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Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Nickel, (vor 8835 Tagen)


Habe gerade einen neuen 1.6 16 V bestellt - wie hoch ist eigentlich "wirklich" die Höchstgeschwindigkeit ? Bin mir im klaren das der Kangoo kein Rennwagen ist - aber wenn man jeden Tag ca. 200 km unterwegs ist es doch mal ganz schön wenn man auf der Autobahn kurzfristig mal richtig Gas geben kann. Schließlich bin ich durch meinen Peugeot 106 mit 75 PS ziemlich verwöhnt - der fährt fast 200 km/h (wiegt natürlich fast nichts und ist auch "windschnittiger"...).
In den Renault Prospekten ist er sowohl mit 160 km/h als auch mit 170 km/h angegeben...

guter Tacho ;-))

Herzilein, (vor 8835 Tagen) @ Nickel


Als Antwort auf: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... von Nickel am 03. September 2001 22:57:29:

... Schließlich bin ich durch meinen Peugeot 106 mit 75 PS ziemlich verwöhnt - der fährt fast 200 km/h (wiegt natürlich fast nichts und ist auch "windschnittiger"...<

Na da scheint Dein Tacho ja ziemlich optimistisch eingestellt zu sein - ein "normales Auto" unter 100 PS fährt kaum 200 km/h - die Angaben in der Zulassung stimmen meist mit den wahren werten überein...aber im freien Fall... ;-))

Ne mal im ernst - ich denke nicht das der kangoo für solche geschwindigkeiten konstruiert wurde. Ein Scenic oder Espace ist da wohl eher dafür gebaut...aber sicher würde ich mir darin auch nicht vorkommen...

Ciao Herzilein

Re: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor.....

Rüddy, (vor 8835 Tagen) @ Nickel


Als Antwort auf: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... von Nickel am 03. September 2001 22:57:29:

Die angegebene Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein ist die
Geschwindigkeit, die das Auto bei Windstille auf gerader Strecke
in Meereshöhe bei Standardtemperatur in beiden Richtungen
effektiv fährt. (Nur mit Fahrer).
Alles andere sind Fertigungstoleranzen, und vor allem Tachoabweichungen !
Man darf dem Tacho eh nicht glauben, da er gesetzlich vorgeschrieben
vorgehen muß !
mfg
Rüddy


volle Kraft zurück!!!

Herzilein, (vor 8835 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Re: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... von Rüddy am 04. September 2001 11:31:00:

Die angegebene Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein ist die
Geschwindigkeit, die das Auto bei Windstille auf gerader Strecke
in Meereshöhe bei Standardtemperatur in beiden Richtungen
effektiv fährt. (Nur mit Fahrer).

also auch 160 im Rückwärtsgang !!! ;-))) na dann...

Ciao Herzilein

Re: volle Kraft zurück!!!

LAHS!, (vor 8835 Tagen) @ Herzilein


Als Antwort auf: volle Kraft zurück!!! von Herzilein am 04. September 2001 11:45:15:

Die angegebene Höchstgeschwindigkeit im KFZ-Schein ist die
Geschwindigkeit, die das Auto bei Windstille auf gerader Strecke
in Meereshöhe bei Standardtemperatur in beiden Richtungen
effektiv fährt. (Nur mit Fahrer).

also auch 160 im Rückwärtsgang !!! ;-))) na dann...
Ciao Herzilein


...im freien Fall...kein Problem....höhöhö...

mein dTi macht auf normaler ebener strecke ca. 170 km/h....wenn´s leicht abschüssig ist, krieg ich ihn auch auf 190 km/h....aber das mag er nicht so, hat er mir gesagt...


Gruss

LAHS! mit dem traum in silber..


