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Unschuldsvermutung für Kangoo-Fahrer - Fehlanzeige. (Plauderei)

meinautoistkaputt, (vor 3350 Tagen) @ Drehmomentmal
bearbeitet von meinautoistkaputt, ,

Trotz Original-Fahrzeugschein mit Original-TÜV-Stempel wird mir beim Zulassen unterstellt, der >Fahrzeugschein könnte (ja, KÖNNTE = Konjunktiv!) gefälscht sein,
die TÜV-Stempel als Kartoffelabdruck nachgefummelt sein.
TÜV-Untersuchungspapiere fehlen damit, also gibt es die Kurzkennzeichen
nur für eine einzige Fahrt

Fahrzeugschein? TÜV?
Und wenn ich noch garnicht weiß, was es für ein Fahrzueg wird?

Ich bin zu unserer Zulassung und habe mir mit eVB-Kurzzeit ein Schild (zwei) geholt.
Sie fragte, was es für ein Fahrzeug wird. Ich sagte, wahrscheinlich Renault. Sie trug noch 'Renault' ein. Den Rest sollte ich dann beim Händler ausfüllen.
Habe ich zweimal so gemacht. Bei einem dritten Mal haben ich die sogar Zulassungsstelle des Nachbarkreises dafür besucht.

Zum Thema eVB fällt noch etwas ein.
Ich habe eine bei HUK angefordert. Damit dann zu Zulassung. Dort sagte sie mir, die ist aber nicht für Kurzzeit! Verdammt.
Gleich von dort HUK angeklingelt, sie haben mir sofort eine eVB für Kurzzeit gegeben und ich konnte gleich wieder an der Schalter im Amt. Top. *thumbsup*


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