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Fahrradhalter (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Michael, (vor 8483 Tagen)


Moin Gemeinde,

ich weiss wohl, das "weiter unten" in Forum evtl. was drüber zu finden ist - trotzdem meine Frage - iss ja nicht viel! Gibt es Fahrradhalter für den Grundträger des Kangoo - Thule hat nix - das haben sie mir gestern gemailt. Bin dankbar für jede Auskunft - will nämlich an Pfingsten in Urlaub - mit Rädern!!!!

Gruß an Alle

Re: Fahrradhalter

Herzilein, (vor 8483 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Fahrradhalter von Michael am 25. April 2002 08:21:13:

Moin, Moin,

ich habe mal gehört, dass man aus drei "Baumarktfahrradträgern" zwei für den Kangoo passende zusammenbauen kann. Diese Träger sind normalerweise zu kurz für den großen Holmabstand beim Kangoo. Man verwendet einfach vom dritten Fahrradträger je ein Profilblech für die Verlängerung der beiden anderen. Leider habe ich das selber noch nicht ausprobiert, da mir noch der dritte Träger fehlt :-)) - es scheint mir aber praktikabel und preiswert.

Ciao Herzilein

Re: Fahrradhalter

Michael, (vor 8483 Tagen) @ Herzilein


Als Antwort auf: Re: Fahrradhalter von Herzilein am 25. April 2002 09:50:59:

Moin, Moin,
ich habe mal gehört, dass man aus drei "Baumarktfahrradträgern" zwei für den Kangoo passende zusammenbauen kann. Diese Träger sind normalerweise zu kurz für den großen Holmabstand beim Kangoo. Man verwendet einfach vom dritten Fahrradträger je ein Profilblech für die Verlängerung der beiden anderen. Leider habe ich das selber noch nicht ausprobiert, da mir noch der dritte Träger fehlt :-)) - es scheint mir aber praktikabel und preiswert.
Ciao Herzilein


Danke Herzilein! Ist es aber auch erlaubt? - Oder fragt man sowas erst besser gar nicht??

Erlaubt?

Herzilein, (vor 8483 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Re: Fahrradhalter von Michael am 25. April 2002 11:59:15:

Danke Herzilein! Ist es aber auch erlaubt? - Oder fragt man sowas erst besser gar nicht??

Ich denke, dass man dafür keine Erlaubnis bzw. ABE benötigt. IMHO haben auch die Fahrradträger keine ABE - auch die Haltebügel für mein Kajak haben nichts derartiges. Theoretisch ist es ja sogar Teil der Ladung, denn wenn ich mir ein Bett bei IKEA kaufe und den Metallrahmen auf den Träger schnalle ist ja auch der Karton der das Bett zusammenhält Teil der Ladung...

Ich würde mir da also nicht besonders viele Sorgen machen.

Ciao Herzilein (BTW: der Michael mit Herz ;-) )


Keine Erlaubnis notwendig!

Herzilein, (vor 8482 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Re: Fahrradhalter von Michael am 25. April 2002 11:59:15:

Nun habe ich beim KBA mal nachgefragt...es gibt keine ABE für weitere Aufbauten, da das alles als Ladung zählt. Man ist jedoch für Schäden, die durch die Ladung ausgehen verantwortlich - also auf eigene Gefahr.

Ciao Herzilein

Re: Keine Erlaubnis notwendig!

Michael, (vor 8479 Tagen) @ Herzilein


Als Antwort auf: Keine Erlaubnis notwendig! von Herzilein am 26. April 2002 11:35:14:

Nun habe ich beim KBA mal nachgefragt...es gibt keine ABE für weitere Aufbauten, da das alles als Ladung zählt. Man ist jedoch für Schäden, die durch die Ladung ausgehen verantwortlich - also auf eigene Gefahr.
Ciao Herzilein

HERZlichen dank für deine Bemühungen, du hast mir sehr weitergeholfen! Vielleicht versuch ichs auch mit dem "Paulchen"?! Schau mer mal!

Gruß Michael

Re: Fahrradhalter

Thomas Freytag, (vor 8482 Tagen) @ Michael


Als Antwort auf: Fahrradhalter von Michael am 25. April 2002 08:21:13:

Hi,
ich hätte einen gebrauchten, aber fast neuen (2x benutzten) Paulchen-Heckträger (www.paulchen-systeme.de) für Kangoo mit großer Heckklappe anzubieten - VHB: 100 Euro (NP: über 200 Euro). Hinzu käme ggfs. Verpackung + Versand.
Interesse?

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