KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Anhängelast beim 4x4 (Plauderei)

Clausla @, (vor 4071 Tagen)

Moin,
sehe ich das richtig, dass bei meinem Fahrzeug (Bj,2002, 4x4 1,9 D) die Anhängelast auch höher als die im österr. Typenschein angegebenen 800kg sein darf (Zuggewicht gleichbleibend)?

Was ist da max. möglich?

Bei eingetragenen 1410kg EU-Leergewicht sollten doch gute 1200kg machbar sein?

Gruß Claus

Anhängelast beim 4x4

Die Kanalratte, (vor 4071 Tagen) @ Clausla

Hi Clausla,
in deutschland sind 1200 zulässig,
weiß die Kanalratte

Avatar

Anhängelast beim 4x4

JAU ⌂, 74632, (vor 4071 Tagen) @ Die Kanalratte
bearbeitet von JAU,

in deutschland sind 1200 zulässig,

Jein.

Die serienmäßige Anhängelast liegt auch in DE unter 1000kg. Von Renault gibt es aber einen Schrieb mit dem man bei bestimmten Modellen die AHL erhöhen kann. Das Original gibts bei jedem Vertragshändler in der Datenbank. Man muss nur danach suchen wollen. ;-)
Bei uns geht man mit dem Ausdruck zum TÜV, lässt eine Einzelabnahme machen und beim Amt die Papiere ändern.

[image]
und als pdf

Das max. Zuggewicht war bei mir schon vorher eingetragen, meiner bringt mit halbvollem Tank und Fahrer ca. 1500kg auf die Waage. Bleiben also 1150kg für den Anhänger.


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Anhängelast beim 4x4

Der Henrik, (vor 4071 Tagen) @ Die Kanalratte

Wende Dich an die Brüheler Brüller *), die haben eine Freigabe.

*) Renault Deutschland

Anhängelast beim 4x4

Clausla @, (vor 4071 Tagen) @ Clausla

Hi Leute,
danke für die Antworten; hab mal angefragt, mal sehen, was passiert;-)

Gruß Claus

Laut Renault nicht möglich....

Clausla @, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

Moin,
na ja, zumindest relativ schnell kam eine Antwortmail von Renault.

Zitat:
aut den uns vorliegenden Informationen ist eine Erhöhung der Anhängelast bei dem Renault Kangoo Rapid 4x4 mit der Fahrgestellnummer VF1FCAVA826974367 nicht möglich.

Und nun?

Hat jemand eine Freigabe für den 4x4 Diesel???

Gruß Claus

Laut Renault nicht möglich....

Der Henrik, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

Ich seh eben erst, daß Du aus Österreich bist. Ist der Kangoo eine österreichische Erstauslieferung?

Dann vielleicht hier:

RENAULT ÖSTERREICH GmbH

A-1101 Wien, Laaer Berg-Straße 64
Telefon: +43 (1) 680 10
Telefax: +43 (1) 680 10 310
Firmenbuchnummer: 112369z
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Kammer: Wirtschaftskammer Wien
Sparte: Handel
Fachgruppen: Fahrzeughandel / Großhandel mit Kraftfahrzeug-Teilen und - Serviceeinrichtungen
Berufsgruppen: Fahrzeugeinzel- und -großhandel / Kraftfahrzeug-Teile- und -serviceeinrichtungengroßhandel Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID): ATU14777302
Generaldirektor: Uwe Hochgeschurtz

http://www.renault.at/website-impressum/

fahrzeug Österreich, ich deutsch

Clausla @, (vor 4068 Tagen) @ Der Henrik

Hi,
nein, ich sitz in Niederbayern, der Kangoo ist vorher in Österreich gelaufen.

