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Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Christoph, (vor 8520 Tagen)


Tach auch

Wir wollen unseren Clio demnächst gegen einen Kangoo 1,9dti eintauschen. Cramer hat auch den entsprechenden Preis dazu.
Jetzt meine Frage
In einem Posting weiter unten http://f21.parsimony.net/forum37471/messages/5934.htm
war die Rede davon, daß Import Autos bei der KFZ Steuer anders eingestuft wreden als offizielle Importe.
Was ist der Hintergrund?
Betrifft das grundsätzlich alle Motoren?

Wer kann helfen ?

Danke für eure Antworten

Christoph

Re: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft?

Torsten, (vor 8519 Tagen) @ Christoph


Als Antwort auf: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft? von Christoph am 24. März 2002 23:46:22:

Tach auch
Wir wollen unseren Clio demnächst gegen einen Kangoo 1,9dti eintauschen. Cramer hat auch den entsprechenden Preis dazu.
Jetzt meine Frage
In einem Posting weiter unten http://f21.parsimony.net/forum37471/messages/5934.htm
war die Rede davon, daß Import Autos bei der KFZ Steuer anders eingestuft wreden als offizielle Importe.
Was ist der Hintergrund?
Betrifft das grundsätzlich alle Motoren?
Wer kann helfen ?
Danke für eure Antworten
Christoph

Hallo Christoph,
normalerweise gibt es bei jedem Fahrzeug eine EWG-Überenstimmungsbescheinigung.
Die sollte Dir Dein Händler geben.
Da das Fahrzeug damit ganz regulär zugelassen werden kann dürfte es keine unterschiedliche Besteuerung geben.
Diese Bescheinigung sagt alles über das Fahrzeug/Modell aus.

m.f.g.
Torsten

Re: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft?

küze, (vor 8518 Tagen) @ Christoph


Als Antwort auf: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft? von Christoph am 24. März 2002 23:46:22:

Hintergrund der unterschiedlichen Besteuerung ist der deutsche Alleingang mit der D4-Norm. In allen EU-Ländern ist Euro3-Norm Pflicht, die D4 gibt es aber woanders (noch) nicht. Daher werden alle Importfahrzeuge gemäß ihrem eigentlichen Bestimmungsland nach Euro3 eingestuft. Fieserweise lassen viele Hersteller die Umschlüsselung nicht zu, indem sie einfach andere Motorkennbuchstaben verwenden - die hat der TÜV dann nicht in den Protokollen und verteilt gemäß COC-Papier die Euro3-Einstufung.
Die Kangoo-Diesel werden auch bei uns nach Euro3 eingestuft, da gibt es also keinen Unterschied. Bei 1.2 16V/ 1.6 16V verliert man aber momentan den D4-Bonus. Wenn einer weiß, wie man ihn retten kann, bitte melden!

Grüße aus Kiel
Lars

Tach auch
Wir wollen unseren Clio demnächst gegen einen Kangoo 1,9dti eintauschen. Cramer hat auch den entsprechenden Preis dazu.
Jetzt meine Frage
In einem Posting weiter unten http://f21.parsimony.net/forum37471/messages/5934.htm
war die Rede davon, daß Import Autos bei der KFZ Steuer anders eingestuft wreden als offizielle Importe.
Was ist der Hintergrund?
Betrifft das grundsätzlich alle Motoren?
Wer kann helfen ?
Danke für eure Antworten
Christoph


Re: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft?

John Doe, (vor 8516 Tagen) @ Christoph


Als Antwort auf: Werden Importe bei der KFZ Steuer anders eingestuft? von Christoph am 24. März 2002 23:46:22:

Wie in einer anderen Antwort schon erwähnt, ist die D4-Norm eine innerdeutsche Angelegenheit.
Die D4-Norm können nur Fahrzeuge erhalten, die für den deutschen Markt gebaut wurden. So sieht es der Fiskus leider vor.
Eine Umschlüsselungsbescheinigung kann es daher nicht geben. Würde aber auch keinen Sinn machen, da der Gesetzgeber weiterhin sagt, daß nur Fahrzeuge, die von Erstzulassung an in die D4-Norm eingestuft waren, eine Steuerbefreiung bekommen.
Ein weiterer Nachteil kann je nach Herkunftsland des Import-Fahrzeugs noch die Garantiedauer sein. Renault gibt auf Neufahrzeuge, die für den deutschen Markt gebaut und ab dem 01.11.01 erstzugelassen wurden, eine Garantie von 2 Jahren.
Es kann aber sein, dass Fahrzeuge, die für andere EU-Länder gebaut wurden, nur ein Jahr Garantie haben. Da gibt es derzeit keine einheitliche Regelung. Sollte man sich vorher auf jeden Fall informieren. Die europaweite gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren seit dem 01.01.03 bleibt davon unberührt.

J.D.

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