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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)

VEC-LOTHAR, (vor 5692 Tagen)
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

Hallo allerseits,

zur Zeit ist bei uns diese interessante Frage aufgetaucht.

Eine Frau aus der Umgebung hat einen Unfall PKW vs. Kind auf Fahrrad beobachtet und da das Kind wohl sehr heftig getroffen wurde, stieg die Frau sehr schnell aus ihrem Fahrzeug aus und vergaß in der Hektik die Warnblinkanlage einzuschalten und ihre Fahrertüre zu schließen. Nun war ein nachfolgendes Fahrzeug in die Fahrertür gekracht und hatte dadurch den gesamten linken Vorderbereich in Mitleidenschaft gezogen. Die Frau kümmerte sich jedoch weiterhin bis zum Eintreffen des Notarztes um das verletzte Kind und dann erst um ihr eigenes Fahrzeug. Nach nun mehrmonatigen Verhandlungen der Versicherungen ist nun eine Klage der Ersthelferin auf Schadenersatz eingereicht worden. Der PKW-Fahrer, der in die Fahrertür der Ersthelferin reingekracht ist, will den Schaden nicht bezahlen, da er meint, die Ersthelferin habe sich falsch verhalten und grob fährlässig ihr Fahrzeug abgestellt und klagt nun seinerseits auf Schadenersatz wegen seinem eigenen PKW-Schaden.

Nun meine Frage: Welche Eigenschäden, egal ob Sach- oder Personenschäden, sind bei Leistung von Erste Hilfe abgedeckt und was muss man befürchten, wenn man sich aus irgendeinem Grund am Unfallort falsch verhalten hat? Wer kommt für eventuelle Schäden durch Ersthilfe auf?

Das Kind hat sich übrigens ziemlich schnell erholt und ist wieder ganz gesund.

Viele Grüße ins Forum[image]

Lothar

Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

Nico, (vor 5692 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi Lothar,

interessante Frage, die wohl im Endeffekt nur Juristen klären können.

Nach meinem Empfinden ist der Fahrer Schuld der in das Stehende Fahrzeug gefahren ist.
Das Auto ist ja nicht plötzlich von irgendwo aufgetaucht. Als Fahrer muss man in der Lage sein, sein Fahrzeug bei der gewählten Geschwindigkeit jederzeit zum stehen zu kriegen
Er war also entweder unaufmerksam oder zu schnell.

Das vergessen Schliessen der Tür und die fehlende Warnblinkanlage würde ich der Frau nur bedingt anlasten, da Sie sicher unter sehr großem emotionalen Stress durch den Unfall stand.

Wie das aber die Juristen sehen steht auf einem anderen Blatt.


LG
Oliver

Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

Herr_F_aus_K, (vor 5692 Tagen) @ VEC-LOTHAR


§ 1 StVO

* 1.Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
* 2.Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.

wenn der andere fahrer in das "stehende" fahrzeug der ersthelferin gekracht ist ... wohlmögich bereits nachdem diese einige zeit lang das fahrzeug verlassen hatte, dann hat m.E der unfalverursachende fahrer verdammt schlechte karten !!!

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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5692 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Ich habe gelernt, dass man zunächst die Unfallstelle sichert und dann sich um die Verletzten kümmert. Keinem ist geholfen, wenn ein weiteres Fahrzeug in eine ungesicherte Unfallstelle rasselt und noch mehr Schaden anrichtet.

Andererseits steht man grad bei Unfällen mit Kindern unter starkem Stress und wird wohl eher zunächst helfen und dann sichern.

Wenn das beschädigte Fahrzeug stand und "normal" sichtbar war, also am Tage auch unbeleuchtet, im Dunkeln mit normalem Fahrlicht beleuchtet, dann sollte das zur Erkennbarkeit doch reichen.

Ich würde vermuten, dass der Fahrer, der den stehenden Wagen erwischt hat, wohl so abgelenkt war durch das Geschehen, dass er die Situation falsch eingeschätzt hat.

Eine Freundin die Krankenschwester ist, hat bei einem Frontalzusammenstoß auf einer Landstrasse einen Verletzten aus seinem Fahrzeug geborgen, reanimiert und so das Leben gerettet ... am Ende bekam sie ne Knolle, weil sie keinen eigenen Erste-Hilfe-Kasten im Wagen hatte. Konnte durch meine Beschwerde bei der Polizeistelle geklärt werden ...

