Rückruf Schlösser bei Twingo/Kangoo (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Hallo Leute,
ich habe vorgestern von Renault ein Einschreiben erhalten, bei dem Twingos UND Kangoos in die Werkstatt gerufen werden um die Innentürschlösser auszutauschen....
Hier der Text des Einschreibens
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Deutsche Renault Aktiengesellschaft - 50319 Brühl
TECHNISCHER RÜCKRUF
ANNETTE XXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXX
Brühl, im Juni 2002
51429 BERGISCH GLADBACH Aktion: 0A53
Ihr Renault Twingo / Kangoo
Fahrzeugidentifikationsnummer: VF1C06D0525011XXX
Kennzeichen: GL -AM XXX
Sehr geehrte Frau XXXXX,
mit Ihrem Renault haben Sie sich für ein Fahrzeug entschieden, das
sich durch Sicherheit, Komfort, Fahrvergnügen und Qualität
auszeichnet.
Die Sicherheit unserer Kunden steht immer im Mittelpunkt unserer
Arbeit. Im Rahmen der Qualitätsprüfung haben wir eine
Unregelmäßigkeit an den Türschlössern festgestellt. Es besteht die
Gefahr des Selbstöffnens der Türen. Aus diesem Grund haben wir uns
für die Kontrolle und ggf. den Austausch der Türschlösser entschieden.
Bitte nehmen Sie unverzüglich telefonisch Kontakt mit einem Renault
Partner Ihrer Wahl, auf und vereinbaren Sie einen Werkstatttermin,
damit die notwendige Arbeit kostenlos für Sie erledigt werden kann.
Sollte sich das Fahrzeug nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, bitten
wir Sie, dieses Schreiben an den neuen Halter weiterzuleiten oder uns
die beigefügte Antwortkarte unter Angabe der siebzehnstelligen
Fahrzeugidentifikationsnummer zurückzusenden (siehe oben).
Wurde die Arbeit an Ihrem Fahrzeug bereits von einem Renault Partner
durchgeführt, ist dieses Schreiben für Sie gegenstandslos.
Sollten im Zusammenhang mit dieser Aktion noch Fragen anstehen,
wenden Sie sich bitte an Ihren Renault Partner oder die Renault
Kundenbetreuung unter der Telefonnummer: 02232-739161.
Wr bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen
weiterhin gute Fahrt mit Ihrem Renault.
Remi Lefevre
Direktion Qualität und Kundendienst
PS: Ihre Anschrift haben wir vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Beseitigung
erheblicher Mängel für die Verkehrssicherheit oder die Umwelt
erhalten (§35, Abs.2, Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz).
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Also zumindestens bei den Twingos betrifft es die, die im letzten Sommer gebaut wurden.....
Viele Grüße
Annette