Gruß Claus

fahrzeug Österreich, ich deutsch

Die Kanalratte, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

Hi Clausla,
ich glaube jetzt zu wissen, wo die Differenzen in der zulässigen Anhängelast herkommen. Ich habe 4x4 PKW gefahren und die dürfen eine Anhängelast von 1200 kg ziehen. Du hast aber einen Rapid gekauft und bei denen ist wahrscheinlich die Anhängelast zu Gunsten der Zuladung reduziert gegenüber dem PKW. Das Du einen Rapid fährst ging aus deinem ersten Eintrag nicht hervor.
meint die Kanalratte

Avatar

Laut Renault nicht möglich.... Check.

JAU ⌂, 74632, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

na ja, zumindest relativ schnell kam eine Antwortmail von Renault.

Auf meine Anfrage übers Internet wurde damals gar nicht geantwortet...

Hat jemand eine Freigabe für den 4x4 Diesel???

Im Forum hab ich leider nur einen toten Link gefunden. Aber Grundsätzlich ist die Erhöhung der AHL auch beim Diesel möglich.

Leider nicht beim Rapid, dazu ein Blick ins Handbuch:[image]


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Clausla @, (vor 4068 Tagen) @ JAU

Moin,
na so ein Schwachfug....
Es ist doch egal, ob das Ding Fenster hat oder nicht.....
Die mögliche Zuladung des Zugfahrzeus ist ja so oder so vom Gewicht des Hängers abhängig, da das Zuggewicht ja gleich bleibt.

Da werd ich mal mit dem TÜVler reden, bei meinen VWs gings ja auch....

Gruß Claus

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Horst, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

Hallo,
vermutlich gelten bei der Zulassumg von LKW einfach andere Vorschriften.
Ob das jetzt sonnvoll ist oder nicht ist ein anders Thema würde aber nicht weiterhelfen.

Avatar

Laut Renault nicht möglich.... Check.

JAU ⌂, 74632, (vor 4068 Tagen) @ Clausla
bearbeitet von JAU,

Übers Forum hab ich noch das hier entdeckt: http://www.venta-supply.de/Produkte/AHK%20Kangoo1.htm
Fragen kost nix...


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Der Henrik, (vor 4068 Tagen) @ JAU

Frag doch trotzdem mal in Österreich bei renault nach. Vielleicht können die Brüheler nur was zu Autos sagen, die sie auch verkauft haben....

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Schrauber, (vor 4068 Tagen) @ Clausla

Ich hatte hier vor längerem schon mal die Frage aufgeworfen, warum der 1,4er mit 75 PS nur 950 kg ziehen darf, während der 1,2er mit 58 PS 1150 kg ziehen darf. Das Rätsel ist nach wie vor ungelöst, auch Brühl konnte es mir nicht erklären, sie konnten mir nur mitteilen, dass eine Auflastung nicht möglich ist.

Gruß, Schrauber

--
Kangoo 1,4 RT, EZ 10/98, zitronengelb, Originalmotor E7J 780 ersetzt durch gebrauchten E7J 634
2019 mit 112.000 km an meinen Sohn abgegeben und auf Dacia Dokker umgestiegen

Davor: Kangoo 1,2 RT, EZ 09/98, türkisblau, verkauft bei knapp 240.000 km

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Lotti Karotti, (vor 4068 Tagen) @ Schrauber

Moin

Ich hatte hier vor längerem schon mal die Frage aufgeworfen, warum der 1,4er mit 75 PS nur 950 kg ziehen darf, während der 1,2er mit 58 PS 1150 kg ziehen darf. Das Rätsel ist nach wie vor ungelöst, auch Brühl konnte es mir nicht erklären, sie konnten mir nur mitteilen, dass eine Auflastung nicht möglich ist.

Ist doch ganz klar, warum die in Brühl nicht rechnen können....denen fehlt ein Wert, nämlich der D-Wert der AHK ;-)

Aus Wikipedia:

[image]

Viele Grüße

Lothar

Avatar

Laut Renault nicht möglich.... Check.

