KangooLogo
[ Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] [ Kleinanzeigen ]
[ Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute? (Plauderei)

Anonym, (vor 4718 Tagen)

Hallo, wer kennt sich hier denn mit Versicherungen aus?
Bei dem Sturm am vorletzten Montag ist ein Riesenteil unserer (uralten) Eiche abgebrochen und aufs Carport gestürzt:

[image]

[image]

Zum Glück haben beide Auto darunter keinen Schaden genommen. Am Nachmittag kam dann unsere Feuerwehr und holte den abgebrochenen Ast vom Dach des Carports. Bei dem Zersägen haben mir dann Nachbarn spontan geholfen (die natürlich auch "scharf" auf das Holz waren).

Meine Versicherung zahlt auf jeden Fall die Carport Reparatur (ca. 1150 Euro).

Es hat sich nun herausgestellt, dass die Eiche krank ist (Pilzbefall, von innen vergammelt an der Bruchstelle. Es wird jetzt eine Spezialfirma die Eiche untersuchen und empfehlen, ob und wie weit der ganze Baum befallen ist.

Wer zahlt diese Gutachter Kosten und die Baumpflegekosten (bis hin zum fällen?). Das kann sehr teuer werden. Im Radio soll dazu gesagt worden sein, das diese Kosten auch die Versicherungen übernehmen.
Haben wir hier Versicherungs-Fachleute?

Gruß Wolfgang

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Der Henrik, (vor 4718 Tagen) @ Anonym

Warum fragst Du nicht gleich Deine Versicherung? Wenn Du eh schon mit denen in Kontakt stehst?
Wir kennen Deine Veträge nicht.....

Bei mir im Garten ist aber mal das fällen zweier Tannen von der Vers. bezahlt worden. Die standen nach dem Sturm noch, aber die Wurzeln kamen schon hoch....

Ging ratzfatz, als es morgens hell wurde haben wir das gesehen, Versicherung angerufen. Vetreter kam gleich rum (hat sein Büro um die Ecke) und Mittags hatte die Gartenbaufirma den Scheiß schon umgelegt.....
War ja auch nicht ganz ungefährlich...

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

JojoonTour, (vor 4718 Tagen) @ Der Henrik
bearbeitet von JojoonTour,

Warum fragst Du nicht gleich Deine Versicherung? Wenn Du eh schon mit denen in Kontakt stehst?
Wir kennen Deine Veträge nicht.....

Bei mir im Garten ist aber mal das fällen zweier Tannen von der Vers. bezahlt worden. Die standen nach dem Sturm noch, aber die Wurzeln kamen schon hoch....

Ging ratzfatz, als es morgens hell wurde haben wir das gesehen, Versicherung angerufen. Vetreter kam gleich rum (hat sein Büro um die Ecke) und Mittags hatte die Gartenbaufirma den Scheiß schon umgelegt.....
War ja auch nicht ganz ungefährlich...

Bin kein Versicherungsvertreter, würde aber denken das es im Groben wie folgt aussieht:

- Wofür der Sturm die Ursache ist, dafür kommt die Versicherung auf.
Also der Ast, der wegen dem Sturm abgebrochen ist. Oder eben auch das Entfernen der halbentwurzelten Bäume beim Henrik - der Sturm ist schuld das die Bäume nicht mehr verkehrssicher sind.

- Wofür der Sturm nicht verantwortlich ist, dafür kommt auch nicht die Gebäudeversicherung/Sturm auf. Sprich, wenn der Baum faul ist, hat das nix mit dem Sturm zu tun. Und wenn er deswegen gefällt werden muß, bist du für verantwortlich. Wenns wegen dem Sturm nun nötig ist, die Versicherung.
Du bist auch als Besitzer für zuständig, das du das überprüfst, bzw. spätestens jetzt wenn du es siehst, dich drum kümmerst (heißt zahlst).

Könnte mir sogar vorstellen, daß die Versicherung das gerne überprüfen lassen würde, um dir draus ein Strick drehen könnte. Wenn rauskommt, daß der Baum (offensichtlich?!) faul war, könnte sie sich auf den Standpunkt stellen, daß der Wind nicht oder nur zu einem teil schuld war. Dann müßtest du bzw. deine Haftpflicht/Hausbesitzerhaftpflicht wegen unterlassenen Verkehrssicherungspflicht (zumindest zum Teil) für den Schaden aufkommen.
Also schlafende Hunde, vielleicht besser... !

Oder ums kangoonesig zu erklären:
Wenn du einen Unfall baust, zahlt die Versicherung. Wenn sich raustellt, daß die Bremsen schon länger nicht getan haben, gibts Ärcher. Naja und die Reparatur deiner Bremsen wird die Versicheurng dann auch(neben anderem ;)) nicht tragen.

Noch'n Nachtrag zum Gutachten: Grundsätzlich muß immer der zahlen, der es beauftragt (Binsenweisheit).
Kommt dabei raus, daß der Baum wegen Sturm jetzt gefällt werden muß, kannst du es ziemlich sicher der Versicherung aufs Aug drücken. Kommt raus, das es wegen faul war, wird sie es ziemlich sicher nicht übernehmen (wenn du es vorgestreckt hast).

