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Neuwagenkauf bei Autoscout (Plauderei)

Nico, (vor 4605 Tagen) @ Superaxel

Ist so nur dann richtig, wenn Du nicht direkt den Kaufvertrag über die Internetseite abschliesst. Wenn Du z.B. eine Konfiguration über das Netz zusammenstellst und zum Händler transferierst, dieser dann den Auftrag annimmt, dann hast Du den Vertrag über das Netz geschlossen. Somit gelten die Regeln der Fernabsatzgesetzes.


Hi Axel,

stimmt, nur ist es dann immer noch kein Kauf bei autoscout :-D

Fernabsatzgesetz betrifft Deutschland. Fragestellung bezieht sich auf Autoscout.at


Hast Du da auch Infos zu? Handhaben das die Alpenländler ähnlich?

VG
Oliver


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