Re: Anhängerkupplung^x (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Anhängerkupplung^x von Nils Giesen am 19. November 2001 23:19:08:
Hallo Nils!
Die AHK braucht weder in Brief noch in Schein eingetragen zu werden. Du mußt dann nur die TÜV-Abnahme-Bescheinigung der AHK mitführen. Wenn Du den Schein irgendwann aus anderem Grund 'mal ändern mußt (z.B. Eigentümerwechsel), dann kannst Du sie bei der Gelegenheit mit eintragen lassen.
Gruß, Andreas
Scheint die Originale zu sein, aber es ist kein Eintrag im Brief?!? Vielleicht erst kurz vor dem Unfall nachgeruestet?!?
Grusz, Nils
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