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Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben? (Plauderei)

kangoonanu, Thursday, 10.02.2022, 21:23 (vor 777 Tagen)
bearbeitet von kangoonanu, Thursday, 10.02.2022, 21:31

Hallo ihr lieben Kangoonauten!

Ich brauche ein paar Tipps zu einem baldigen Besitz eines fast 5 Jahre alten Kangoos.
Es war schwer einen zu erwischen und wurde deshalb beim Gebrauchtwagenhändler bereits angezahlt.

Wäre es ratsamer das Auto vor der Übergabe und vollständigen Bezahlung noch von einer (unabhängigen) Werkstatt durchchecken zu lassen? Viele Werkstätten sind gerade überlastet.
Ein Händler ist ja mittlerweile zu einer 1 jährigen Garantie verpflichtet. Macht so ein zusätzlicher frühzeitiger Check noch einen Unterschied?
Was deckt so eine Garantie nicht ab?

Es wäre wünschenswert, dass dieses Auto möglichst lange treue Dienste leistet.
Was sollte man dafür noch beachten? Wie hält es sich lange, wenn man es auch nutzen will?

(Es ist ein Diesel mit 90 PS, wird vielleicht unter der Woche schon hin und wieder mal Kurzstrecke fahren (also keine Arbeitswege), aber regelmäßig für Wochenendausflüge mit mittellangen Strecken genutzt werden und soll bunte Sommer mit etwas ausgedehnterem Campingurlaub und gelegentlich Langstreckentripps ermöglichen.)

Was für Strecken sollte man denn bevorzugt wählen, wie regelmäßig sollte es denn bewegt werden? Was mag so ein Diesel denn gern (mit auswählbarer Start/Stopfunktion)? Zur Verfügung stünden z.B. für unter der Woche Distanzen von 1-2km oder auch mal 10+ km. Sagt dazu 1.5 dci noch was aus?

Wie erhält man so ein Auto auf budgetfreundliche Art möglichst lange?
So ein Kauf ist im Moment ja etwas teuer, da will man schonmal länger was davon haben.

Was muss im endgültigen Kaufvertrag alles genau vermerkt sein? Im bisher unterzeichneten Vertrag steht, dass man bestätigt den Wagen genau angeschaut zu haben und probegefahren zu sein. Damit bleibt aber trotzdem die Verantwortung beim Händler auf Mängel aufmerksam zu machen bzw. sie zu beseitigen und er haftet weiterhin mit seiner Garantie für jene, auf die er nicht hingewiesen hat, oder?
Bei wievielen km sollte denn der Zahnriemen gewechselt werden? Ich lese viele verschiedene Angaben. Jedenfalls wurde er bereits gewechselt und hat bis jetzt noch etwas weniger als 80.000. Ist das früh oder angemessen? Besser im Verkauf? Sollte man noch etwas beachten?
Die bisherigen km sind im Vorvertrag abgerundet eingetragen - ist das ok?

Habt ihr sonst noch Tipps oder Hinweise? z.B. worauf man bei Werkstätten achten sollte?

Was würdet ihr so empfehlen?

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Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben?

Kangoo-Center -TML, 06618 Leislau, Thursday, 10.02.2022, 21:57 (vor 776 Tagen) @ kangoonanu

Eine Garantie gibt der Neuwagen Hersteller . Als erstes muß ein Händler eine Gewährleitung von einem Jahr geben , das ist keine Garantie !
Man kann sicher eine Garantie extra abschließen was aber auch nur eine Art Versicherung ist die nicht alles trägt und das auch nicht zu 100% . Wenn der Händler von sich aus eine Garantie abgibt , dann hast du die mit bezahlt . Mein Chef macht das auch gern bei bestimmten Autos und " speziellen Kunden " .
Was den Zahnriemen betrifft würde ich nachfragen wann genau warum der schon gewechselt wurde .
Der Reguläre Intervall wäre bei 160000 km oder 6 Jahre .

--
Wer Rechtschreibfehler findet darf die gerne behalten !!! Insbesondere " abgesetzte " Punkte . .
Meine Beiträge können durchaus mit Ironie bestückt sein, also nicht alles auf die Goldwaage legen .

Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben?

Mc Stender, Hamburg, Thursday, 10.02.2022, 22:39 (vor 776 Tagen) @ kangoonanu
bearbeitet von Mc Stender, Thursday, 10.02.2022, 22:44

Ein Händler ist ja mittlerweile zu einer 1 jährigen Garantie verpflichtet. Macht so ein zusätzlicher frühzeitiger Check noch einen Unterschied?
Was deckt so eine Garantie nicht ab?

Was sollte man dafür noch beachten? Wie hält es sich lange, wenn man es auch nutzen will?

