhänger mit Stoßdämpfer und hast die schriftliche Bestätigung des Fachmanns über korrekten Anbau braucht man gar nicht zum TÜV, die Zulassungsstelle hat genug in der Hand die Tempo 100 direkt &quot;freizuschalten&quot; und dir den Anhänger zu siegeln.</p>
<blockquote><p>Und das ganze ohne Blick auf den Führerschein.</p>
</blockquote><p>
Der alte &quot;Lappen&quot; hatte immer mal wieder Stichtage deren Auswirkungen nicht im Dokument selbst vermerkt waren.</p>
<p>Z.B. darf man bei Erwerb der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 Leichtkrafträder fahren, danach nicht mehr.<br />
Beim aktuellen Führerschein hat man einen entsprechenden Eintrag bei A1. Oder halt nicht.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318785</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318785</guid>
<pubDate>Sun, 27 Dec 2020 09:03:13 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 nett erklärt. (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
ich hab diese Seite gefunden.<br />
<a href="https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-SERVICE/100km/h-Voraussetzung">https://www.ahrens-ullmann.de/INFOS-SERVICE/100km/h-Voraussetzung</a><br />
Da ist es nett erklärt.</p>
<p>Auch die Formel, die ja jeder Führerscheininhaber parat hat,wenn Er denn den Wunsch verspürt, mit 100 + Anhänger unterwegs sein zu wollen.</p>
<p>Einfach und am rande ausgedrückt, jedesmal ein Rechenexempel.</p>
<p>Leergewicht vom Zugfahrzeug X 1,1 oder 1,2 = zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger max für Tempo 100</p>
<p>Die Fahrzeugbindung ist entfallen.<br />
Denn die hatte den Charme, das der Tüver halt &quot;Rechnen&quot; muste.<br />
Past zueinander oder nicht.</p>
<p>Jetzt darf der Fahrer selber. So der es denn weiß.</p>
<p>Die Formel geht auch anders rum.<br />
Zulässiges Gesamtgewicht vom Anhänger / 1,1 oder 1,2 = mindest LEERGEWICHT vom ziehenden Fahrzeug.</p>
<p>Ach waren das noch (alte + einfache) Zeiten.</p>
<p>Und das ganze ohne Blick auf den Führerschein.</p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318776</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318776</guid>
<pubDate>Sat, 26 Dec 2020 14:55:52 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Aber was ist auf der anderen Seite der Grenze ?<br />
Ausnahmen gelten nur in Deutschland ?</p>
</blockquote><p>Diese Ausnahme, in der Tat.<br />
Das geht sogar soweit das der ADAC davon abrät mit einer deutschen Zulassung in Frankreich die 130kmh auszunutzen weil im Falle eines Unfalls die deutsche Versicherung sich rauswinden könnte auf der Basis das die deutsche Zulassung nur 80 (oder 100) zulässt.</p>
<blockquote><p>Und wenn die Summe aus beiden zulässigen Gesamtgewichten &gt; 3,5to ?</p>
</blockquote><p>Das müsstest du doch wissen. Du hast das &quot;Tempo 100&quot;-Fass überhaupt erst aufgemacht. /s</p>
<blockquote><p>OK, der &quot;B&quot; hört dann ja auf und der B96 übenimmt. <br />
Aber dazu ?<br />
Lese ich nix im  9. StVOAusnV </p>
</blockquote><p>Weil es absolut keinen Einfluss hat.</p>
<p>Wir sprechen da von 2 Sätzen an Regeln die sich nicht gegenseitig berühren. Wenn der Führerschein für den Zug nicht ausreicht ist es egal ob du damit auf der AB 100 oder 80 fährst. Es ist in beiden Fällen fahren ohne Führerschein. Entweder du treibst einen Fahrer auf der die nötige Erlaubnis hat oder der Anhänger bleibt am Ort der Kontrolle stehen.</p>
<p>Sollte dich die Polizei mit 100kmh rausziehen und das zGG des (gebremsten) Anhängers ist höher als die zulässige Anhängelast warst du 20kmh zu schnell und bekommst ein Ticket. Solange es dein Führerschein erlaubt darfst die Fahrt mit Anhänger und bis zu 80kmh fortsetzen.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318775</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318775</guid>
<pubDate>Sat, 26 Dec 2020 14:01:01 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ah, fast vergessen: Man darf auch ohne Tempomat &quot;80 fahren&quot;. <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/bj.gif" alt="*biggrins*" /> </p>
</blockquote><p>Echt? Dann wird das nächste Auto eins ohne Tempomat <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318772</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318772</guid>
<pubDate>Sat, 26 Dec 2020 12:45:47 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Lotti Karotti</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
OK 6 Jahre.<br />
Was dazu gelernt.<br />
Aber was ist auf der anderen Seite der Grenze ?<br />
Ausnahmen gelten nur in Deutschland ?<br />
Und wenn die Summe aus beiden zulässigen Gesamtgewichten &gt; 3,5to ?</p>
<p>OK, der &quot;B&quot; hört dann ja auf und der B96 übenimmt. <br />
Aber dazu ?<br />
Lese ich nix im  9. StVOAusnV </p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318767</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318767</guid>
