Re: Türschloß Hecklappe plötzlich defekt (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Türschloß Hecklappe plötzlich defekt von olli am 05. Januar 2003 18:30:07:
x1/13555.htm
Hallo Olli,
Ist sowas ein Fall für die Garantie?
Wenn Du das nicht durch unsachgemäße Behandlung zu vertreten hast, durchaus. Innerhalb der ersten 6 Monate der 2-jährigen Gewährleistungsfrist gibt es sogar eine gesetzliche Vermutung, daß der Käufer den Mangel nicht zu vertreten hat, die Renault ggf. zu widerlegen hätte (also das Gegenteil beweisen müßte).
Gruß
Thomas
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