Re: Wie läßt sich sowas denn von außen überprüfen?? (owT) (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Wie läßt sich sowas denn von außen überprüfen?? (owT) von frank am 21. Februar 2003 10:12:16:
x1/15120.htm
Von außen gar nicht, nur bei Akteneinsichtnahme. Das geht aber in der Regel nur über einen Anwalt und kostet daher Geld. Oder durch das Gericht, das im Einspruchsfalle alle Verfahrenshindernisse (also auch Verfolgungsverjährung) von Amts wegen überprüft. Aber das Einspruchsverfahren kostet auch Geld. Wenn also der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid nur wenige Tage nach der 3-Monats-Frist ins Haus flattert, sollte man aus Kostengründen besser bezahlen, es sei denn, man ist rechtsschtzversichert und hat Anwalt und Akteneinsicht daher umsonst.
Gruß,
Thomas
x1/15120.htm