Nachdem ich im Sommer Ersthelfer bei einem Autobahnunfall war (nix schlimmes, Gott sei Dank!) hab ich mich an den ersten Rettungsgrundsatz erinnert: "Selbstschutz geht vor Fremdrettung!". Bei der Unfallhilfe also immer alle Risiken für einen selber soweit wie möglich ausräumen und BEVOR man sich in Gefahr begibt die Unfallstelle unbedingt absichern. Da passt der Unfallausrüstungsfred. Ich werd mir auch mal so eine Blinklampe zulegen.

Axel

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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

Nordlicht72, Schleswig, (vor 5691 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Moin Lothar.

Habe vor Jahren mal dienstlich mit dem Bus ein nicht ganz korrekt geparktes Auto angerempelt. Der Polizist, der den Unfall aufgenommen hat, sagte damals zu mir: "Man darf keine geparkten Fahrzeuge anfahren." Sollte heißen, dass, egal wie und wo der Hobel auch gestanden hat, wer reinfährt, ist der Unfallverursacher und bekommt mindestens eine Teilschuld. Das abgestellte Auto hat ja nicht aktiv am Staßenverkehr teilgenommen.

Ob da in dem von dir beschriebenen Fall irgendwelche gegenseitigen Ansprüche geltend zu machen sind, wage ich zu bezweifeln. Der Fahrer, der die Tür mitgenommen hat, ist zwar nach meinem Wissen der Unfallverursacher, aber es ist auch Verkehrsgefährdung, ein Auto völlig ungesichert mit offener Tür einfach irgendwo stehen zu lassen.

Wahrscheinlich wäre es sinnvoll, wenn einfach jeder seinen eigenen Schaden bezahlen würde, denn wenn das vor Gericht geht, könnte am Ende noch für Beide ein Bußgeld dabei herauskommen. Das wäre doch ziemlich blöde...

Gruß, Katja

--
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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

VEC-LOTHAR, (vor 5691 Tagen) @ Nordlicht72
bearbeitet von VEC-LOTHAR,

Hallo Katja,

das würde aber dann bedeuten, dass man für die Erste Hilfe indirekt bestraft werden würde, nur weil man etwas übersehen/vergessen/falsch gemacht hat. Wäre es dann nicht besser, von vornherein auf die Erste Hilfe zu verzichten und im Auto zu warten, bis professionelle Hilfe eintrifft?...was aber wiederum unterlassene Hilfeleistung wäre.

Manchmal ist unser Gesetz einfach Sch...!!! Da hilft man einem verletzten Kind und muss hinterher noch per Gericht sein Recht durchsetzen. *kopfschüttel*
Kann so was nicht eindeutig festgelegt sein????
Jeder von uns kann in diese Situation kommen und viele Menschen reagieren dann nicht so, wie es sein sollte...eben menschlich und nicht nach Vorschriften.

Viele Grüße [image]

Lothar

Nachtrag:

Aus dieser Seite zitiert:

"Von grober Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn dem Ersthelfer ein persönlicher Vorwurf gemacht werden kann, das heißt, wenn der Ersthelfer leichtfertig bei der Durchführung der Hilfeleistung gehandelt hat. Dazu muss der Ersthelfer zwar nicht bewusst gegen eine Rechtsnorm verstoßen haben; bei Anspannung aller seiner seelischen Kräfte hätte er aber erkennen können, dass sein Handeln für ein geschütztes Rechtsgut hätte gefährlich werden können.

Davon ist nur in Ausnahmefällen auszugehen; so wenn ganz offensichtlich erforderliche und auch mögliche Maßnahmen nicht ergriffen werden, wie beispielsweise das Absichern einer Unfallstelle auf einer stark befahrenen Strasse, wodurch es zu weiterem Personenschaden kommt."

Unfassbar, oder?

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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

Nordlicht72, Schleswig, (vor 5691 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hi.

Naja, da hast du schon Recht, manchmal hängt man hier echt in der Luft, obwohl vermeintlich alles geregelt ist. :-|

Aber es ist eben so, wie Axel es geschrieben hat: Zuerst muss die Unfallstelle abgesichert werden, dann kann man helfen. Das man die Tür schließt und die Warnblinkanlage einschaltet, ist eigentlich das Mindeste. Auch bei emotionalem Stress sollte man sich als Ersthelfer soweit in der Gewalt haben, dass man wenigstens sich selbst nicht noch zusätzlich gefährdet. Stell dir vor, es wäre ein LKW gewesen, der ungebremst in das Auto der Ersthelferin kracht...