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Die Kanalratte, (vor 4718 Tagen) @ Anonym

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,
meint die Kanalratte

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

VEC-LOTHAR, (vor 4718 Tagen) @ Die Kanalratte

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,

Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Der Henrik, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,


Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!

Da hatter recht der Lothar:

http://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

meinautoistkaputt, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Veto.
Bei Bäumen, die eine Gefahr darstellen, bedarf es keiner Genehmigung. Hat unser Baumbeauftragter der 'Unteren Naturschutzbehörde' gesagt.

Und bitte nochmal nachlesen, welche Bäume überhaupt geschützt sind. Bei uns z.B. sind gerade mal 5 Laubbäume geschützt. Gibt es keine Satzung im Ort, gilt die des Landes.

Deine Eiche bedarf also keiner weiteren Nachfrage.

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Nico, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,


Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!

auch Veto!

ist auch abhänig von der Größe, bzw. Stammduchmesser in 1m Höhe.
Ich meine bei uns sind es 30cm . Alles was dünner ist gilt dann quasi als "Buschwerk" :-D


VG
Oliver

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

meinautoistkaputt, (vor 4718 Tagen) @ Nico

Jaein.

Hier mal unsere Satzung (Ausschnitt):

Bäume sind geschützt
§1 Geltungsbereich, Schutzgegenstand
(a) mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm (gemessen in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden), das entspricht einem Stammdurchmesser von 19 cm.

.
OK, aber auch:

§ 2 Ausnahmen
1. Die Satzung findet keine Anwendung auf
a) Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu 2 Wohneinheiten (Wohnnutzung bis maximal 2 Wohneinheiten), mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die in 1,30 Metern Höhe über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mehr als 190 cm Zentimetern (das entspricht einem Stammdurchmesser von 60 cm) aufweisen;

§ 3 Zulässige und nicht erlaubte Handlungen
...

.

4. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert fallen nicht unter die unerlaubten Handlungen. Die getroffenen Maßnahmen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens 10 Tage nach der Mitteilung zur Kontrolle bereitzuhalten.

Gegenveto

VEC-LOTHAR, (vor 4718 Tagen) @ Nico

Spar dir das Geld für einen Gutachter und hau den Baum mit Hilfe der Nachbarn um,


Das darf man ohne Genehmigung schonmal gar nicht!


auch Veto!

ist auch abhänig von der Größe, bzw. Stammduchmesser in 1m Höhe.
Ich meine bei uns sind es 30cm . Alles was dünner ist gilt dann quasi als "Buschwerk" :-D

Es geht um den Baumumfang (!!!) und bei einem Baumumfang ab 80cm in einer Höhe von einem Meter bedarf es einer Fällgenehmigung seites der Ämter, d.h. man sollte so oder so ein Gutachter einschalten, damit entweder der Baum komplett gefällt werden kann oder fachgerecht "gestutzt" wird.
Einfach umhauen ist meist die ganz schlechte Lösung, denn wenn Wolfgang von einer "uralten" Eiche spricht, kann sie unter Umständen sogar in den Naturschutz fallen und ein Verstoß gegen den Naturschutz kann sehr teuer werden.

Viele Grüße

Lothar

Gegenveto

Nico, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Es geht um den Baumumfang (!!!)


Hallo Lothar, wenn ich einen Durchmesser angebe, und Du einen Umfang, sin das durchaus Daten die für ein und den selben Kreis passen können. :-D
Wie schon geschrieben hängt es vom Bundesland bzw. der Gemeinde ab.

VG
Oliver

Gegenveto

VEC-LOTHAR, (vor 4718 Tagen) @ Nico

Es geht um den Baumumfang (!!!)

Hallo Lothar, wenn ich einen Durchmesser angebe, und Du einen Umfang, sin das durchaus Daten die für ein und den selben Kreis passen können. :-D

Ja, das hast du durchaus Recht :-)
Nur du kennst ja die Behörden....die arbeiten genau nach Anweisung und da steht der Umfang beschrieben und nicht der Durchmesser. Hast du schonmal einen Beamten gesehen, der richtig rechnen kann? :-D

Wie schon geschrieben hängt es vom Bundesland bzw. der Gemeinde ab.

Richtig und daher Genehmigung einholen, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Viele Grüße

Lothar

Gegenveto

meinautoistkaputt, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Wie schon geschrieben hängt es vom Bundesland bzw. der Gemeinde ab.


Richtig und daher Genehmigung einholen, damit man nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

Darum, Baumschutzsatzung besorgen und handeln. *prost*

Gegenveto

Der Henrik, (vor 4718 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hast du schonmal einen Beamten gesehen, der richtig rechnen kann? :-D

Ja, hier bin ich!:-D

Avatar

Gerechnet...

ghopper ⌂, Hildesheim, (vor 4718 Tagen) @ Nico

Es geht um den Baumumfang (!!!)

Hallo Lothar, wenn ich einen Durchmesser angebe, und Du einen Umfang, sin das durchaus Daten die für ein und den selben Kreis passen können. :-D

Nicht ganz...