JAU ⌂, 74632, (vor 4068 Tagen) @ Lotti Karotti

Für die Anhängelast gibt es mehr Kriterien als nur den D-Wert der Kupplung. Sonst würde es ja genügen ne große fette Rockinger und Druckluftanlage zu installieren und man dürfte >3,5t fahren.


mfg JAU

--
No Shift - No Service

ehemals 4x4 1,6l G1/Ph1 2002

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Lotti Karotti, (vor 4068 Tagen) @ JAU

Moin

Für die Anhängelast gibt es mehr Kriterien als nur den D-Wert der Kupplung. Sonst würde es ja genügen ne große fette Rockinger und Druckluftanlage zu installieren und man dürfte >3,5t fahren.

Hab ich was anderes behauptet? Es sind 3 Angaben notwendig und welche das sind, steht in der Formel. Da den Brühlern der D-Wert (bei Schrauber´s Beispiel 2 Mal) eben gefehlt hatte, konnten sie auch nichts dazu sagen.

Viele Grüße

Lothar

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Der Henrik, (vor 4068 Tagen) @ Lotti Karotti

Da den Brühlern der D-Wert (bei Schrauber´s Beispiel 2 Mal) eben gefehlt hatte, konnten sie auch nichts dazu sagen.


Ich hab meine Freigabe aber auch anhander der Fahrgestellnummer bekommen. Vielleicht hat/weiß Westfalia was???

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Lotti Karotti, (vor 4068 Tagen) @ Der Henrik

Da den Brühlern der D-Wert (bei Schrauber´s Beispiel 2 Mal) eben gefehlt hatte, konnten sie auch nichts dazu sagen.

Ich hab meine Freigabe aber auch anhander der Fahrgestellnummer bekommen. Vielleicht hat/weiß Westfalia was???

http://www.atb-tuning.de/auflastung.html

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Horst, (vor 4068 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
gamz so einfach ist es nicht.
Die erfüllung der genannten Formel ist eine notwendige Bedingung.
Aber eben keine hinreichende Bedingung.
Es gibt weitere Bedingungen. Unter anderem muss die Kiste am Berg anfahren können.
Und auch das Fahrzeug muss stabil genug sein, dafür langt es nicht ein paar Zahlen zu kombinieren
Gruß
Horst

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Lotti Karotti, (vor 4068 Tagen) @ Horst

Moin

Es gibt weitere Bedingungen. Unter anderem muss die Kiste am Berg anfahren können.

Ja, genau...Die Leistung in KW oder PS gehört auch dazu :-D
Ist aber echt komisch, dass der 58 PS mehr ziehen darf, als der mit 75 PS :-D

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Horst, (vor 4068 Tagen) @ Lotti Karotti

Hallo,
Drehmoment und Getriebeübersetzung spielen auch rein, mehr PS ergeben nicht immer eine besseres Anzugsmoment.
Ist nicht unbedingt so merkwürdig.

Laut Renault nicht möglich.... Check.

Lotti Karotti, (vor 4068 Tagen) @ Horst

Drehmoment und Getriebeübersetzung spielen auch rein, mehr PS ergeben nicht immer eine besseres Anzugsmoment.
Ist nicht unbedingt so merkwürdig.

Im Falle des Threadstarters ist der 1.9D wohl im Drehmoment und in der Getriebeübersetzung eindeutig dem 1.2 58PS überlegen.

Im Prinzip ist es mir völlig wurscht, welche Kriterien eine Rolle spielen würden. Wenn ich an der Stelle von dem Threadstarter wäre, würde ich an eine Auflastung denken, die mit einem Gutachten und eventuell einen Tausch der AHK erledigt wäre. Ich brauch es nicht, also ist es mir wurscht.
Eine Auflastung ist aber möglich und zwar bis 1300 kg....muss nicht unbedingt für jeden Kangoo so sein, aber es ist möglich.

http://www.atb-tuning.de/shop/Auflastung-Renault-Kangoo-detail-30840.htm
( Was zum Gutachten benötigt wird, steht in "Weitere Informationen" )

Kloppt euch weiter...für mich war es das hier ;-)