<pubDate>Sat, 26 Dec 2020 11:30:17 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Güte da ist so viel falsch... <img src="https://forum.mykangoo.de/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> </p>
<blockquote><p>Tempo 100 ist der Knast (fast)sicher.</p>
</blockquote><p>Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung kommt man nicht in den Knast.</p>
<blockquote><p>1. der Hersteller vom Anhänger muß die 100 per Gutachten freigeben.</p>
</blockquote><p>Was seit Jahren praktisch jeder Anhänger schon ab Werk hat. Die Hersteller machen es sich mit dem Export nämlich einfach und bauen mit EU-Typzulassung. Die Anhänger erfüllen also schon die EU-weiten Bestimmung inklusive der Zulassung bis 130kmh für Frankreich.<br />
Für die auch kein großer Mehraufwand, die Achshersteller handhaben das nämlich auch schon lange so.</p>
<blockquote><p>2. der Tüv muß dieses Gutachten mit einem &quot;Geeigneten&quot; Zugfahrzeug verheiraten.<br />
= in die Papiere eintragen.</p>
</blockquote><p>Das ist seit über einem Jahrzehnten nicht mehr der Fall. Siehe 9. StVOAusnV (9. Ausnahmeverordnung zur StVO).</p>
<p>Die Tempo 100 werden nur noch in den Anhängerpapieren vermerkt, ob der Zug die Anforderungen tatsächlich erfüllt (ABS, Leergewicht PKW) bewertet der Fahrer.</p>
<blockquote><p>3. die Zulassungsstelle ein Tempo 100 Schild rausrücken. MIT SIEGEL. Und hinten am Anhänger angebracht werden.</p>
</blockquote><p>Übliche Praxis.<br />
Das Siegel verliert bei einem wechsel des Zulassungskreises übrigens nicht seinen Wert.</p>
<blockquote><p>4. wird´s nun Interessant. Nur der Fahrer alleine ist nun verantwortlich, das die Reifen des Anhängers KEINE 5 Jahre alt sind (DOT-Nummer).</p>
</blockquote><p>6 Jahre.</p>
<blockquote><p>Als Anmerkung, dürfen, laut dem Gesetzgeber, Reifen ja mit 3 Jahren alter als &quot;Neu&quot; Verkauft werden.</p>
</blockquote><p>Der Gesetzgeber hat dazu gar nix gesagt (falls doch: Quelle bitte), die 3 Jahre beziehen sich auf Gerichtsurteile mit ganz unterschiedlichem Ausgang von 1-3 Jahren.</p>
<blockquote><p>Trift nur eine Bedingung nicht zu (einer der Reifen zu alt z.b., ist man gut beraten, den Tacho bei 80 zu lassen und den Tempomaten rein zu nehemen.</p>
</blockquote><p>Interessant ist in dem Zusammenhang wie viele PKW-Anhängerfahrer auf der AB tatsächlich herausgezogen und kontrolliert werden. Obwohl ich in einem entsprechenden Forum aktiv bin ist mir niemand bekannt.<br />
Nur ein Arbeitskollege hat es mal geschafft - der ist die 100 auf der Landstraße gefahren wo auch mit 9.StVOAusnV für Anhänger stets 80 gilt.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318764</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318764</guid>
<pubDate>Sat, 26 Dec 2020 08:21:43 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn du damit überfordert wärst ... ich hab&#039; das im Griff. </p>
<p>Bei 20 km/h zu schnell kommt man auch nicht in den Knast. Die Reifen dürfen übrigens nicht älter als <em>6 Jahre</em> sein, die Produktionswoche steht aber drauf und wenn ich neue brauche, sage ich dem Händler meines Vertrauens, dass es wirklich neue sein müssen.<br />
Ich habe auch kein Gutachten vom Hersteller, aber eingetragen, geklebt und gesiegelt ist alles. Dass die Zulassung nur für die Kombination mit einem bestimmten Zugfahrzeug gilt, ist seit Ewigkeiten überholt. <br />
Du hast aber weitere furchtbare Bedingungen vergessen zu erwähnen, z.B. dass das Zugfahrzeug in Relation zum Anhänger ein Mindest-Leergewicht haben muss und ABS.</p>
<p>Ah, fast vergessen: Man darf auch ohne Tempomat &quot;80 fahren&quot;.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318763</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318763</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 22:50:15 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Tempo 100 = Knast ? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Mit 100er-Zulassung für den Hänger muss man sich bei der Beladung des Hängers an der maximal zulässigen Stützlast &quot;orientieren&quot;, wenn man denn auch 100 fahren will:<br />
<em>&quot;Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.&quot;</em><br />
Inwieweit das bußgeldrelevant werden kann, weiß ich nicht. Aber man muss sowieso ausprobieren, wie sich das eigene Gespann abhängig von Beladung und Stützlast verhält, zumal da ja auch noch eine eventuelle Antischlingerkupplung eine Rolle spielt. <br />
Mein Wohnwägelchen läuft einfach hinterher, selbst mit zwei Fahrrädern am Heck hat man keine Chance, den zum Schlingern zu bringen. Andere Wohnwägen reagieren da ganz empfindlich.</p>
</blockquote><p>Hallo,<br />
Tempo 100 ist der Knast (fast)sicher.<br />
Warum ?<br />
1. der Hersteller vom Anhänger muß die 100 per Gutachten freigeben.<br />
2. der Tüv muß dieses Gutachten mit einem &quot;Geeigneten&quot; Zugfahrzeug verheiraten.<br />
= in die Papiere eintragen.<br />
