Urteil von 2002 und Nachtrag (Plauderei)
So war grad beim Freundlichen Renault Händler bei dem ich meinen kleinen gekauft hab. Hab dann mal gefragt von wegen Schlüssel usw. jaaaaa das ganze soll mit zwei neuen Schlüsseln und einlesen 280€ kosten!
Ich komm mir leicht verarscht vor. Hab das Auto vor drei Monaten bei dem gekauft und jetz krieg ich nichtmal die Schlüssel ersetzt?
Hallo Miri,
lass dich nicht einschüchtern vom Händler...er muss dir die Reparatur kostenlos machen!!!
Gesetzestext:
Gesetzliche Ansprüche gelten neben Garantie
Autohändler haften beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Verbraucher mindestens ein Jahr lang für Mängel an dem Fahrzeug. Diese seit Anfang 2002 im Gesetz festgeschriebene Haftung kann - anders als beim Verkauf von Privat an Privat - nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Sie gilt auch dann, wenn zusätzlich eine Garantie vereinbart wurde. Der Händler muss für Mängel einstehen, die bereits bei der Übergabe des Autos vorlagen. Dies wird unterstellt, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate auftaucht - danach muss der Käufer es beweisen.
Das Urteil vom BGH mit dem entsprechenden Aktenzeichen kann ich dir leider nicht liefern, aber bei einer Reklamation beim Händler solltest du zusätzlich auf das Aktenzeichen hinweisen, damit sie bemerken, dass sie keinen "Dummkopf" gegenüberstehen. Dein Recht ist in den ersten 6 Monaten eine kostenlose Reparatur, da der Händler nicht beweisen kann, dass die Schlüssel ordnungsgemäß und fachgerecht funktioniert haben...könnte beim Kaufdatum ja auch schon geflickt gewesen sein 
Also...hin zum Händler und denen auf die Füße treten 
Viel Erfolg und viele Grüße![]()
Lothar
Nachtrag: Etwas zum Ausdrucken
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