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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ... (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5796 Tagen)

... und nu war MEINER mal dran. SO EIN SCHEISS!!!

Die Strasse in der ich wohne wird, trotz "Anlieger frei" Zeichen als Parkfläche für die Mitarbeiter des angrenzenden Audi und VW Zentrums benutzt. Die Mitarbeiter mit Dienstwägen DÜRFEN ihre Autos nicht auf dem Firmengelände abstellen, stattdessen wird die ohnehin miese Parkplatzsituation hier noch verschärft.

Gestern Mittag hab ich meinen Wagen ca 2 Meter vor einem Zebrastreifen abgestellt, weil im gesamten Umfeld kein Parkplatz mehr frei war (6 Audis ...). Heute morgen war da ein anderes Auto??? Der Schlüssel hat auch nicht gepasst :-(

Bisher hat der Spaß mich 190 € beim Abschleppunternehmer gekostet, dazu kommt ein Bußgeld. Ich denke aber, dass keine Gefährdungssituation vorlag. Hat jemand Erfahrung WANN abgeschleppt werden darf und WANN eine Verwarnung ausreichend ist??? Hier stehen unbehelligt jede Menge Fremdfahrzeuge im "Anlieger frei" Bereich und Anwohner, also "Anrainer" können nirgends mehr parken ... In meinen Augen wird hier mit zweierlei Maß gemessen.

ARGH!!!

Axel

*gnarf*

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Xyrx, (vor 5796 Tagen) @ Superaxel

Hallo,

kann deinen Grummel verstehen. Ich weiß nicht warum, aber bei uns wird immer mehr die Anlieger-Straße zur Anwohner-Straße umgeschildert. Ist vielleicht eine rechtliche Frage von Winkeladvokaten. Klar haben die Fahrer ein Anliegen, die wollen parken! Allerdings werden solch umbenannten Straßen bei uns auch gleich mal kostenpflichtig mittels Monatspauschale, der Aufwand soll sich ja lohnen! Abzocke ist das, so oder so...

LG Xyrx

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Klaus S, (vor 5796 Tagen) @ Superaxel

vor Zebrastreifen sind 5m Sicherheitsabstand beim Parken Vorgeschrieben, ansonsten sehe ich eine Gefährdung darin das der Zebrastreifen durch das zuparken von Autofahrern nicht ausreichend und früh genug einzusehen ist.

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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5796 Tagen) @ Xyrx

Abzocke hin oder her ... eine AnliegeRstrasse ist aber doch keine AnliegeNstrasse??? Ich interpretiere das Wort Anlieger als Anrainer ... also jemand der an der Strasse wohnt ...

Wenns um ein Anliegen geht, dann wäre das Schild ja wertlos. Im Zweifel hab ich das Anliegen hier mal eben durch zu fahren, um den Weg abzukürzen ... oder den Stau zu umfahren... oder um das Auto nen Tag lang abzustellen... oder oder oder ...

Gnarf.

Axel

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Nico, (vor 5796 Tagen) @ Superaxel

Hi Axel,

wenn Anlieger nur Anwohner wären, dürfte keien Müllabfurh, keine Post usw. zu Dir kommen.

Soweit ich mich an meine Fahrschulzeit erinnere hat Anliegerstr. nicht nur was mit dem Parken, sondern auch mit dem Befahren zu tun. D.h. jeder Dich dich besuchen will hat damit ein Anliegen.
Wenn ich das richtig verstehe, ist das AH nebenan. Die Dienstwagen dürften auf das AH zugelassen sein. Damit sind die Fahrer der Fahrzeuge Anlieger. Ihr Anligen ist halt bei ihrem AG zu arbeiten.

LG
Oliver

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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5796 Tagen) @ Nico

Das das Befahren durch ein Fahrzeug, dass in Zusammenhang mit einem Anlieger steht, erlaubt ist ist klar, Post, Müllabfuhr etc. sind eh ausgenommen.

Das Autohaus hat seine Liegenschaft an der Hauptverkehrsstrasse und auch dort seine Adresse, an der wohl die Fahrzeuge gemeldet sind. Klaro, die Mitarbeiter haben das Anliegen zu arbeiten, aber die Frage ist für mich immer noch, obs um das Anliegen oder eben die Anrainer geht.

Axel

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Xyrx, (vor 5796 Tagen) @ Nico

Klasse!

Demnach isses Wurscht, warum ich da parke. Ich habe ein Anliegen, welches ich durchführe, welches ich nicht mal begründen muß. Also ist das Zusatzschild im Grunde genommen für die Katz. Würde da "Anwohner" stehen, wäre die Sache klar. Übrigens dürfen Müllabfuhr und Post etc. in solche Bereiche sowieso frei ein- und rumfahren.

LG Xyrx

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Xyrx, (vor 5796 Tagen) @ Superaxel

Ähm...

Habe grade mit einem befreundetem Anwalt gesprochen. Da gibts durchaus Möglichkeiten was gegen zu tun. Wenn du Rechtsschutz hast, tue was. Es lohnt sich. Mehr darf ich hier nicht sagen.

LG Xyrx

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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5796 Tagen) @ Xyrx

Wenn Du näheres weisst, schick mir doch mal ne PM. So als Argumentationshilfe.

Axel

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Xyrx, (vor 5796 Tagen) @ Superaxel

Hast Mail...

LG Xyrx

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Martinus, (vor 5796 Tagen) @ Klaus S

Jipp, 5 m. sind zwindend vorgeschrieben, ansonsten droht abgeschleppt zu werden, und das nach meiner persönlichen Meinung auch nicht ohne Grund.
Denkt an Kinder, die an der Stelle die Straße überqueren wollen, sie sehen nichts, und werden nicht gesehen.
Sorry, aber zu recht abgeschleppt.
Vielleicht ist es eine Lehre, vernünftig zu parken.
Ich habe mein Lehrgeld 1984 bezahlt, 115,- DM für Falschparken vor der Berufsschule, auf dem Gehweg mit Behinderung.
Das war ein halber Monatslohn, und eine Lehre.

Martinus

UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

AndreasNölle, (vor 5795 Tagen) @ Superaxel

Ich würde mal Kontakt zu meiner Gemeinde aufnehmen, ob in Deiner Straße nicht das Bewohnerparken (früher mal Anwohnerparken) eingeführt werden kann.
Erklärung in der Wikipedia (ein Hoch auf sie!)
Vorteil: Die Mitarbeiter des Autohauses dürften dort nicht mehr parken und würden das nach dem ersten Knöllchenhagel wohl auch nicht mehr tun.
Nachteil: Du müsstest für den Anwohnerparkausweis Geld bezahlen.
Aber für einmal Abschleppen hättest Du wohl drei Jahre Parken 'raus.

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UARGH!!! Ich LIEBE Abschlepper ...

Superaxel, Das Herz Westfalens, (vor 5795 Tagen) @ AndreasNölle

Ich hab erfahren, dass das in der Tat geplant ist. Aber erst zum Anfang kommenden Jahres, und da ich in spätestens 8 Wochen wieder hier weg bin ... kommts mir nicht mehr zugute.

Blöd, so oder so!

Axel

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