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Re: Kangoo Facelift (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Neety, (vor 8255 Tagen) @ PeterNEV


Als Antwort auf: Re: Kangoo Facelift von PeterNEV am 14. Februar 2003 13:47:42:

x1/14917.htm

Das ganze hat auch noch einen rechtlichen Hintergrund:
streng genommen wird der jetzige Kangoo ja nun zum Auslaufmodell. Der Verkäufer muss den kunden darüber aufklären, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. tut er das nicht ist er u.U. regresspflichtig! Da der Verkäufer aber keine Infos über Format und Ausstattung des neuen bekommt, kann er diese "info" mit ruhigem Gewissen an den Kunden weitergeben. So ist er fein raus, der Hersteller kann nicht belangt werden.
cu. peter

Na toll, dass alle fein raus sind und nicht belangt werden können. Wer der Dumme ist, ist dann ja wohl mal wieder klar. Ich habe jedenfalls einen Kaufvertrag vom 11.02.2003. Da ist die Ausstattung und der Preis fixiert. Der Händler sagte mir, dass der alte nicht mehr zu bestellen sei und er nicht wüßte, ob der neue iin Preis und Ausstattung verändert wird. Strengenommen muss er sich doch an den Vertrag halten oder?
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