Re: Nicht zugeslassene Reifen? (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
Als Antwort auf: Re: Nicht zugeslassene Reifen? von frank am 13. Dezember 2002 00:20:10:
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Ausnahme: Wenn Original-Renault Winterkompletträder montiert sind (Kennzeichnung durch Aufkleber auf den Felgen "K49"
, dafür gibts eine ABE. Entsprechende Bescheinigungen sollte jeder Renault-Händler haben.
Hallo Volker,
bist du da sicher?? Ich glaube in Erinnerung zu haben, dass seinerzeit die Renaulthändler für den stolzen Preis des Kmplettsatzes die Eintragung gleich mit übernommen hätten. Ich meine mein Händler habe damals sowas gemurmelt. Ich hab aber davon Abstand genommen, weil ich Reifen+Felgen+Eintragen in Eigenleistung wesentlich günstiger bekommen habe.
Gruß
frank
Hi Frank, da bin ich mir 100%ig sicher: Beim Kauf der Renault-Winterräder wurde eine ABE mitgeliefert, die im Fahrzeug mitgeführt werden muß. Es gibt aber, wie schon gesagt, bei Renault auch eine Ausnahmegenehmigung für Reifen mit 81er Loadindex, hier müssen diese (theoretisch) eingetragen werden. Theoretisch, weil die Räder mit ABE durch einen AUFKLEBER!!! gekennzeichnet sind, der nach drei Maschinenwäschen nicht mehr vorhanden ist. Also, beim Renault-Händler die ABE besorgen (kann dieser runterladen unter www.technic-design.de) und man kann sich die Eintragung sparen. So fahre ich zumindest schon den zweiten Winter durchs Land ohne irgendwelche Probleme. Und der Kangoo ist ja auch nicht gerade das bevorzugte Objekt bei Verkehrskontrollen.
Gruß aus Köln, Volker
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