Nachträglicher Standheizungseinbau und Garantie (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
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Hi,
wenn die schon bei der Zusatzausstattung Standheizung beim Neufahrzeug wegen Garantie herummauscheln - muß ich dann meine Garantieansprüche tatsächlich begraben, wenn ich mir <i>nachträglich</i> eine Standheizung einbauen (lassen) will? Erst recht, wenn der Einbau nicht durch 'ne Renault Vertragswerkstatt durchgeführt wird? Wer kennt sich da mit law&order aus?
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