KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Zugfahrzeug und Hängerbetrieb (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Wolfgang R., (vor 8978 Tagen)


Hallole,
hat von Euch jemand Erfahrung, ob sich der Kangoo auch mit einem kleineren Wohnwagen bewegen läßt ohne gleich in die Knie zu gehen? Mein Wohnwagen ist eine Rapido Club und hat bei 1000 kg zGG in "zusammengeklapptem Zustand" gerade mal eine Höhe von 1.98 m!

Viel Grüße aus TBB

Wolfgang

Vorsicht Gesamtzuggewicht

D-J, (vor 8978 Tagen) @ Wolfgang R.


Als Antwort auf: Zugfahrzeug und Hängerbetrieb von Wolfgang R. am 11. April 2001 23:31:54:

Hi,

wir waren etwas enttäuscht als wir endlich unseren Kangoo hatten. Wir planten eigentlich uns auch mal mit Wohnwagen in den Urlaub zu bewegen. Zum Glück haben wir die AHK nicht mitbestellt, denn der Kangoo hat neben dem max. Gewicht des Anhängers eine Einschränkung auf das Gesamtzuggewicht, mit der Folge, daß bei einem "schweren" Anhänger eigendlich nur noch der Fahrer ohne Gepäck vorne im Kangoo sitzen darf.

Der Corsa (3-Zylinder 55 PS, Vollbesetzt) meiner Eltern darf einen schwereren Wohnwagen ziehen als unser Kangoo dTi - Schade :(((((

Dein Wohnwagen scheint ja zum Glück sehr leicht zu sein. In einem Test von Minivans (Senic etc.) kamen die Tester zu dem Schluß, daß diese Vans zur bedingt geeignet sind. Jedenfalls wurde von der Möglichkeit sein Gespann mit 100 km/h zu bewegen abgeraten. Ich denke für den Kangoo wird es ähnlich sein. Bis 80 km/h wahrscheinlich kein Problem. Wenn Du nicht gerade mit der 1,2l Maschine unterwegs bist.

Einen schöen Urlaub

D-J

Hallole,
hat von Euch jemand Erfahrung, ob sich der Kangoo auch mit einem kleineren Wohnwagen bewegen läßt ohne gleich in die Knie zu gehen? Mein Wohnwagen ist eine Rapido Club und hat bei 1000 kg zGG in "zusammengeklapptem Zustand" gerade mal eine Höhe von 1.98 m!
Viel Grüße aus TBB
Wolfgang


Glaub ich nicht.

popapei, (vor 8977 Tagen) @ D-J


Als Antwort auf: Vorsicht Gesamtzuggewicht von D-J am 12. April 2001 08:19:57:

Was ist das für ein Corsa mit 55PS der mehr als ein Kangoo ziehen darf.
Hat der eine Ausnahmegenehmigung für geringere Steigungen?
Mein Stand ist, das der Corsa 750kg gebremst bei eigenem zGG von 1405kg ziehen darf. Zusammen also 2155kg.
Der dti darf 1200kg bei eigenem zGG von 1700kg ziehen.
Bei leerem Kangoo (1200kg) und maximaler Anhängelast kommen 2400kg zusammen.
Das Gesamtzuggewicht für den dti kenne ich nicht, aber es wird zwischen 2400kg und 2900 kg , also über Corsa-Gewichten, liegen.

Die Daten zum Corsa Deiner Eltern würden mich interessieren.
Vielleicht liege ich ja völlig falsch.
Kangoowink
Werner

Hi,
wir waren etwas enttäuscht als wir endlich unseren Kangoo hatten. Wir planten eigentlich uns auch mal mit Wohnwagen in den Urlaub zu bewegen. Zum Glück haben wir die AHK nicht mitbestellt, denn der Kangoo hat neben dem max. Gewicht des Anhängers eine Einschränkung auf das Gesamtzuggewicht, mit der Folge, daß bei einem "schweren" Anhänger eigendlich nur noch der Fahrer ohne Gepäck vorne im Kangoo sitzen darf.
Der Corsa (3-Zylinder 55 PS, Vollbesetzt) meiner Eltern darf einen schwereren Wohnwagen ziehen als unser Kangoo dTi - Schade :(((((
Dein Wohnwagen scheint ja zum Glück sehr leicht zu sein. In einem Test von Minivans (Senic etc.) kamen die Tester zu dem Schluß, daß diese Vans zur bedingt geeignet sind. Jedenfalls wurde von der Möglichkeit sein Gespann mit 100 km/h zu bewegen abgeraten. Ich denke für den Kangoo wird es ähnlich sein. Bis 80 km/h wahrscheinlich kein Problem. Wenn Du nicht gerade mit der 1,2l Maschine unterwegs bist.
Einen schöen Urlaub
D-J

