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neue EU-Vorschrift (Plauderei)

Fasteddy, (vor 5912 Tagen)

Hallo alle zusammen,

Die EU hat heute eine neue Vorschrift erlassen. Demnach müssen die Hersteller von PKWs und LKWs auch dann ihre Garantie aufrecht erhalten, wenn der Besitzer eines Neuwagens die Wartung und die Reps in einer freien Werkstatt mit freien Ersatzteilen machen läßt.

Endlich!!!!

Grüsse
Fasteddy

neue EU-Vorschrift

Kedi, (vor 5912 Tagen) @ Fasteddy

Bei mir hat das auch ohne diese Vorschrift funktioniert, da es nicht anders im Checkheft formuliert ist ;)

neue EU-Vorschrift

Fasteddy, (vor 5912 Tagen) @ Kedi

Hallo Kedi,

da sieht man's mal wieder, Renault ist doch nicht soooo schlecht!

neue EU-Vorschrift

Klaus S, (vor 5911 Tagen) @ Fasteddy

wurde Gewährleistung oder Garantie angegeben.

Bei Gewährleistung trifft es zu aber ob es bei Garantie auch so ist?

neue EU-Vorschrift

Fasteddy, (vor 5911 Tagen) @ Klaus S

Hallo Klaus,

die neue Richtlinie ist ab 01.06.2010 gültig und stellt es jedem frei, wo er sein Fahrzeug machen läßt. Selbst beim verbauen von nicht Originalteilen darf das die Garantie des Hersteellers nicht beeinflussen.

Selbst wenn eine Garantieverlängerung vereinbart ist, gilt das gleiche.
Somit ist ab 01.06. nur die Qualität der Leistung wichtig für die Werkstattwahl.

Gruß
Fasteddy

neue EU-Vorschrift

VEC-LOTHAR, (vor 5911 Tagen) @ Fasteddy

Hallo Klaus,

die neue Richtlinie ist ab 01.06.2010 gültig und stellt es jedem frei, wo er sein Fahrzeug machen läßt. Selbst beim verbauen von nicht Originalteilen darf das die Garantie des Hersteellers nicht beeinflussen.

Selbst wenn eine Garantieverlängerung vereinbart ist, gilt das gleiche.
Somit ist ab 01.06. nur die Qualität der Leistung wichtig für die Werkstattwahl.


Das ist so nicht ganz richtig. Garantie besteht nur in den ersten 6 Monaten, danach heißt das Ganze Gewährleistung und in der Gewährleistungszeit kann die Werkstatt/der Hersteller trotzdem eine Gewährleistung bei Verwendung von Nicht-Originalteilen ausschließen, wenn es bei der Verwendung von Nicht-Originalteilen zu höheren Verschleiß anderer Bauteile gekommen ist (z.B. minderwertige Zündkerzen, die zu höheren Verschleiß der Zündspulen(Zündspulendefekt Gewährleistungsforderung des Kunden) führen).

Also trotz der neuen EU-Richtlinie/Vorschrift kann es Gewährleistungsausschlüsse geben.

Viele Grüße

Lothar[image]

neue EU-Vorschrift

Fasteddy, (vor 5910 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Fasteddy,

Hallo Lothar,

schau halt mal hier,

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/228#/beitrag/video/1054834/Au...
(Der Beitrag bleibt eingestellt bis 05.06.2010)

Soweit ich weiß, geht es gerade um das Thema Gewährleistung und eine Klärung dieser Sachlage. Ich kann mir nicht gut vorstellen, das hier das ZDF hin geht, und die Neuwagenkäufer in die Falle schickt.

Genau darum ging es der EU ja, das eben kein Kfz-Hersteller mehr sagten kann, nur die Zündkerzen von uns sind gut und lassen Deine Zündspule lange leben. Und wenn es wirklich ein Fabrikationsfehler bei der einen Zündkerze war (was ich persönlich eher für unwahrscheinlich halte), dann ist laut ISO 9000, der heute jeder Ersatzteilhersteller unterliegt, der Teilehersteller haftbar, dann ist der Gewährleistungsgeber für das Fahrzeug eh der falsche Ansprechpartner.