Mir wurde damals bei meinem Erste-Hilfe-Kurs für den Busführerschein gesagt, wenn man sich als Ersthelfer nicht halbwegs unter Kontrolle hat, sollte man es tatsächlich besser sein lassen, bevor man es schlimmer macht. Dann lieber nur den Krankenwagen rufen, damit hat man seine "Pflicht" erfüllt und kann zumindest nicht wegen unterlassener Hilfeleistung drankommen.

Man kann die Tatsache, dass man Ersthelfer am Unfallort ist, ja schlecht als Entschuldigung für seine eigenen Fehler hernehmen. Ein Bekannter von mir hat nach einem Unfall Erste Hilfe geleistet und war danach verdientermaßen seinen Lappen für eine Weile los, weil der Vollpfosten besoffen im Auto unterwegs war. Das ist jetzt zwar ein Extremfall, aber es macht deutlich, dass es keine Universalentschuldigung sein kann, dass man an einem Unfall nicht einfach vorbei fährt. Gerade in solchen Situationen sollte das Hirn in Betrieb bleiben.

Gruß, Katja

--
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Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

JojoonTour, (vor 5690 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Yeap, würde wie die meisten anderen vom gesunden Menschenverstand her ausgehend sagen, daß jeder eine gewisse Schuld dran trägt und bspweise am Ende jeder etwa für seinen Schaden aufkommen muß.
Naja wobei kommt sicher noch drauf an ob innerorts oder außerorts und übersichtlich oder unübersichtlich(was ich mal annehme, weil wer fährt an einer übersichtlichen Stelle in ein Auto)

- Selbstverständlich muß der ins Auto fahrende Fahrer jederzeit seinen Wagen anhalten können. Aber dafür gibts halt auch Grenzen (mit diesem Gummiparagraph wär sonst egal wie immer der Fahrer schuld). Die Frage ist, ob er mit Warnblinker bessere Chancen gehabt hätte den Aufprall zu verhindern. Und ob es innerorts war, wo man immer auf ein haltendes Auto gefaßt sein muß oder eben außerorts, wo an Vorfahrtstraße Parkverbot herrscht, an unübersichtlichen Stellen usw..

- Aber der Ertsthelfende kann auch nicht machen, was er will und andere einfach nach Lust und Laune gefährden (was sie ja eindeutig gemacht hat, in dem sie ohne Warnblinker und mit offener Fahrertür an einer unübersichtlichen Stelle gehalten hat.
Warnblinker setzen und Türe zumachen ist 'ne Sache von 2 Sekunde und kann man eigentlich erwarten (auch Unfallort sichern zählt zur wichtigen Hilfe).

" Wäre es dann nicht besser, von vornherein auf die Erste Hilfe zu verzichten und im Auto zu warten, bis professionelle Hilfe eintrifft?...was aber wiederum unterlassene Hilfeleistung wäre.
Manchmal ist unser Gesetz einfach Sch...!!! Da hilft man einem verletzten Kind und muss hinterher noch per Gericht sein Recht durchsetzen. *kopfschüttel*"
Sorry, aber Erste Hilfe ist nicht eine "Kann"-Regel, die man jemand auch noch hoch anrechnen muß, es ist schlicht die verdammte Pflicht und wenn ich das lese kann ich jetzt nur den Kopf schütteln.

"das würde aber dann bedeuten, dass man für die Erste Hilfe indirekt bestraft werden würde, nur weil man etwas übersehen/vergessen/falsch gemacht hat."
Und nochmal sorry, aber unser Recht stellt den Helfer schon ziemlich unter Schutz, aber er kann (und das kann man auch erwarten) eben nicht nach Lust und Laune machen was er will und andere (unnötigerweise) Leib und Leben gefährden.
"unnötigerweise" = Frage der Verhältnismäßigkeit, die eben immer gilt - also die Frage, hätte die 3 Sekunden mehr an Zeit -die Warnblinker anmachen und Tür zu machen kosten- wirklich erkennbar etwas geändert.

Aber juristisch wird die Frage eher sein, ob Warnblinker an sich dafür gesorgt hätten, daß der Auffahrende die Situation früher erkennt.

Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt?

KaeptnFiat, (vor 5689 Tagen) @ JojoonTour

und das Warndreieck gehoert auch dazu, also beschraenkt sich das nicht auf den Warnblinker.
Da wir aber weder die Situation genau kennen, noch die juristische Auslegung von 'fahrlaessig' in allen Bandbreiten realistisch einschaetzen koennen (ausser jemand hier ist Richter oder Anwalt), halte ich die Spekulationen hier fuer ziemlich ueberfluessig. Keiner kann voraussagen, wie er sich in solchen Situationen tatsaechlich verhaelt, da kann man schon mal etwas 'falsch' machen.

Thomas

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