Hallole,
hat von Euch jemand Erfahrung, ob sich der Kangoo auch mit einem kleineren Wohnwagen bewegen läßt ohne gleich in die Knie zu gehen? Mein Wohnwagen ist eine Rapido Club und hat bei 1000 kg zGG in "zusammengeklapptem Zustand" gerade mal eine Höhe von 1.98 m!
Viel Grüße aus TBB
Wolfgang


Re: dTi RT(vollbeladen) darf nur noch 800 kg ziehen

D-J, (vor 8977 Tagen) @ popapei


Als Antwort auf: Glaub ich nicht. von popapei am 12. April 2001 13:34:21:

Hi Werner,

die Daten vom Corsa folgen (mein Vater fax mir den Schein durch).

Beim Kangoo dTi ist folgende Rechnung zu machen:
2500 kg max. ZUL.GES-GEW.D.ZUGES
-1700 kg Ggz des vollbeladenen Kangoos DTI
-------
= 800 kg noch nutzbare gebremste Anhängelast,
======== statt der unter 28. stehenden 1200 kg!
eventl. kann der Freeworld oder der Kangoo mit erhöhter Nutzlast etwas mehr ziehen.

Was ich nicht verstehe ist der Grund für das Gesamtzugewicht. Bei anderen Autos gibt es diese Einschränkung garnicht. Weiß jemand wie Renault dies begründet?

Die Vergleichsrechnung mit dem Corsa folgt.

D-J


Die Daten vom Corsa folgen

Was ist das für ein Corsa mit 55PS der mehr als ein Kangoo ziehen darf.
Hat der eine Ausnahmegenehmigung für geringere Steigungen?
Mein Stand ist, das der Corsa 750kg gebremst bei eigenem zGG von 1405kg ziehen darf. Zusammen also 2155kg.
Der dti darf 1200kg bei eigenem zGG von 1700kg ziehen.
Bei leerem Kangoo (1200kg) und maximaler Anhängelast kommen 2400kg zusammen.
Das Gesamtzuggewicht für den dti kenne ich nicht, aber es wird zwischen 2400kg und 2900 kg , also über Corsa-Gewichten, liegen.
Die Daten zum Corsa Deiner Eltern würden mich interessieren.
Vielleicht liege ich ja völlig falsch.
Kangoowink
Werner

Hi,
wir waren etwas enttäuscht als wir endlich unseren Kangoo hatten. Wir planten eigentlich uns auch mal mit Wohnwagen in den Urlaub zu bewegen. Zum Glück haben wir die AHK nicht mitbestellt, denn der Kangoo hat neben dem max. Gewicht des Anhängers eine Einschränkung auf das Gesamtzuggewicht, mit der Folge, daß bei einem "schweren" Anhänger eigendlich nur noch der Fahrer ohne Gepäck vorne im Kangoo sitzen darf.
Der Corsa (3-Zylinder 55 PS, Vollbesetzt) meiner Eltern darf einen schwereren Wohnwagen ziehen als unser Kangoo dTi - Schade :(((((
Dein Wohnwagen scheint ja zum Glück sehr leicht zu sein. In einem Test von Minivans (Senic etc.) kamen die Tester zu dem Schluß, daß diese Vans zur bedingt geeignet sind. Jedenfalls wurde von der Möglichkeit sein Gespann mit 100 km/h zu bewegen abgeraten. Ich denke für den Kangoo wird es ähnlich sein. Bis 80 km/h wahrscheinlich kein Problem. Wenn Du nicht gerade mit der 1,2l Maschine unterwegs bist.
Einen schöen Urlaub
D-J

Hallole,
hat von Euch jemand Erfahrung, ob sich der Kangoo auch mit einem kleineren Wohnwagen bewegen läßt ohne gleich in die Knie zu gehen? Mein Wohnwagen ist eine Rapido Club und hat bei 1000 kg zGG in "zusammengeklapptem Zustand" gerade mal eine Höhe von 1.98 m!
Viel Grüße aus TBB
Wolfgang


Re: corsa darf bis 10% Steigung 900 kg gebremst

d-j, (vor 8976 Tagen) @ D-J


Als Antwort auf: Re: dTi RT(vollbeladen) darf nur noch 800 kg ziehen von D-J am 12. April 2001 18:18:24:

Hi Werner,

hier die Daten vom Corsa. Sicher hast Du im großen und ganzen nicht unrecht mit deinen Werten. Der Corsa darf eigentlich nur 700 kg gebremst ziehen. Bis 10% Steigung jedoch 900 kg. Somit komme ich zu folgender Rechnung, in der der Corsa bis 10% Steigung immer noch "besser" als der Kangoo abschneidet.

