Re: GRRRRR! Unfallflucht (?) nach (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: GRRRRR! Unfallflucht (?) nach von Bimboo am 15. Juli 2002 09:12:01:
Gerade mal einen Monat habe ich meinen Kangoo, und schon die erste Macke drin! <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/sauer.gif alt=sauer> Irgend so ein Schnösel hat beim Autotür aufreißen nicht aufgepaßt und die Türkante in meine rechte Schiebetür geknallt. Die Kunststoff-Leiste hat leider nicht alles abfangen können, und jetzt habe ich <i>mitten in der Schiebetür</i> eine Dalle. Nicht groß, aber fällt auf der glatten Fläche total auf <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/grmpf.gif alt=grmpf>. Der Verursacher hat sich natürlich aus dem Staub gemacht... Zählt das dann schon als Unfallflucht?
Im Prinzip schon. Unfallflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch geregelt.
Bei der Unfallflucht nicht erfasst sind allerdings bagatellhafte Schäden, etwa wenn die Reparatur weniger als früher 40 DM jetzt also 20 Euro kostet. Dürfte bei dir aber wohl teurer werden.
Ebenfalls kein Fall der Unfallflucht wäre eine Beschädigung mit einem Einkaufswagen - ausreichend wäre allerdings eine Beschädigung im ruhenden Verkehr und dabei nach überwiegender Ansicht auch auf Einkaufsparkplätzen.
Unfallflucht wäre dann nicht strafbar, wenn der Täter seinen Namen und Beteiligung einer feststellungsbereiten Person mitgeteilt hätte - etwa hier beim Supermarkt der Info. Hast du aber wohl schon abgeklappert. Dann würde die Unfallflucht nicht bestraft, wenn der Schädiger sich bei der Polizei gemeldet hat. Erfährst du also, wenn du eine Anzeige erstattest.
Leider ist nach der Lebenserfahrung nicht damit zu rechnen, dass dabei viel herauskommt, weil normalerweise der Schädiger sonst einen Zettel hinterlassen hätte...
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