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Anhängerlast und Wohni (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Andreas Nölle, (vor 8871 Tagen)


Hallo zusammen!
Ich peile es nicht. Erklärt es mir doch mal bitte in einfachen Worten:
Wenn beim Kangoo 1.6 16V eine zulässige Anhängerlast von 1.150 und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.630 angegeben ist, wieviel darf dann ein Wohnwagen wiegen? Und wieviel Gepäck darf ich mitnehmen? Und wo?
Im Prospekt von Hymer steht z.B.: "Wenn Sie z.B. bei Ihrem PKW eine Anhängerlast von 1200Kg eingetragen haben, dürfen Sie auch einen Wohnwagen mit höherem Gesamtgewicht ziehen, diesen jedoch nur bis maximal 1200 kg plus zul. Stützlast beladen". Was heißt denn sowas nun wieder?
Wer kann's mir begreiflich machen?
Daaaanke,
Andreas (mit dem Rubinroten)


Re: Anhängerlast und Wohni

Marcus, (vor 8871 Tagen) @ Andreas Nölle


Als Antwort auf: Anhängerlast und Wohni von Andreas Nölle am 28. Juli 2001 19:11:24:

moin moin,
mit den anhängern ist das so eine sache für sich. ist der anhänger schwerer als das auto und man hat gerade den führerschein gemacht so kann man ihn nicht bewegen weil man dafür noch eine prüfung für anhänger ablegen muss. bei meinem dti kann ich 1200 kg ran machen im kfz-schein steht aber auch geschrieben das der gesammte zug nicht mehr als 2500 kg wiegen darf. das heißt mein kangoo + wohnwagen und ich als fahrer = 2500 kg nun ist die frage wer nimmt die familie mit gepäck mit ? naja so ist es nun mal aber einen wohnwagen habe ich nicht also habe ich damit keine probleme.

tschüssi marcus


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