Nutzlast Corsa: .....420 kg (1360 kg ZGG- 940 kg Leerg)
Anhängelast bis 10%:.900 kg
----------------------------
gesamte "Nutzlast"...1320 kg

Nurzlast Kangoo dTi:..505 kg (1700 kg - 1195 kg)
Anhängelast vollbelad:800 kg
-----------------------------
gesamte "Nutzlast"...1305 kg

Ich möchte jedoch nicht mit dem Corsa einen Wohnwagen von 900 kg in den Urlaub ziehen. Der 1-Liter Motor dieses Corsa's mit 40 kw wären restlos überfordert. Vom Fahrverhalten ganz zu schweigen.

Verstehen tue ich jedoch nicht, warum mein Kangoo mit einem fast doppelt so starken Motor, einen 260 kg höhrem Leergewicht vollbeladen weniger Anhängelast verträgt als der kleinste Corsa. Ich wäre ja voll zufrieden, wenn ich die 1200 kg Anhängelast nur bis 10% ziehen dürfete, wenn mein Kangoo auch vollbeladen ist. Da der Kangoo ja (auch) als Lieferwagen entwickelt wurde finde ich dies sehr schwach!

D-J

Hi Werner,
die Daten vom Corsa folgen (mein Vater fax mir den Schein durch).
Beim Kangoo dTi ist folgende Rechnung zu machen:
2500 kg max. ZUL.GES-GEW.D.ZUGES
-1700 kg Ggz des vollbeladenen Kangoos DTI
-------
= 800 kg noch nutzbare gebremste Anhängelast,
======== statt der unter 28. stehenden 1200 kg!
eventl. kann der Freeworld oder der Kangoo mit erhöhter Nutzlast etwas mehr ziehen.
Was ich nicht verstehe ist der Grund für das Gesamtzugewicht. Bei anderen Autos gibt es diese Einschränkung garnicht. Weiß jemand wie Renault dies begründet?
Die Vergleichsrechnung mit dem Corsa folgt.
D-J

Die Daten vom Corsa folgen

Was ist das für ein Corsa mit 55PS der mehr als ein Kangoo ziehen darf.
Hat der eine Ausnahmegenehmigung für geringere Steigungen?
Mein Stand ist, das der Corsa 750kg gebremst bei eigenem zGG von 1405kg ziehen darf. Zusammen also 2155kg.
Der dti darf 1200kg bei eigenem zGG von 1700kg ziehen.
Bei leerem Kangoo (1200kg) und maximaler Anhängelast kommen 2400kg zusammen.
Das Gesamtzuggewicht für den dti kenne ich nicht, aber es wird zwischen 2400kg und 2900 kg , also über Corsa-Gewichten, liegen.
Die Daten zum Corsa Deiner Eltern würden mich interessieren.
Vielleicht liege ich ja völlig falsch.
Kangoowink
Werner

Hi,
wir waren etwas enttäuscht als wir endlich unseren Kangoo hatten. Wir planten eigentlich uns auch mal mit Wohnwagen in den Urlaub zu bewegen. Zum Glück haben wir die AHK nicht mitbestellt, denn der Kangoo hat neben dem max. Gewicht des Anhängers eine Einschränkung auf das Gesamtzuggewicht, mit der Folge, daß bei einem "schweren" Anhänger eigendlich nur noch der Fahrer ohne Gepäck vorne im Kangoo sitzen darf.
Der Corsa (3-Zylinder 55 PS, Vollbesetzt) meiner Eltern darf einen schwereren Wohnwagen ziehen als unser Kangoo dTi - Schade :(((((
Dein Wohnwagen scheint ja zum Glück sehr leicht zu sein. In einem Test von Minivans (Senic etc.) kamen die Tester zu dem Schluß, daß diese Vans zur bedingt geeignet sind. Jedenfalls wurde von der Möglichkeit sein Gespann mit 100 km/h zu bewegen abgeraten. Ich denke für den Kangoo wird es ähnlich sein. Bis 80 km/h wahrscheinlich kein Problem. Wenn Du nicht gerade mit der 1,2l Maschine unterwegs bist.
Einen schöen Urlaub
D-J

