Vosicht bei den Auflastungen.
Hier bleibt meinstens das zZGG bzw. Gespanngewicht konstant.
Es findet lediglich ein Umverteilung der Zuladung vom Zugfahrzeug auf den Anhänger statt.
Man kann zwar nachher den Hänger ziehen, darf aber nichts mehr im Zugfahrzeug mitnehmen.
Das ist dann auch die Erklärung warum hier irgendwannd abgebrochen wird.
8% Steigung anstelle 12 % ist zusätzlich ein klares Indiz dafür, daß man hier an das Material geht. ( Es gibt auch Werte mit 10%)
Die EU-Zulassung schreibt vor, daß ein Gespann mit vollem Gespanngewicht/zZGG(alt) innerhalb von 5 Minuten 5 mal an 12% Steigung sicher anfahren können muss, ohne dass dabei die Kupplung abraucht oder sonstige Schäden eintritt.
8% ist dann eine nationale Zulassung z.B. für Deutschland. Zeigt aber auch: 12% Geht nicht mehr (da raucht die Kupplung ab). Bindend ist einzig die EU-Zulassung und deren werte für alle.
Kein EU-Land ist verpflichtet eine nationale Zulassung eines anderen EU-Mitgliedes auf seinem Hohheitsgebiet anzuerkennen. Da kann dann gerade mit Wohnwagen schnell nach dem Grenzübertritt schluss sein, weil hier wieder die Standartwerte gelten bzw. das Fahrzeug bzw. Gespann so nicht der EU-Typgenehmigung entspricht und somit keine Betreibserlaubnis mehr hat.
Also für so etwas ein ganz dünnes Eis.
Die Herstellergarantie ist damit auch schnell weg, weil einem einfach Überbeanspruchung des Materials durch die Anhängelasterhöhung per se immer unterstellt wird. Das ist also eine Blankovollmacht, erst recht, wenn ab Werk schon eine Grenzwertige Auslegung für die interessante Anhängelast (Kaufargument/Wettbewerbsdruck..) vorhanden sein könnte..
Das gilt erst recht, wenn jemand dann noch ein erhöhtes zZGG in den Papieren hat.
Mehr Gespanngewicht heißt auch höhere Beanspruchung von Motor und Getriebe. Da heißt es dann ggf. an der Kühler-Lüfter Bestückung etwas nachbessern. Erhöhte Getrieböltemperaturen... Oder man kämpft irgendwann mit "unerklärlichen" Leistungeinbrüchen, die einfach daraus resultiert, dass die Kühlmitteltemperatur grenzwertig wird, weil halt mehr Abwärme, resultierend aus der abgeforderten Mehrleistung,abgeführt werden muss. Wenn Dies aber nicht mehr geht, also wird der Wärmeeintrag = Motorleistung reduziert und/oder die Klimaanlage abgeschaltet.
Und wenn man bedenkt, daß die Motorleistung nur bei max 20-22 Grad garantiert werden muss. Daüber kann man Abregeln/Leistung reduzieren, ist dann es unter Umständen, wenn die Kühlleistung ab Werk eng ausgelegt und zudem die Anhängekupplung nicht ab Werk (Stärkeres Kühler-Lüfterpaket) mit montiert wird, es da im Harten einsatz schon mal etwas eng und man schiebt bei 35 Grad ..... .
Dann das Thema 100 km/h Zulassung, dürfte auf Grund der fehlenden Zugfahrzeugleermasse auch ein Problem werden.