Angebot aus NL - wer kann Niederländisch? (Plauderei)
Guten Tag
wenn ich mich nicht irre gibt es doch seit 2000 fest zu jedem gekauften Auto in der EG ein EWG Übereinstimmungs Papier! Dieses besagt das ich ein Neufahrzeug in der EG sofort zulassen kann ohne damit zum TÜV zu fahren. Gebrauchte Fahrzeuge haben den Vorteil das sie nur zum TÜV müssen undann angemeldet werden können wenn sie vom Ausland importiert werden. Hat man diese EWG Bei. nicht muß mann für das Fahrzeug einen deutsch Brief beantragen was dann mit Überprüfung in dem jeweiligen Land wo das Fahrzeug herkommt um die 6 Wochen dauert. Natürlich nicht wenn man das Auto vorher in dem Land schon auf seinem Namen gefahren hat.Dann zählt es als Umzugsgut und kann direkt nach Vorführung beim TÜV angemeldet werden. Jetzt zu den Kosten! Wenn ich das Fahrzeug neu kaufe regelt das alles der Händler. Wie zb in Holland ist es so das man als Privat Person die normale Steuer ich glaube 19% bezahlen muß und dann noch die BTB (Luxussteuer) 22%. Das Heißt für uns Deutsche oder Polen oder andere , daß ich wenn ich den Verkaufspreis in Holland bezahle. Würde ich in Deutschland die normale Steuer verrechnet bekommen da wir ja auch glaube ich 19% haben und die BTB wiederbekomme.
Daher lohnt es sich manchmal einen EG Wagen aus bestimmten Ländern zu kaufen. Wobei man sagt das die Preise in Holland (Niederlande so heißt es ja normalerweise)meistens viel höher sind. Aber mal ganz ärlich! Wenn ich hier zu einem EG-Neuwagen Händler gehe oder im Net danach schaue werde ich meistens ein Auto finden mit der Ausstattung die ich haben will zu einem günstigerem Preis wie beim Örtlichen Händler. Man hat dann halt nur einen EG-Wagen was beim Verkauf den Preis ein wenig mindert.
Gruß
Der Öcher
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