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Rundumkennleuchte (Plauderei)

JojoonTour, (vor 4959 Tagen) @ KST -- (Admin)

Ohne Sonderrechte keine Rundumleuchte (STVO §38)
Ohne Folie keine Sonderrechte STVO §35


Sicherlich r(w)ichtig zu erwähnen, jedoch wahrscheinlich auch uninteressant für
Wälder sind oftmals "privat" Grundstück. Wenn auch nur theoretisch, aber dadurch für die STVO uninteressant.

Naja, wenn Henrik auf der Ponderosa lebt und damit nur zu seiner Westweide fährt..;-) aber meist mußt du ja über öffentliche Straßen in deinen Wald.

Gibt ja auch welche, die nutzen Blau/Gelb/Rot im Wissen um die Paragraphen und trotzdem ohne erlaubnis... Ich kenne soo viele, die auf dem Weg zur "Wache" (von was auch immer FF, RD, KatS, usw, etc...) irgendein Blaulicht auf ihr eigenes Fahrzeug pappen. Alle davon bekommen regelmäßig eine Einweisung auf Fahrten mit Blaulicht, zu denen auch das Wissen der Paragraphen dazu gehört.

Ja und? gilt doch "§1 wo kein Kläger auch kein Richter". Wer will das von außen überprüfen und die werden sich kaum gegenseitig versuchen in die Pfanne zu hauen. Wir sind damals beim Bund (Sanbataillon) auch gerne einfach so mit Blaulicht rumgefahren, weil's (gerade nachts cool aussieht) und als Wehrdienstleistender/mit 19 war uns das alles ziemlich egal. Man durfte sich halt wie immer nicht erwischen lassen. ...von den Vorgesetzten! Der normalen Polizei war's eh egal/haben die sich denke mal auch nicht in die Nesseln setzen wollen). ;-)


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