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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ... (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5799 Tagen) @ Nico

Das das Befahren durch ein Fahrzeug, dass in Zusammenhang mit einem Anlieger steht, erlaubt ist ist klar, Post, Müllabfuhr etc. sind eh ausgenommen.

Das Autohaus hat seine Liegenschaft an der Hauptverkehrsstrasse und auch dort seine Adresse, an der wohl die Fahrzeuge gemeldet sind. Klaro, die Mitarbeiter haben das Anliegen zu arbeiten, aber die Frage ist für mich immer noch, obs um das Anliegen oder eben die Anrainer geht.

Axel


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