Re: Riss in Windschutzscheibe (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Riss in Windschutzscheibe von Ben am 27. Januar 2003 13:43:48:
x1/14359.htm
Hallo,
sofort reklamieren und auf Gewährleistung austauschen lassen! Nicht mit Ausreden (Steinschlag möglich oder so) abwimmeln lassen, in den ersten 6 Monaten der 2jährigen Gewährleistungsfrist gibt es eine Beweislast zugunsten des Kunden, d.h.während dieser Zeit muß der Händler beweisen, daß es kein Sachmangel ist, was so gut wie nie gelingen dürfte. Vertrödelst Du diese 6 - Monats - Frist, kehrt sich die Beweislast zu Gunsten des Händlers und zu Deinen Ungunsten bis zum Rest der Gewährleistungsfrist um. Also sofort reklamieren, zumal, da das Problem wohl öfter mal auftauchen soll.
Gruß,
Thomas
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