Viele Grüße

Lothar

Avatar

wie seit eh und je

Helvetier -- (Moderator), Basel/ Schweiz, (vor 4068 Tagen) @ Horst

Die verschiedenen Anhaengelasten sind auch heute noch unterschiedlich ob als Pkw oder Nutzfahrzeug, obwohl identische Antriebsaggregate.
erklaeren kann es auch heute keiner obwohl ich bis zur Homologationstelle kontakt hatte.
Gruesse Guido

--
Teilnehmer Kangootreffen Schneverdingen 2009
Teilnehmer Kangootreffen Altenau / Harz 2010
Teilnehmer Kangootreffen Eifel 2011
Teilnehmer Kangootreffen Lörrach / Basel 2012

wie seit eh und je

biggi, (vor 4067 Tagen) @ Helvetier -- (Moderator)

Für PKW und Nutzfahrzeug gelten auf EU-Ebene andere Vorschriften.
- Mindestnutzlasten
- Nutzlastverteilung
- Abgasnorm
- Akustik
- Mindestachslasten der Lenkachse
- ...


und eines immer nicht vergessen:

Rechnerei gem. EU_Richtlinien hin oder her (liefert höchstens die Maximalwerte):

Die finale Freigabe trifft immer der Auombilhersteller.

Da spielen Marketingaspekte, Sicherheitsphilosphie und -aspkte, Fahrerprobung etc. mit rein.

Es gibt mittlereile innerhalb der EU nur noch die EU-Zulassung. (gleicher Typ im Sinne der Typprüfung = gleiche Werte = gleiche Typgenehmigung).

Aber: Schweiz/Österreich gehören nicht zur EU. Dort ist es möglich die Fahrzeuge dann mit abweichenden Werten von der EU zu homologisieren; evtl. nationale Sondervorschriften sind auch zu beachten. (z.B. mal wird die Stützlast der Anhängelast zugerechnet, mal (EU) nicht. ..)

Selbst wenn es gelingt, den TÜV-Prüfer zu abweichenden Werten zu motivieren, ist er immer noch an die Mindestnutzlasten gebunden. d.h. z.B. alle Passagiere und die Stützlast (Hebelarm beachten) müssen bei vollausgenutzter Anhängelast noch mitgenommern werden können, ohne das max. Achslasten überschritten bzw. die minimale Achslast der Lenkachse überschritten werden. (Entweder oder gibt es nicht). Da kann dann nur die freie, gesetzlich nicht reservierte Nutzlast/Reserven umverteilt werden.

Wie der kollege schon sagte: Erst wenn die ganze Kette aller relevanten Punkte der Gesetzgebung erfüllt ist, steht der maximale gesetzliche Rahmen. Der Hersteller kann untern diesen Werten bleiben.
Gründe für ein Unterschreiten der Maxwerte muss er dafür nicht angeben. Er trägt schlichlich im Rahmen der Produkthaftung allein die Verantwortung.

Gründe könnten sein: die Karosseriestruktur ist bei höheren Anhängelasten einfach überfordert. Fahrzeug kommt gewissen Konstellationen fahrdynanamisch in Bereiche, die nur ein geübter Fahrer sicher beherscht. Oder er möchte der nächstgrößeren Klasse nicht von unten her das Wasser abschneiden. Oder Lebensdauer irgendwelcher Bauteil verträgt nur ein gewisses Gespanngewicht (Reduzierung der Häufigkeit Betrieb mit maximalen Gespanngewicht (Vollausgeladenes Fahrzeug mit vollausgeladenen Anhänger: Wann ist das Zugfahrzeug schon voll ausgeladen im Vergleich zum maximal zulässigen Hänger: )Oder er weiß, dass die Kundschaft gewisse Werte eher als Empfehlung als als Toleranzlosen Maxwert sieht.... Oder ...

wie seit eh und je

Der Henrik, (vor 4067 Tagen) @ biggi

Aber: Schweiz/Österreich gehören nicht zur EU.

Österreich schon!

RSS-Feed dieser Diskussion