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Re: Leasingangebot...!? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

popapei, (vor 8769 Tagen) @ Hans


Als Antwort auf: Re: Leasingangebot...!? von Hans am 08. November 2001 14:26:01:

Gehört mir dann das Auto von Anfang an oder nicht? Was passiert bei Unfall o.ä. oder wenn ich den Wagen vorher verkaufen wollte?

Der Wagen gehört der Leasinggesellschaft. Diese hat auch zur Sicherheit den Brief. Du kannst den Wagen also nicht einfach verkaufen. Um Sicherheit bei einem Unfall zu haben, solltest Du eine Vollkasko abschliessen.

Beim Leasing wird der Wagen für einen bestimmten Zeitraum gemietet. Die Leasingrate errechnet sich aus den Zinsen und der Differenz zwisch Neuwert und Wert nach Ablauf des Leasingzeitraums (Restwert).
Dieser Restwert wird geschätzt (auch abhängig von der Fahrleistung).
Nach Ablauf des Leasingzeitraums muss eine eventuelle Diffenz zum tatsächlichen Zeitwert gezahlt werden (oder es gibt Geld zurück).

Es gibt aber noch eine weitere Konstruktion:
Du least den Wagen. Gleichzeitig schließt Du mit dem Händler einen weiteren Vertrag, das der Wagen nach Ablauf des Leasingzeitraums zu einem festgelegten Preis gekauft werden kann.
Ich denke dieses Modell hat Dir der Händler angeboten.
Ich habe meine Kangoo auch so geleast/gekauft und keine negativen Erfahrungen gemacht.
Das Modell rechnet sich dadurch, daß der Wagen an die Leasinggesellschaft verkauft wird. Diese hat einen wesentlich günstigeren Einkauspreis.
Der Händler kann Dir nicht mehr Rabatt als seine Handelsspanne geben.
z.B.:
Kangoo kostet 25.000,-- DM nach Liste
Händler zahlt 22.000,-- DM Einkaufspreis
Gibt der Händler 2.000,-- DM Rabatt hat er 1.000,-- DM verdient und Du 23.000,-- DM bezahlt.

Die leasinggesellschaft kauft für 20.000,-- DM ein.
Sie rechnet mit 1.000,-- DM Zinsen (ihr Verdienst)
Der Händler bekommt 1.000,-- DM Provision für Vermittlung des Leasingvertrags,
Du zahlts dann insgesamt 22.000,-- DM

Wenn der Händler Dir den Wagen für 22.000,-- gibt, hat er nichts verdient. Er muss aber ja auch leben. (zumindest brauchen die Kinder des Verkäufers was zu Essen).

Wie gesagt, laß dir den Kauf zum vereinbarten Restwert vertraglich zusichern dann sollte es bei einem seriösen Händler keine Probleme geben.

Gruß
Werner



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