Was für Strecken sollte man denn bevorzugt wählen, wie regelmäßig sollte es denn bewegt werden? Was mag so ein Diesel denn gern (mit auswählbarer Start/Stopfunktion)? Zur Verfügung stünden z.B. für unter der Woche Distanzen von 1-2km oder auch mal 10+ km. Sagt dazu 1.5 dci noch was aus?

Was muss im endgültigen Kaufvertrag alles genau vermerkt sein? Im bisher unterzeichneten Vertrag steht, dass man bestätigt den Wagen genau angeschaut zu haben und probegefahren zu sein. Damit bleibt aber trotzdem die Verantwortung beim Händler auf Mängel aufmerksam zu machen bzw. sie zu beseitigen und er haftet weiterhin mit seiner Garantie für jene, auf die er nicht hingewiesen hat, oder?
Bei wievielen km sollte denn der Zahnriemen gewechselt werden? Ich lese viele verschiedene Angaben. Jedenfalls wurde er bereits gewechselt und hat bis jetzt noch etwas weniger als 80.000. Ist das früh oder angemessen? Besser im Verkauf? Sollte man noch etwas beachten?
Die bisherigen km sind im Vorvertrag abgerundet eingetragen - ist das ok?


Hallo,
ein "ehrlicher" Händler schreibt ca. da ja noch "Probefahrten" drauf kommen können.
Und rundet auf, nicht ab.

Und ja. Die Garantie deckt auch versteckte "Mängel" ab.
Bei einem Verkauf ist, laut EU, immer ein Jahr Garantie (beweis beim Händler, das beim Verkauf nicht war und der bestimmungsgemäße "Gebrauch" nicht dazu geführt hat), und dann anschliesend ein Jahr Gewährleistung, wo der Kunde beweisen muß, das beim Verkauf der Mangel da war.

Es gilt, Übertreiben rächt sich. Beiderseits.

Die "Schonung" für Gebraucht wurde aufgehoben. Meines Wissens. Auch, der Ausschluß von der Garantie darf nicht sein. Im Kaufvertrag. + die "Berühmten" Versicherungen sind gut, für die Gewährleistung und / oder den Händler der nicht zahlen will.

Läst Du die Wartung nicht machen, hast Du ein = dein Problem. Die schreibt der Hersteller vor.

Wo Wir bei der Wartung sind. Der Zahnriemen ist ja schon fast dran. (125000 km ODER 6 Jahre, meine ich). Also die Gelegenheit nutzen, machen lassen. Incl. Wasserpumpe frisch.

G.g. auch die Batterie ersetzen lassen (und "Anlernen";).

Und mit dem "Bewegen". Diesel und Kurz-Strecke passen, seit dem Partikelfilter, nicht mehr zusammen.
Also das "Brötchenholen" oder die Kid´s 10 Minuten in die Schule bringen möglichst vermeiden. Also Strecken > 20 Minuten sollten es schon sein.
Mal 2 oder 3 Wochen stillstand sollten nicht schaden, aber einmal die Woche ne schöne Tour von einer Stunde sollten es schon sein. Gerne mehr. Das hat der Partikelfilter gerne. Zum "Freibrennen".

Gruß
Mc Stender


Ps.: 80000km das Auto oder der Zahnriemen ?
Weil bei 200k und 5 Jahre muß das Auto günstig sein. Sehr günstig.

--
G1Ph2 1,2Lt./16V 75PS = D4F 730 aus 2007 KC1D sollte sein.

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ThomasE., Friday, 11.02.2022, 07:41 (vor 776 Tagen) @ kangoonanu

Die "gesetzliche Gewährleistung" beträgt bei Gebrauchtwaren 12 Monate, ab dem 7 Monat tritt die "Beweislastumkehr" ein,heißt, man muss Nachweisen das der Mangel schon zu Anfang bestand. Wenn Fahrzeug nicht Scheckheftgepflegt ist, und es treten Verschleissmängel auf fallen diese nicht unter die "Gewährleistung". Dies wäre dann über den Preis VOR Vertragsabschluss auszuhandeln, wenn z.b. Verschleissteile fällig sind.Wenn der Händler "Garantie" gibt ist dies eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Verschwiegene/versteckte Mängel sind hiervon ausgenommen.

Man kann das Fahrzeug einem Gutachter ADAC, GTÜ etc. vorführen VOR Kauf für eine technische/preisliche Beurteilung auf eigene Kosten, dann ist man bei technischer unkenntnis auch der sicheren Seite.

Also grundlegend "Augen auf beim Gebrauchtwarenkauf" und jemanden mit Sachkenntnis zu Rate ziehen.

vg

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Horst, Friday, 11.02.2022, 08:53 (vor 776 Tagen) @ ThomasE.

