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GAP-Versicherung notwendig? (Plauderei)

Bali ⌂, (vor 3822 Tagen)

Hallo Forianer,

mein chili-roter G2 bekommt im Januar einen cherry-roten Kumpel Wolfsburger Bauart.
Dieses Neu-Fahrzeug wird im Kilometer-Leasing für zwei Jahre geleast.
Die angedachte Versicherungspolice beinhaltet eine Neuwertentschädigung nach Erstzulassung bis 24 Monate.

Benötige ich trotzdem noch eine GAP-Versicherung, wie mir von der Versicherung empfohlen wurde?
Kann es überhaupt zu einer Lücke kommen, wenn die Neuwertentschädigung in der Police enthalten ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Viele Grüße

Klaus

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GAP-Versicherung notwendig?

JAU ⌂, 74632, (vor 3822 Tagen) @ Bali

Meine Schwester hat es geschafft einen neuen Fiat Panda schon nach 2 Wochen, bei Schnee, an ein großes Verkehrsschild zu setzen.
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffung und Kredit betrug zu dem Zeitpunkt bereits 1200€.
Wenn man nicht gerade was besonders hat verliert ein Fahrzeug schon nach einem Jahr 50% an Wert. Bei einer Finanzierung die jenseits von 2 Jahren angelegt ist kann die Lücke also schon recht groß werden.

Hab jetzt nur kurz bei der SV reingesehen. Deren GAP-Versicherung tritt nur im Schadensfall in Kraft. Die Nachzahlung bei Leasingende sind dein Problem.


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

GAP-Versicherung notwendig?

Lotti Karotti, (vor 3821 Tagen) @ Bali

Moin Klaus

Ich habe mal zwei Dinge durchgelesen und zwar einmal den Punkt Neuwertversicherung und dann eine GAP-Versicherung von Renault.
Wenn ich nun beides mal vergleiche, so ist es durchaus sinnvoll, diese GAP-Versicherung abzuschließen. Denn: Den Neuwertausgleich bei der Vollkasko gibt es nur unter bestimmten Bedingungen, die GAP allerdings zahlt ohne Wenn und Aber den Ausgleich, selbst dann, wenn keinerlei Restforderungen mehr bestehen.
Hier mal beide Links, die ich mir durchgelesen hab:
http://www.kfz-versicherung724.de/lexikon/neuwertentschaedigung/neuwagen
http://www.renault.de/gebrauchtwagen/finanzierung-und-versicherung/versicherung/gap-ver...
Inwieweit VW diese GAP anbietet und ob dort die gleichen Bedingungen ähnlich Renault bestehen, solltest du mal erfragen.

Ich hoffe geholfen zu haben ;-)

Viele Grüße

Lothar

GAP-Versicherung notwendig?

Horst, (vor 3821 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,

vor allem Verrsicherungsnehmer=Ersteigentümer könnte ein Problem beim Leasing sein.
Wer ist denn der Eigentümer und wer der Versicherungsnehmer?

Ob die GAP immer zahlt, an so was glaub ich nicht. Oft sind in Versicherungsbedingungen Klauseln die man erst im Schadensfall komplett überblicken lernt.

GAP-Versicherung notwendig?

Lotti Karotti, (vor 3821 Tagen) @ Horst

Moin


vor allem Verrsicherungsnehmer=Ersteigentümer könnte ein Problem beim Leasing sein.
Wer ist denn der Eigentümer und wer der Versicherungsnehmer?

(Erst-)Eigentümer und Versicherungsnehmer ist immer der Fahrzeughalter, auch bei Leasing-Verträgen.


Ob die GAP immer zahlt, an so was glaub ich nicht. Oft sind in Versicherungsbedingungen Klauseln die man erst im Schadensfall komplett überblicken lernt.

Zumindest steht das bei der Renault-GAP so beschrieben drin, dass sie in jedem Falle zahlt. Anderslautende Klauseln im Vertrag wären eine Verbrauchertäuschung und somit anfechtbar ;-)

Viele Grüße

Lothar

GAP-Versicherung notwendig?

