Als Antwort auf: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft? von Christoph am 24. März 2002 23:46:22:
Wie in einer anderen Antwort schon erwähnt, ist die D4-Norm eine innerdeutsche Angelegenheit.
Die D4-Norm können nur Fahrzeuge erhalten, die für den deutschen Markt gebaut wurden. So sieht es der Fiskus leider vor.
Eine Umschlüsselungsbescheinigung kann es daher nicht geben. Würde aber auch keinen Sinn machen, da der Gesetzgeber weiterhin sagt, daß nur Fahrzeuge, die von Erstzulassung an in die D4-Norm eingestuft waren, eine Steuerbefreiung bekommen.
Ein weiterer Nachteil kann je nach Herkunftsland des Import-Fahrzeugs noch die Garantiedauer sein. Renault gibt auf Neufahrzeuge, die für den deutschen Markt gebaut und ab dem 01.11.01 erstzugelassen wurden, eine Garantie von 2 Jahren.
Es kann aber sein, dass Fahrzeuge, die für andere EU-Länder gebaut wurden, nur ein Jahr Garantie haben. Da gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Sollte man sich vorher auf jeden Fall informieren. Die europaweite gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren seit dem 01.01.03 bleibt davon unberührt.
J.D.