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Re: Hagelschaden (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Torsten aus Köln, (vor 8379 Tagen) @ Ralf


Als Antwort auf: Re: Hagelschaden von Ralf am 08. August 2002 07:26:50:

Hallo Kangoonauten,
seit dem letzten Hagelschauer hat unser blaues Kangoo'ruh (Bj.04/02) lauter kleine Dellen auf dem Dach und der Motorhaube. Nichts tragisches, fährt nach wie vor einwandfrei und die Dellen sind nur gut bei ungünstigem Licht zu sehen. Darum überlegen wir, ob wir uns die Kaskosumme nicht auszahlen lassen sollten. Ist sowas überhaupt möglich oder sollten wir das aus mir noch unbekannten Gründen (vielleicht ein neuer, schlimmerer Hagelschaden) besser lassen? Kann mir jemand diesbezüglich einen Tip geben?
Grüße von Ralf


HAllo RAlf,
Du kannst Dir die Schadenssumme von der Versicherung anhand eiens Kostenvoranschlags auszahlen lassen.
Wenn der Schaden aber nicht repariert wird sondern Du nur das Geld kassierst zieht die Versicherung die jeweils gültige Mehrwertsteuer ab, bzw. zahlt diese nicht aus, da Du keinen Mehrwert erwitschaftest.
Neue Gesetzgebung seit dem 01.08.2002. Alle voher ergangenen Urteile sind nicht mehr gültig. Siehe auch Autobild.de/Recht.
Torsten

Hallo Torsten,
das ist ja wirklich interessant. Weißt Du zufällig auch, ob das neue Gesetz für Schäden gilt, die vor dem 1.8. passierten (nämlich am 30.7.)? Oder ist der Termin der Schadensbekanntmachung bei der Versicherung entscheidend?
Gruß Ralf


Hallo Ralf,

soweit mir bekannt (wenn jemand andere Informationen hat bitte verbessern, da ich kein Jurist bin) ist das Datum bzw. der Zeitpunkt der Einreichung relevant.
Das beste wäre Du fragst mal Deine Versicherung.

Torsten


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