- 30cm Durchmesser entsprechen 94,2cm Umfang
- 80cm Umfang entsprechen 25,48cm Durchmesser
Für reitende Amtsschimmel sicher große Unterschiede. Wird Zeit das das auf EU-Ebene einheitlich geregelt wird :-D ...

Gruß,
ghopper

--
1,2 16V Expression Wüstenbeige-Metallic, D4F 730 Motor (KC1D), EZ 02/2005, 301000km in 05/2019
Panorama-Dach, Dachreling TROTZ Faltdach, CarpeDiemEasy

Teilnehmer Kangootreffen
2013 Winsen/Aller
2016/ 2017/ 2018 Edersee

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Nico, (vor 4718 Tagen) @ Anonym

Meine Versicherung zahlt auf jeden Fall die Carport Reparatur (ca. 1150 Euro).


Ist jetzt die Frage ob es Die Gebäudehaftpflicht oder Gebäudeversicherung ist.
Von letzterer gibt es soviele Varianten, da kann man nichts sagen ohne den vertrag zu kennen. Es gibt durchaus Verträge mit "Premiumpaketen" die nahezu alles abdecken was irgendwo passieren könnte - nur was hast Du abgeschlossen???

VG
Oliver

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

meinautoistkaputt, (vor 4718 Tagen) @ Nico

Meine Versicherung zahlt auf jeden Fall die Carport Reparatur (ca. 1150 Euro).

Ist jetzt die Frage ob es Die Gebäudehaftpflicht oder Gebäudeversicherung ist.
Von letzterer gibt es soviele Varianten, da kann man nichts sagen ohne den vertrag zu kennen. Es gibt durchaus Verträge mit "Premiumpaketen" die nahezu alles abdecken was irgendwo passieren könnte - nur was hast Du abgeschlossen???

Dein Baum? Dein Carport?

Ich versuchs mal.
Eine Gebäudehaftpflicht (GHP) zahlt, wenn das Gebäude Schäden an Jemandem/Jemandes anrichtet. Dachziegel auf Mensch oder Auto oder so.
Eine Gebäudeversicherung (GV) zahlt, wenn das Gebäude durch Sturm oder kaputt geht.

Hast du ein Gebäude, an welchem der Sturm das Dach abdeckt und Autos beschädigt, zahlt deine GV das Dach und die GHP das Auto.
Eine Haftpflicht ist immer für Schäden an Anderen/fremden Sachen.

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Horst, (vor 4718 Tagen) @ meinautoistkaputt

Hallo,
eine Haftpflicht zahlt nur bei Fremdschaden und nur wenn man Schuld ist.
Wenn ein Baum bei Sturm umfällt und man daran nicht schuld ist also
seine Pflichten im Vorfeld erfüllt hat. Dann bleibt der geschädigte auf seinem Schaden
sitzen, es sei denn er ist sebst versichert (beim Auto also ne Kasko,
Oder bei nem Gebäude die Gebäudebersicherung.)

Bei deinem Baum: Oft sind die nachfolgenden Fällarbeiten oder Abrissarbeiten mit in der Gebäudevers. mit
drin bei Billgtarifen auch mal nicht.

Ob man Dir da bei einem Pilzbefall Dir daraus ein Strick drehen kann, hab ich keine
Ahnung.

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

Anonym, (vor 4718 Tagen) @ Horst

Bei deinem Baum: Oft sind die nachfolgenden Fällarbeiten oder Abrissarbeiten mit in der Gebäudevers. mit
drin bei Billgtarifen auch mal nicht.

Ob man Dir da bei einem Pilzbefall Dir daraus ein Strick drehen kann, hab ich keine
Ahnung.

Tja, und das ist meine Frage.
Wenn der Baum erwiesenermaßen (!) krank ist (und weitere Schäden anrichten kann), greift die Satzung nicht (Sondergenehmigung).
Gruß Wolfgang

Sturmschaden. Gibt es hier Versicherungsfachleute?

JojoonTour, (vor 4717 Tagen) @ Anonym
bearbeitet von JojoonTour,

Bei deinem Baum: Oft sind die nachfolgenden Fällarbeiten oder Abrissarbeiten mit in der Gebäudevers. mit
drin bei Billgtarifen auch mal nicht.

Ob man Dir da bei einem Pilzbefall Dir daraus ein Strick drehen kann, hab ich keine
Ahnung.


Tja, und das ist meine Frage.
Wenn der Baum erwiesenermaßen (!) krank ist (und weitere Schäden anrichten kann), greift die Satzung nicht (Sondergenehmigung).
Gruß Wolfgang

Yeap, mit Sicherheit kannst du den dann fällen! (bzw. wenn du da nix für kannst(weil du nicht darfst) du auch nicht für Schäden haftest)
Die Frage ist nur, ob der Gutachter da niederschreibt: muß gefällt/zurückgeschnitten werden wegen Sturmschaden oder wegen krank.
Ergebnis für den Baum das Gleiche, aber nicht für deinen Geldbeutel *zwinker*

RSS-Feed dieser Diskussion