wie seit eh und je (Plauderei)
Für PKW und Nutzfahrzeug gelten auf EU-Ebene andere Vorschriften.
- Mindestnutzlasten
- Nutzlastverteilung
- Abgasnorm
- Akustik
- Mindestachslasten der Lenkachse
- ...
und eines immer nicht vergessen:
Rechnerei gem. EU_Richtlinien hin oder her (liefert höchstens die Maximalwerte):
Die finale Freigabe trifft immer der Auombilhersteller.
Da spielen Marketingaspekte, Sicherheitsphilosphie und -aspkte, Fahrerprobung etc. mit rein.
Es gibt mittlereile innerhalb der EU nur noch die EU-Zulassung. (gleicher Typ im Sinne der Typprüfung = gleiche Werte = gleiche Typgenehmigung).
Aber: Schweiz/Österreich gehören nicht zur EU. Dort ist es möglich die Fahrzeuge dann mit abweichenden Werten von der EU zu homologisieren; evtl. nationale Sondervorschriften sind auch zu beachten. (z.B. mal wird die Stützlast der Anhängelast zugerechnet, mal (EU) nicht. ..)
Selbst wenn es gelingt, den TÜV-Prüfer zu abweichenden Werten zu motivieren, ist er immer noch an die Mindestnutzlasten gebunden. d.h. z.B. alle Passagiere und die Stützlast (Hebelarm beachten) müssen bei vollausgenutzter Anhängelast noch mitgenommern werden können, ohne das max. Achslasten überschritten bzw. die minimale Achslast der Lenkachse überschritten werden. (Entweder oder gibt es nicht). Da kann dann nur die freie, gesetzlich nicht reservierte Nutzlast/Reserven umverteilt werden.
Wie der kollege schon sagte: Erst wenn die ganze Kette aller relevanten Punkte der Gesetzgebung erfüllt ist, steht der maximale gesetzliche Rahmen. Der Hersteller kann untern diesen Werten bleiben.
Gründe für ein Unterschreiten der Maxwerte muss er dafür nicht angeben. Er trägt schlichlich im Rahmen der Produkthaftung allein die Verantwortung.
Gründe könnten sein: die Karosseriestruktur ist bei höheren Anhängelasten einfach überfordert. Fahrzeug kommt gewissen Konstellationen fahrdynanamisch in Bereiche, die nur ein geübter Fahrer sicher beherscht. Oder er möchte der nächstgrößeren Klasse nicht von unten her das Wasser abschneiden. Oder Lebensdauer irgendwelcher Bauteil verträgt nur ein gewisses Gespanngewicht (Reduzierung der Häufigkeit Betrieb mit maximalen Gespanngewicht (Vollausgeladenes Fahrzeug mit vollausgeladenen Anhänger: Wann ist das Zugfahrzeug schon voll ausgeladen im Vergleich zum maximal zulässigen Hänger: )Oder er weiß, dass die Kundschaft gewisse Werte eher als Empfehlung als als Toleranzlosen Maxwert sieht.... Oder ...
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