Hallole,
hat von Euch jemand Erfahrung, ob sich der Kangoo auch mit einem kleineren Wohnwagen bewegen läßt ohne gleich in die Knie zu gehen? Mein Wohnwagen ist eine Rapido Club und hat bei 1000 kg zGG in "zusammengeklapptem Zustand" gerade mal eine Höhe von 1.98 m!
Viel Grüße aus TBB
Wolfgang


Nicht Motor- sondern Bremsleistung bestimmt Anhängelast

popapei, (vor 8972 Tagen) @ d-j


Als Antwort auf: Re: corsa darf bis 10% Steigung 900 kg gebremst von d-j am 13. April 2001 23:42:45:

Hallo D-J,
die Anhängelast und das zGG hängen hauptsächlich vom Verhalten des Gespanns beim Bremsen ab.
Zumindest scheint es nach Überfliegen der EU-Richtlinie so(im Detail tue ich mir den Text unten aber nicht an).
Das Erklärt auch weshalb der dTi trotz höherer Motorleistung nicht mehr ziehen darf als der 1.9d.
Die Anhängelast von 1350kg beim Freeworld 1.9d war für mich ein wesendlicher Grund den Kangoo zu kaufen.
In der Fahrzeug- und Preisklasse ist sie sehr selten. Berlingo, Yaris, Doblo usw. liegen alle weit darunter.

Frage zum Opel:
Ist die erhöhte Anhängelast bei 10% generell freigegeben, oder muß sie nachträglich beim TÜV eingetragen werden?
Müste dann ja auch beim Kangoo möglich sein.
Gruß
Werner

Richtlinie 71/320/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvors

Re: Nicht Motor- sondern Bremsleistung bestimmt Anhängelast

D-J, (vor 8972 Tagen) @ popapei


Als Antwort auf: Nicht Motor- sondern Bremsleistung bestimmt Anhängelast von popapei am 17. April 2001 11:52:27:

Ist die erhöhte Anhängelast bei 10% generell freigegeben, oder muß sie nachträglich beim TÜV eingetragen werden?

Hi Werner,

die AHK ist damals vom Opelhändler direkt ans Neufahrzeug gebaut worden und der KFZ-Schein auch so erstellt worden. Ich vermute, daß es mit den 10% beim Corsa generell so ist.

Vielleicht frage ich Renault mal wegen den 10% Steigung an. Habe aber nicht viel Hoffnung.

D-J

Re: Zugfahrzeug und Hängerbetrieb

Axel H., (vor 8977 Tagen) @ Wolfgang R.


Als Antwort auf: Zugfahrzeug und Hängerbetrieb von Wolfgang R. am 11. April 2001 23:31:54:

Hallo liebe Fangemeinde,

ich hab nen Rapid mit 65 PS und bin probeweise mit nem ERIBA Puk(ca 850Kg zGG) durch die gegend gefahren und ich finde das sollte man sich zum Urlaub nicht antuen!!!!!

cu

Axel

Re: Zugfahrzeug und Hängerbetrieb

popapei, (vor 8977 Tagen) @ Wolfgang R.


Als Antwort auf: Zugfahrzeug und Hängerbetrieb von Wolfgang R. am 11. April 2001 23:31:54:

Hallo,
was hast Du für einen Kangoo.
Ich habe einen 1.9d Freeworld mit Anhängelast 1350kg.
Die nutze ich beim Brennholzholen, auch im Wald und auf Feldwegen, voll aus.
Abgesehen davon, daß der Diesel sich kräftig ins Zeug legen muß, hat er es bisher immer geschafft. Das Gespann fährt sich besser als mit meinen vorigen Wagen (Passat 90PS).
Beim Wohnwagen sehe ich vom Gewicht her keine Probleme. Du mußt das zGG ja nicht voll ausnutzen und ihn voll beladen.
Schau in den Papieren nach wie hoch die Leergewichte Deine Kangoo und Deines Wohnwagens sind.
Die Differenz bis zum zulässigen Gesamtzuggewicht kannst Du noch einpacken.
Der Kangoo sollte beladen schwerer als der Anhänger sein.
Das ist aber beim Kangoo sicher kein Problem, im Gegensatz zu anderen Autos.
Viel Spass im Urlaub
Werner

RSS-Feed dieser Diskussion