Die Einen und Die Anderen

Rüddy, (vor 8835 Tagen) @ Herzilein


Als Antwort auf: volle Kraft zurück!!! von Herzilein am 04. September 2001 11:45:15:

Die Einen werden dumm angemacht, wenn Sie konstruktive Beiträge auch
als "Außenseiter" hier einbringen, die Anderen werden dumm angemacht,
wenn sie versuchen, einen Beitrag nach bestem Wissen zu beantworten.

Langsam aber sicher verkommt dieses Forum zu einem Affentheater !

:-< Rüddy

Tschuldigung

Herzilein, (vor 8835 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Die Einen und Die Anderen von Rüddy am 04. September 2001 14:38:57:

Die Einen werden dumm angemacht, wenn Sie konstruktive Beiträge auch
als "Außenseiter" hier einbringen, die Anderen werden dumm angemacht,
wenn sie versuchen, einen Beitrag nach bestem Wissen zu beantworten.
Langsam aber sicher verkommt dieses Forum zu einem Affentheater !

:-< Rüddy

Hi Rüddy

ich dachte ;-))) sagt alles - aber man (Frau natuerlich auch) kann sich ja auch irren. Möglicherweise war es ja dumm, aber eine Anmache bestimmt nicht!!!

Ciao Herzilein

Auch Tschuldigung

Rüddy, (vor 8834 Tagen) @ Herzilein


Als Antwort auf: Tschuldigung von Herzilein am 04. September 2001 15:08:51:

Sorry, bin halt kein Profi mit den verflixten Emoticons.
Halte die Stimmung und teilweise die Beiträge hier im Forum
trotzdem für "saumäßig"
Rüddy


Re: Die Einen und Die Anderen

Anonym, (vor 8834 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Die Einen und Die Anderen von Rüddy am 04. September 2001 14:38:57:

Die Einen werden dumm angemacht, wenn Sie konstruktive Beiträge auch
als "Außenseiter" hier einbringen, die Anderen werden dumm angemacht,
wenn sie versuchen, einen Beitrag nach bestem Wissen zu beantworten.
Langsam aber sicher verkommt dieses Forum zu einem Affentheater !

:-< Rüddy

Hallo Rüddy,

Herzilein (Michael) hat das doch nicht böse gemeint, sondern mit einem lächenden Gesicht. Eigentlich hatte ich heute morgen sowas ähnliches wie Herzilein geschrieben, aber irgendwie ist es im Forum verschwunden...
Aber ich entschuldige für das -nicht hier vorhandene- dann auch mal.
Gruß
<b>[link=http://www.didre.de" target="_blank]Dirk[/link] - <font color="#FF6666[/link]E</font><font color="#3366FF[/link]x</font>-<font color="#66FFFF[/link]K</font><font color="#FFFF00[/link]a</font><font color="#FF6600[/link]n</font><font color="#99FF99[/link]g</font><font color="#009900[/link]o</font><font color="#CC66CC[/link]o</font>f<font color="#3333FF[/link]a</font><font color="#CC66CC[/link]h</font><font color="#FFFF99[/link]r</font><font color="#3333FF[/link]e</font><font color="#FF6666[/link]r</font></b>


Tachoabweichung: gesetzliche Regelung

Klaus S, (vor 8834 Tagen) @ Rüddy


Als Antwort auf: Re: Höchstgeschwindigkeit mit 1.6 16V Motor..... von Rüddy am 04. September 2001 11:31:00:

Zur Tachoanzeige soll angeblich folgende Regelung Vorschrift sein:

- nach oben gilt eine maximale Abweichung von 5% des Skalenendwerts, also bei einem Tacho mit Maximalgeschwindigkeit 220 km/h wären das 11 km/h

- nach unten gilt Null Toleranz, also der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen

Jetzt wird verständlich, warum sich die Hersteller eher nach oben orientieren, denn ein Tacho der auch nur etwas zu wenig anzeigt muß ausgewechselt werden.
In Vergleichstests hat der Tacho des Kangoo als einer der genauesten abgeschnitten. Dies habe ich auch selbst feststellen können als eine Zeit lang eine Radarmeßeinrichtung mit Anzeige "Sie fahren ... km/h" in unserer Nähe aufgestellt war. Bei Strich 50 auf dem Tacho wurden mir 48 km/h angezeigt. Mein alter Vectra hatte eine nachgewiesene Abweichung von 12 km/h.