3. die Zulassungsstelle ein Tempo 100 Schild rausrücken. MIT SIEGEL. Und hinten am Anhänger angebracht werden.<br />
4. wird´s nun Interesant. Nur der Fahrer alleine ist nun verantwortlich, das die Reifen des Anhängers KEINE 5 Jahre alt sind (DOT-Nummer). Als Anmerkung, dürfen, laut dem Gesetzgeber, Reifen ja mit 3 Jahren alter als &quot;Neu&quot; Verkauft werden.</p>
<p>Trift nur eine Bedingung nicht zu (einer der Reifen zu alt z.b., ist man gut beraten, den Tacho bei 80 zu lassen und den Tempomaten rein zu nehemen.</p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318762</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318762</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 21:26:17 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 100er-Zulassung für den Hänger muss man sich bei der Beladung des Hängers an der maximal zulässigen Stützlast &quot;orientieren&quot;, wenn man denn auch 100 fahren will:<br />
<em>&quot;Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.&quot;</em><br />
Inwieweit das bußgeldrelevant werden kann, weiß ich nicht. Aber man muss sowieso ausprobieren, wie sich das eigene Gespann abhängig von Beladung und Stützlast verhält, zumal da ja auch noch eine eventuelle Antischlingerkupplung eine Rolle spielt. <br />
Mein Wohnwägelchen läuft einfach hinterher, selbst mit zwei Fahrrädern am Heck hat man keine Chance, den zum Schlingern zu bringen. Andere Wohnwägen reagieren da ganz empfindlich.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318761</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318761</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 20:15:15 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Schrauber</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Oder verteilt die &quot;Ladung&quot; im Anhänger so, das eben nur mit &quot;Minimal&quot; auf die Kupplung gedrückt wird.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p><br />
Dazu wieder ein klares nein. Stützlast hält den Zug stabil und sollte nahe der zulässigen Grenze liegen.<br />
Als Grenze gilt die jeweils kleinere maximal zulässige Stützlast von Fahrzeug oder Anhänger.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
</blockquote><p>Nachgeschaut.<br />
§44 STVZO<br />
<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html">https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html</a><br />
Absatz 3 regelt 4% vom tatsächlichen Gewicht, minimal jedoch nicht mehr als 25kg notwendig.<br />
Nicht mehr, als für Zugfahrzeug oder Anhänger incl. Kupplung und Deichsel zulässig.<br />
Bei Anhängergewicht &lt;= 3,5to.</p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318760</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318760</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 17:54:15 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Zulässig GGew max 2500 kg.</p>
</blockquote><p>Bitte etwas mehr Vorsicht bei den Begriffen. Ich vermute da ist das Zuggesamtgewicht gemeint?</p>
<p>Das bedeutet bei voll geladenen Anhänger darf das Zugfahrzeug nur noch bis zu 1225kg wiegen.<br />
Beim 4x4 war das ähnlich und reichte gerade mal für den Fahrer.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318759</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318759</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 17:46:00 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Oder verteilt die &quot;Ladung&quot; im Anhänger so, das eben nur mit &quot;Minimal&quot; auf die Kupplung gedrückt wird.</p>
</blockquote><p>Dazu wieder ein klares nein. Stützlast hält den Zug stabil und sollte nahe der zulässigen Grenze liegen.<br />
Als Grenze gilt die jeweils kleinere maximal zulässige Stützlast von Fahrzeug oder Anhänger.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318758</link>
<guid>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318758</guid>
<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 17:40:40 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>JAU</dc:creator>
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<title>Anhänger 750kg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ok, du meinst das man beim Zugfahrzeug mit der Achslast aufpassen muss.</p>
<p><br />
mfg JAU</p>
</blockquote><p>So ist es.<br />
Einfach ausgedrückt, erhöht die Stützlast das Leergewicht vom Zugfahrzeug.<br />
Man darf halt net mehr soviel reinladen.<br />
Oder verteilt die &quot;Ladung&quot; im Anhänger so, das eben nur mit &quot;Minimal&quot; auf die Kupplung gedrückt wird.</p>
<p>Das waren (meine ich) 20kg. Auch wenn 75kg zugelassen sind.</p>
<p>Gruß<br />
Mc Stender</p>
]]></content:encoded>
<link>https://forum.mykangoo.de/index.php?id=318757</link>
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<pubDate>Fri, 25 Dec 2020 16:15:34 +0000</pubDate>
<category>TTT-Technik, Tipps und Tricks</category><dc:creator>Mc Stender</dc:creator>
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