Erste Hilfe...welche Eigenschäden sind abgedeckt? (Plauderei)
Hallo allerseits,
zur Zeit ist bei uns diese interessante Frage aufgetaucht.
Eine Frau aus der Umgebung hat einen Unfall PKW vs. Kind auf Fahrrad beobachtet und da das Kind wohl sehr heftig getroffen wurde, stieg die Frau sehr schnell aus ihrem Fahrzeug aus und vergaß in der Hektik die Warnblinkanlage einzuschalten und ihre Fahrertüre zu schließen. Nun war ein nachfolgendes Fahrzeug in die Fahrertür gekracht und hatte dadurch den gesamten linken Vorderbereich in Mitleidenschaft gezogen. Die Frau kümmerte sich jedoch weiterhin bis zum Eintreffen des Notarztes um das verletzte Kind und dann erst um ihr eigenes Fahrzeug. Nach nun mehrmonatigen Verhandlungen der Versicherungen ist nun eine Klage der Ersthelferin auf Schadenersatz eingereicht worden. Der PKW-Fahrer, der in die Fahrertür der Ersthelferin reingekracht ist, will den Schaden nicht bezahlen, da er meint, die Ersthelferin habe sich falsch verhalten und grob fährlässig ihr Fahrzeug abgestellt und klagt nun seinerseits auf Schadenersatz wegen seinem eigenen PKW-Schaden.
Nun meine Frage: Welche Eigenschäden, egal ob Sach- oder Personenschäden, sind bei Leistung von Erste Hilfe abgedeckt und was muss man befürchten, wenn man sich aus irgendeinem Grund am Unfallort falsch verhalten hat? Wer kommt für eventuelle Schäden durch Ersthilfe auf?
Das Kind hat sich übrigens ziemlich schnell erholt und ist wieder ganz gesund.
Viele Grüße ins Forum![]()
Lothar
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