mit freundlichen Kangoo-Grüßen

Klaus S

Re: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung

Herzilein, (vor 8834 Tagen) @ Klaus S


Als Antwort auf: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung von Klaus S am 05. September 2001 08:56:30:

- nach oben gilt eine maximale Abweichung von 5% des Skalenendwerts, also bei einem Tacho mit Maximalgeschwindigkeit 220 km/h wären das 11 km/h
- nach unten gilt Null Toleranz, also der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen
Jetzt wird verständlich, warum sich die Hersteller eher nach oben orientieren, denn ein Tacho der auch nur etwas zu wenig anzeigt muß ausgewechselt werden.
In Vergleichstests hat der Tacho des Kangoo als einer der genauesten abgeschnitten. Dies habe ich auch selbst feststellen können als eine Zeit lang eine Radarmeßeinrichtung mit Anzeige "Sie fahren ... km/h" in unserer Nähe aufgestellt war. Bei Strich 50 auf dem Tacho wurden mir 48 km/h angezeigt. Mein alter Vectra hatte eine nachgewiesene Abweichung von 12 km/h.
mit freundlichen Kangoo-Grüßen
Klaus S


hier stehts genauer...

Herzilein, (vor 8834 Tagen) @ Klaus S


Als Antwort auf: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung von Klaus S am 05. September 2001 08:56:30:

hier ein Auszug aus der unten Angegebenen Quelle:

Deshalb verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell nur eine Tempo-Unterschreitung. Niemals darf der Tacho weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.
Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1.Januar 1991 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Das bedeutet: Bei einem Tacho bis 250 km/h ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1.Januar 1991 erstmals zugelassen wurden: Die maximale Abweichung beträgt zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 km/h protzt dann das Display mit 147 Kilometern.

Ciao Herzilein

ACHTUNG: im Link ist die 1 aus click1fish zu entfernen (Wortsperre im Forum)

Quelle:http://www.click1fish.com/click1fish/guidearea/auto/dienstleistungen/autofahren/archiv2001/230401.article.html?nr=0001

Re: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung

Anonym, (vor 8834 Tagen) @ Klaus S


Als Antwort auf: Tachoabweichung: gesetzliche Regelung von Klaus S am 05. September 2001 08:56:30:

- nach oben gilt eine maximale Abweichung von 5% des Skalenendwerts, also bei einem Tacho mit Maximalgeschwindigkeit 220 km/h wären das 11 km/h
- nach unten gilt Null Toleranz, also der Tacho darf niemals zu wenig anzeigen
Jetzt wird verständlich, warum sich die Hersteller eher nach oben orientieren, denn ein Tacho der auch nur etwas zu wenig anzeigt muß ausgewechselt werden.