Hi,
das mit den 6 Monaten galt für Kaufverträge bis 31.12.2021.
Ab 01.01.2022 tritt die Umkehr der Beweislast bei der Sachmangelhaftung generell erst nach 12 Monaten in Kraft.
Ist also bei Gebrauchtwagen, bei denen ja in der Regel die verkürzte Dauer von 12 Monaten (statt 24 Monate) für Sachmangel vereinbart wird, nicht mehr relevant.

Gewährleistung nennt sich das übrigens schon viele Jahre nicht mehr.... Sachmangelhaftung ist der richtige Begriff.

Gruß
Horst

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ThomasE., Friday, 18.02.2022, 06:58 (vor 769 Tagen) @ Horst

Läuft aufs gleiche raus, auch einen "Sachmangel" musst die bei einem Händler erstmal nachweisen.

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Horst, Friday, 18.02.2022, 07:13 (vor 769 Tagen) @ ThomasE.

Naja wenn einer vorliegt, dann muss ja der Händler erst Mal das Gegenteil beweisen. Man muss ja eben genau nicht den Beweis erbringen Er hat ja die Beweislast. Das Problem ist dann ja eher das Durchsetzen und nicht das nachweisen. Ohne Gericht kommt man da nicht bei jedem Händler zum Zug. Oft langt aber schon die Klageerhebung.
Es kann halt nur passieren, dass man fest der Überzeugung ist, dass es sich um einen Sachmangel handelt, ein Gutachter das aber zurecht anders sieht.

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Kangoo-Center -TML, 06618 Leislau, Friday, 18.02.2022, 12:30 (vor 769 Tagen) @ Horst

Und was haben die Werten Politiker mit der 12 Monate Gewährleistungspflicht erreicht ? Genau die Autos werden eben teurer . Zahlen tut es also doch der Endkunde . Was hat der Gesetzgeber nun damit erreicht ? Genau er bekommt mehr Steuereinnahmen die am Ende wer zahlt ....

--
Wer Rechtschreibfehler findet darf die gerne behalten !!! Insbesondere " abgesetzte " Punkte . .
Meine Beiträge können durchaus mit Ironie bestückt sein, also nicht alles auf die Goldwaage legen .

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Horst, Friday, 18.02.2022, 13:09 (vor 769 Tagen) @ Kangoo-Center -TML
bearbeitet von Horst, Friday, 18.02.2022, 13:16

Hi,
naja ich bezweifle die Motivation mit den Steuereinnahmen dann doch etwas.
Du darfst auch nicht vergessen, dass dann zwar beim Verkauf mehr anfällt, dafür bei der Behebung des Sachmangels dann auch wieder nicht, wenn der Kunde das logischerweise nicht in Rechnung gestellt bekommt.
Ich denke schon, dass die was Gutes tun wollten.

Aber ja ganz klar, das Thema hat immer zwei Seiten.
Und ich würde da auch mehr auf Selbstverantwortung setzen, und finde diese zwangs Sachmangelhaftung unabhängig vom Wert und Alter des Fahrzeuges auch sehr kritisch.
Es gibt durchaus einige die bei einer alten Kiste das Risiko als Käufer gerne selbst tragen.
Ich würde eine alte Kiste deshalb auch immer von Privat kaufen..
Weil ein Händler muss da extremen Aufschlag drauf hauen, oder eben mit allen Tricks arbeiten um dabei nicht in den Verlust zu gehen

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christian2306, Friday, 18.02.2022, 13:48 (vor 769 Tagen) @ Horst

Mittlerweile verkaufen viele Händler deswegen nur noch "im Kundenauftrag" um all dem Ärger aus dem Weg zu gehen, der geprellte ist dann wie immer der Endkunde. Also wurde durch die Änderung im Grunde nur erreicht das die Händler entweder ehrlich und teurer Verkaufen, oder eben "Bescheissen" und im Kundenauftrag damit der Endkunde der Doofe ist. Hat also unterm Strich wieder nur Nachteile.

Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben?

Horst, Friday, 18.02.2022, 14:20 (vor 769 Tagen) @ christian2306

Aber gibt es eine echt gute Lösung, die alle zufrieden stellen kann ?
Das doofe ist halt ... ein Auto ist teurer als man sich das so wünscht .....

Kangoo angekauft, und jetzt? + Tipps für langes Kangooleben?

ThomasE., Friday, 18.02.2022, 14:41 (vor 769 Tagen) @ christian2306

Das stimmt, auch ein privater Verkäufer haftet wenn es einen Mangel arglistig verschweigt. Aber natürlich auch wieder Beweisproblem.

Egal... wird ja weit Offropic hier !;-)

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