Als Antwort auf: Re: Garantie bei im Ausland gekauften Autos von dieseladdiction am 28. Oktober 2002 22:25:37:
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Dass der Hersteller die Herstellergarantie nicht an die eigene Importgesellschaft abtritt, hätt ich gern schriftlich. Natürlich kenn ich den Ausdruck "Herstellergarantie". Es wäre mir jedoch neu, wenn diese Garantie unabhängig vom Importeur wahrgenommen werden könnte. Wo kann man das nachlesen?
Der Importeur in Holland oder Dänemark hat den Wagen nach allen Regeln der Kunst importiert, einschließlich der europaweit geltenden Grarantie. Und die ist nicht abhängig davon, in welchem Land Europas der Wagen zugelassen wird.
Bei allen Importen aus insbes. USA und Japan im Zweiradsektor galt, solange ich in der Branche war (bis 8/2000), dass AUSDRÜCKLICH KEINE Garantie/Gewährleistung besteht, wenn die Produkte am Importeur vorbei ins Land gekommen sind. Damit
Vielleicht liegt das daran, daß USA und Japan ganz weit am Rand Europas liegen und die Europagarantie des Herstellers dort nicht immer inbegriffen ist 
sollten Grauimporte unterbunden werden. Es wäre erfreulich, wenn ich mich im Blick auf die Autos irren würde. Dann hätt ich aber gern eine Quellenangabe zu den Garantiebestimmungen. Dass ein im Ausland (etwa im Urlaub) auftretender Garantiefall dort abgewickelt werden kann, auch wenn das Fahrzeug dort nicht gekauft und nicht zugelassen ist, gut ("europaweite Garantie"
. Aber dass ein im Ausland gekaufter, jedoch hier zugelassener Wagen hierzulande Garantie hat und Renault Deutschland für die Abwicklung zuständig ist,obwohl der Wagen an denen vorbei ins Land kam, hm... Wie gesagt, ich lass mich gern eines besseren belehren, kann mirs aber nicht vorstellen. MFG
Es ist aber gottseidank so. Stell dir vor, Du wohnst in Holland und kaufst dir einen Kangoo. Nach ein paar Monaten ziehst Du nach Deutschland und läßt den Wagen hier zu. Würde dann die Europagarantie hier nicht gelten, weil Renault Deutschland den Wagen nicht verkauft hat?
Der EU-Binnenmarkt hat schon sein gutes, gerade für die Bürger der Hochpreisländer.
Bernhard
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