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Re: Blöde Frage zur Tageszulassung (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Simon, Wednesday, 21.11.2001, 19:54 (vor 8211 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Blöde Frage zur Tageszulassung von Rüddy am 20. November 2001 23:01:23:

Hallo,

da es wohl alle interessiert stelle ich meine Antowrt ins Forum "open to discussion" und Rüddy: Hier gibt es keine blöde Fragen! Bis auf die ob Berlingo oder Kangoo vielleicht...

Also: Der Händler ist im Fall der Tageszulassung im Brief als Erstbesitzer eingetragen. Ehrlich gesagt hatte ich noch nie einen Vollkaskoschaden mit einer Tageszulassung, war eber der Meinung das es auf die Erstzulassung des Fahrzeugs ankommt, und da ich das Ding am Tag nach der Erstzulassung übernommen hab, sollte es doch hoffentlich keine schweren Nachteile geben - wer weiss da was?

Noch ein Hinweis an alle die darüber nachdenken: Die Garantie läuft ebenfalls ab dem Tag der ersten Zulassung.

Viele Grüße

Simon

Hallihallo
also ich habe für meinen Kangoo Privilege 1,9 dti EZ 25.10.2001 mit Sitzheizung, CD Radio, Metalliclack, zusätzlichen Winterreifen auf Felge sowie 3-Jahres Garantie bis 100000km als Tageszulassung insgesamt 28.600 DM bezahlt (incl. Überführung)... ich denke da war ich ganz gut beim Verhandeln :-) und es ist kein Re-Import oder sowas in die Richtung.
Will ja keine Werbung machen, aber schaut doch ma unter www.hanshanauer.de, da hab ich Ihn nämlich her und für mich hat sich der Ausflug nach München somit gelohnt (klasse Wägelchen, nicht?)
Grüße an alle Kangoo - Fans
Simon

Gilt bei einem Vollkaskoschaden ein Wagen mit Tageszulassung,
d.h. man hat das Auto ja in 2.Hand, noch als "Neuwagen" im Sinne der Versicherungsbedingungen ????
Grüße
Rüddy



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