Hallo Klaus,
ist so leider nicht ganz richtig. Habe von der ADAC Seite mal abkopiert....
1. <u>Die Technik</u>
Am weitesten verbreitet sind auch heute noch
Wirbelstrom-Instrumente. Ein fest mit der Welle
verbundener Dauermagnet erzeugt ein Magnetfeld.
Durch die bei der Drehung entstehenden Wirbelströme
erfolgt eine Mitnahme einer ihn umgebenden
sogenannten "Aluminium-Glocke", mit welcher der
Zeiger des Gerätes fest verbunden ist. Häufigste
Fehlerursachen: Bruch oder Geräusche der
Tachowelle, abgenützte Ritzel der Welle.
Seit einigen Jahren kommen, vorwiegend in
Fahrzeugen der Oberklasse, elektronische Systeme
zum Einsatz. Für die Abnahme der
Drehzahl-Information verwendet man hier
Geber-Systeme unterschiedlicher Technik
(Induktivgeber, Reedkontakt oder Abreißoszillator).
Diese Technik erlaubt die Kombination mit
Bordcomputern, die Anzeige kann sowohl über ein
Zeiger-Instrument als auch mit Flüssigkeitskristall-Anzeige erfolgen. Fehlerquellen der mechanischen Übertragung sind hier ausgeschlossen,
die Anzeigegenauigkeit wird durch diese Technik wesentlich verbessert.
2. <u>Faktoren, die die Anzeigegenauigkeit
beeinflussen</u>
Abgesehen von Fertigungstoleranzen der
Anzeigegeräte selbst spielen Einflüsse, die mit der
Erzeugung der Drehzahl-Information zu tun haben, eine
ganz wesentliche Rolle. Es beginnt mit der Präzision
der Reifenfertigung: Beim Abrollumfang ist ein
Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom
Nennmaß zulässig. In der selben Größenordnung
ergibt sich bereits eine Geschwindigkeitsabweichung
am Instrument (je kleiner der Reifenumfang desto schneller
dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an).
Der Abrollumfang verändert sich naturgemäß auch
über den Reifenverschleiß: 3 mm weniger können 1 %
Abweichung bedeuten, auch der Reifenluftdruck sowie
der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können
meßbare Abweichungen ergeben
3. <u>Gesetzliche Vorschriften</u>
Trotz der Vielzahl der genannten
Ungenauigkeitsfaktoren darf ein Tachometer aber nie
weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
anzeigen (wichtig für die Einhaltung von
Geschwindigkeits-Beschränkungen). Der notwendige
Toleranzbereich der Anzeige muß also nach "oben"
verlagert werden, d.h. Tachometer zeigen in aller Regel
mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
an. Dem hat allerdings der Gesetzgeber Grenzen
gesetzt und zwar:
· Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.91 erstmals
zugelassen wurden, darf die Anzeige in den oberen
beiden Dritteln, mindestens aber ab 50 km/h, um bis
zu 7 % des Skalen-Endwertes höher liegen. Wenn
eine Skala mit bis zu 220 km/h eingebaut ist, dann darf
also bei jeder Geschwindigkeit über 50 km/h die
Voreilung bis zu 15,4 km/h betragen
· Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.91 gilt
eine neue EG-Richtlinie, welche unabhängig vom
Skalenendwert, eine grundsätzliche Tachovoreilung von
10 % zuzüglich 4 km/h zuläßt. Bei 50 km/h darf der
Tacho dann bis zu 9, bei Tempo 130 aber bereits bis
zu 17 km/h voreilen. Die detaillierten Vorschriften sind
in der Richtlinie 75/443/EWG festgelegt
· Zur Anzeigegenauigkeit des Wegstreckenzählers
existieren keine ECE-Richtlinien. In der
Bundesrepublik ist aber weiterhin der § 57 der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gültig,
welcher die maximal zulässige Abweichung auf 4 %
beschränkt.

Ich hoffe, es hat jeder durchgeblickt. Diesen Text kann man übrigens als ADAC Mitglied lesen, steht unter Test & Technik, Allgemeine Tipps, Tachometer
Gruß
<b>[link=http://www.didre.de" target="_blank]Dirk[/link] - <font color="#FF6666[/link]E</font><font color="#3366FF[/link]x</font>-<font color="#66FFFF[/link]K</font><font color="#FFFF00[/link]a</font><font color="#FF6600[/link]n</font><font color="#99FF99[/link]g</font><font color="#009900[/link]o</font><font color="#CC66CC[/link]o</font>f<font color="#3333FF[/link]a</font><font color="#CC66CC[/link]h</font><font color="#FFFF99[/link]r</font><font color="#3333FF[/link]e</font><font color="#FF6666[/link]r</font></b>
Gruß

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