Für mich bleibt es dabei, ab 01.06. kann jeder frei wählen. Wer was anderes sagt . . . !
Grüße
Fasteddy

neue EU-Vorschrift

VEC-LOTHAR, (vor 5910 Tagen) @ Fasteddy

....verwendest du ein nicht von Renault freigegebenes Motoröl, so ist auch nach der neuen EU-Rechtsprechung deine Garantie/Gewährleistung im Falle eines Motorschadens weg.
Man darf und soll sich nicht auf irgendeine Rechtsprechung festlegen, sondern sollte im eigenen Interesse schon so manche Herstellervorgaben beachten und auch einhalten. Dieses kann natürlich auch in freien Werkstätten gemacht werden...war vor der EU-Rechtsprechung auch schon so.

Viele Grüße

Lothar

neue EU-Vorschrift

Fasteddy, (vor 5910 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Hallo Lothar,

klar muss ich ein für meinen Motortyp geeignetes Motoröl verwenden und solange ich das tue, will ich den Hersteller sehen, der mir das abstreitet und den Richter, der dann zu gunsten des Herstellers entscheidet, ich halte das für übetrieben, so schlimm sind die Hersteller gar nicht.

Aber ließ doch mal den Eintrag von Kedi, Renault hat das schon vor der neuen Richtlinie der EU ausdrücklich im Servicescheckheft vermerkt, so Kedi

Also klar muss man / ich mit meinem Kangoo liebevoll umgehen und dem Guten nur das Beste geben, aber es muss nicht zwingend Renault draufstehen.

Bei meinem Kangoo macht das eh keinen Unterschied mehr, und in den ersten drei Jahren habe ich den Freundlichen nicht einmal gebraucht, Inspektionen in der Freien und Reps gab es keine (klar bei nur 10 Tkm/Jahr).

Gruß
Fasteddy

neue EU-Vorschrift

VEC-LOTHAR, (vor 5910 Tagen) @ Fasteddy

Hallo Fasteddy,

klar muss ich ein für meinen Motortyp geeignetes Motoröl verwenden und solange ich das tue, will ich den Hersteller sehen, der mir das abstreitet und den Richter, der dann zu gunsten des Herstellers entscheidet, ich halte das für übetrieben, so schlimm sind die Hersteller gar nicht.

siehst du, genau so verhält es sich mit anderen Bauteilen im Fahrzeug, wie z.B. die Zündkerzen, die die Zündspulen "zerschießen" könnten...hast du bei den Zündkerzen falsche Werte, entstehen bei den Zündspulen höhere Zündspannungen und "schießen" die Zündspulen ab, d.h. kein Gewährleistungsanspruch auf die Zündspulen ;-)

Aber ließ doch mal den Eintrag von Kedi, Renault hat das schon vor der neuen Richtlinie der EU ausdrücklich im Servicescheckheft vermerkt, so Kedi

...nicht nur Renault, denn diese Regelung gab es schon einige Jahre und bei vielen anderen Herstellern auch. Solange die freie Werkstatt die Inspektionsvorgaben der Hersteller auch einhalten, besteht immer noch Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller. Das große "Aber" besteht darin, dass man als Verbraucher immer noch nach den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht ist, d.h. man muss nachweisen, dass auch die Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden und genau das ist sehr schwierig im Streitfalle.
Deshalb sollte man sich bei der Auswahl der Ersatzteile und die Auswahl der Werkstatt doch so seine Gedanken machen, ob im Falle eines Falles für dich/mich als Verbraucher auch zu deinem/meinem Gunsten alles gut verlaufen wird.

Bei meinem Kangoo macht das eh keinen Unterschied mehr, und in den ersten drei Jahren habe ich den Freundlichen nicht einmal gebraucht, Inspektionen in der Freien und Reps gab es keine (klar bei nur 10 Tkm/Jahr).

Das ist genau verkehrt, denn hättest du ein Gewährleistungsfall in der Zeit gehabt, hättest du gar nichts ersetzt bekommen, denn im Serviceheft steht eindeutig drin, dass nach einem Jahr oder die entsprechende Kilometerleistung eine Inspektion erfolgen muss. Da würde dir keine Rechtsprechung der Welt helfen...wäre eindeutig dein Versäumnis gewesen. ;-)


Viele Grüße

Lothar[image]

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