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Winterreifen 4X4, Gutachter nötig? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Dr. K., (vor 8257 Tagen)


x1/14852.htm
Hallo liebe Kangoonauten,
es ist mir ja peinlich, dass ich schon wieder dieses leidige Thema mit den Winterschlappen für den 4X4 anspreche aber ich hab’ da noch eine Frage:
Nachdem die Reifenindustrie und die Renault-Konstrukteure offensichtlich selbst ausschließlich in tropischen Gefilden unterwegs ist und deshalb dem Kangoo 4X4 keine Winterreifen basteln wollen, habe ich mir nun also beim Renaulthändler meines Vertrauens diesen Zettel besorgt, auf dem steht, dass ich auch Reifen mit einem geringerer Tragfähigkeit fahren darf (88T). Soweit so gut. Nur: Ganz unten haben die Burschen folgenden Satz vermerkt: „Eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist erforderlich.“

Was soll denn das nun? Muss ich mit dem Karren nun wirklich noch zu einem Sachverständigen gehen und dort noch einmal zig Mäuse locker machen? Haben die nun geprüft, ob der Kangoo mit diesen Pneus im Graben landet oder nicht? Das ist Verarschung in Reinkultur!
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Mit Kangoonautistischem Gruß
Knut

x1/14852.htm

Re: Winterreifen 4X4, Gutachter nötig?

Hennes, (vor 8257 Tagen) @ Dr. K.


Als Antwort auf: Winterreifen 4X4, Gutachter nötig? von Dr. K. am 12. Februar 2003 12:32:30:

x1/14871.htm

Hallo liebe Kangoonauten,
es ist mir ja peinlich, dass ich schon wieder dieses leidige Thema mit den Winterschlappen für den 4X4 anspreche aber ich hab’ da noch eine Frage:
Nachdem die Reifenindustrie und die Renault-Konstrukteure offensichtlich selbst ausschließlich in tropischen Gefilden unterwegs ist und deshalb dem Kangoo 4X4 keine Winterreifen basteln wollen, habe ich mir nun also beim Renaulthändler meines Vertrauens diesen Zettel besorgt, auf dem steht, dass ich auch Reifen mit einem geringerer Tragfähigkeit fahren darf (88T). Soweit so gut. Nur: Ganz unten haben die Burschen folgenden Satz vermerkt: „Eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist erforderlich.“
Was soll denn das nun? Muss ich mit dem Karren nun wirklich noch zu einem Sachverständigen gehen und dort noch einmal zig Mäuse locker machen? Haben die nun geprüft, ob der Kangoo mit diesen Pneus im Graben landet oder nicht? Das ist Verarschung in Reinkultur!
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Mit Kangoonautistischem Gruß
Knut


Hallo Knut,
mit der Floskel ist lediglich gemeint,daß der Wagen nach der Winterreifenmontage bei TÜV,DEKRA oder dergl. vorgeführt werden muß-zwecks Eintragung der neuen Bereifungsmöglichkeit in den Fahrzeugbrief.Den Fahrzeugschein ändert dann Deine Zulassungsstelle.Ich weiß aber nicht,was es kostet-hat alles mein Händler im Komplettpaket gemacht.
Großer Vorteil:
Bei der Eintragung des neuen Latindex wurde keine M+S-Kennzeichnung erwähnt-man darf also dann auch günstigere 88T-Sommerreifen fahren.
Grüße vom:
Hennes
P.S.das ist keine Vrarschung-das ist Deutschland!
x1/14871.htm

Re: Winterreifen 4X4, Gutachter nötig?

Torsten aus Köln, (vor 8257 Tagen) @ Dr. K.


Als Antwort auf: Winterreifen 4X4, Gutachter nötig? von Dr. K. am 12. Februar 2003 12:32:30:

x1/14873.htm

Hallo liebe Kangoonauten,
es ist mir ja peinlich, dass ich schon wieder dieses leidige Thema mit den Winterschlappen für den 4X4 anspreche aber ich hab’ da noch eine Frage:
Nachdem die Reifenindustrie und die Renault-Konstrukteure offensichtlich selbst ausschließlich in tropischen Gefilden unterwegs ist und deshalb dem Kangoo 4X4 keine Winterreifen basteln wollen, habe ich mir nun also beim Renaulthändler meines Vertrauens diesen Zettel besorgt, auf dem steht, dass ich auch Reifen mit einem geringerer Tragfähigkeit fahren darf (88T). Soweit so gut. Nur: Ganz unten haben die Burschen folgenden Satz vermerkt: „Eine Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ist erforderlich.“
Was soll denn das nun? Muss ich mit dem Karren nun wirklich noch zu einem Sachverständigen gehen und dort noch einmal zig Mäuse locker machen? Haben die nun geprüft, ob der Kangoo mit diesen Pneus im Graben landet oder nicht? Das ist Verarschung in Reinkultur!
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Mit Kangoonautistischem Gruß
Knut

Laut Aussage eines TÜV-Beamten, der anwesend war als bei mir die Winterreifen montiert wurden, reicht es die Bescheinigung mitzuführen. Eine Eintragung bzw. Vorführung ist laut seiner Aussage nicht notwendig, da sich lediglich der Lastindex aber nicht das Reifenformat an sich verändert hat.

m.f.g.
Torsten
x1/14873.htm

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