Horst, (vor 3821 Tagen) @ Lotti Karotti

Moin


vor allem Verrsicherungsnehmer=Ersteigentümer könnte ein Problem beim Leasing sein.
Wer ist denn der Eigentümer und wer der Versicherungsnehmer?


(Erst-)Eigentümer und Versicherungsnehmer ist immer der Fahrzeughalter, auch bei Leasing-Verträgen.

Im Brief ( nennt sich ja auch gar nicht mehr Brief) steht nur der Halter der muß ja nicht automatisch der Eigentümer sein.
Der Halter mag im Besitz des Wagens sein, aber doch nicht der Eigentümer oder hab ich da was falsch verstanden?


Zumindest steht genau das Beispiel mit Leasing in Wikipedia:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter


Zumindest steht das bei der Renault-GAP so beschrieben drin, dass sie in jedem Falle zahlt. Anderslautende Klauseln im Vertrag wären eine Verbrauchertäuschung und somit anfechtbar ;-)

Mag sein aber 20% Festbetrag ist irgendwie auch gar keine typische GAP.
Der echte GAP kann ja weit drüber liegen. Typische GAP Versicherungen zielen auf das Zahlen des echten GAPs.

GAP-Versicherung notwendig?

Lotti Karotti, (vor 3821 Tagen) @ Horst

Moin


vor allem Verrsicherungsnehmer=Ersteigentümer könnte ein Problem beim Leasing sein.
Wer ist denn der Eigentümer und wer der Versicherungsnehmer?


(Erst-)Eigentümer und Versicherungsnehmer ist immer der Fahrzeughalter, auch bei Leasing-Verträgen.

Im Brief ( nennt sich ja auch gar nicht mehr Brief) steht nur der Halter der muß ja nicht automatisch der Eigentümer sein.
Der Halter mag im Besitz des Wagens sein, aber doch nicht der Eigentümer oder hab ich da was falsch verstanden?


Zumindest steht genau das Beispiel mit Leasing in Wikipedia:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Hab ich jetzt auch nochmals gelesen, hast Recht. Aber das mit dem "Ersteigentümer" ist ja bei der Neuwertversicherung als Kasko-Erweiterung eine Stolperfalle. Daher wäre in dem Falle die GAP als Zusatzversicherung durchaus sinnvoll.

GAP-Versicherung notwendig?

Horst, (vor 3821 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
die Formulierung in der Kasko kann aber von Versicherung zu Versicherung und von Tarif zu Tarif auch anders sein.
Es gibt ja nicht nur die eine Kaskoversicherung. Im Detail unterscheiden die sich halt, was im Einzefall dramatische
Unterschiede bedeuten kann. Und dann ist ausserdem noch offen ob es jede Versicherung auch in Praxis durchzieht.
Denn es kann immer noch passieren, dass ein Gericht so ne Klausel als überraschend ansieht und dann doch bezahlt werden muss, aber auf so was kann man sich nie Verlassen. Und die nächste Frage ist ob man ne Rechtsschutz hat, und dann hoffentlich eine die diesen Fall nicht zufällig auch wieder in irgend einer Klausel ausgeschlossen hat, Leasing ist ja o r geschäftlich und das ist ja in ner Privathaftpflicht eher nicht enthalten.
Und ich mach ne Wette: Es gibt sicher viele GAP Vesicherungen die Formulierungen haben, um nicht in jedem Fall zahlen zu müssen, den der Name im esten Moment erwarten lässt.
Renault hat in seinem Beispiel ja ganz zufällig ein Fall dargestellt, bei dem die 20% satt langen um die Lücke zu decken.
Ich seh an keiner Stelle ne Info ob die 20% im Durchschnitt ausreichen.

Auf jeder Fall ist ein Leasinggeschäft um einge Größenordnungen komplizierter als ein Kauf.

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