KangooLogo
Aktuelles / News ] [ Forum ] [ Wiki ] [ Galerie ] Kleinanzeigen ]
Impressum ] [  Hilfe und Infos  ]


Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

basilius, (vor 7156 Tagen)


x3/35182.htm
Nach einiger Telefonierei und Mailerei habe ich nun folgende Aussagen von Renault zu diesem Thema gesammelt:

1. Aussage (Renault Eylert aus Wuppertal): Dachreling ist in Kombination mit dem Faltdach nicht zugelassen. Ohne Begründung.

2. Aussage (Renault Deutschland): Dieselbe Aussage wie oben. Ich: "Warum?" Antwort: Sowohl bei R. Deutschland als auch in der Zentrale in Frankreich habe man nicht die Zeit, auf Warum-Fragen zu antworten.

3. Aussage (Renault Wollgarten aus Monschau): Kombination funktioniert.

4. Aussage (mail-Antwort auf meine mail-Frage): "[...]sofern ein Kangoo ein Faltdach hat läst sich keine Reling nachrüsten. Dort wo die Befestigungspunkte im Dach für die Reling sind, ist das Faltdach eingebaut, so das die Reling nicht befestigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen AH Berghaus Dirk Olschewski."

5. Aussage (Renault Am Westring aus Wuppertal): Kombination funktioniert

Eine ziemlich große Bandbreite, oder? Der Gipfel ist die Aussage von Herrn Olschewski, der - hätte er nur mal kurz aus dem Fenster geguckt - den Unsinn seiner Behauptung sofort erkannt haben würde.

Das Ende der Geschichte: Bei Renault Am Westring habe ich eine Reling erstanden, sie sicherheitshalber direkt auf dem Kundenparkplatz montiert, um bei Problemen sofort Freundliche greifbar zu haben. Und: Es passt! Lediglich das Windschild ist etwas im Weg, so, dass sich im montierten Zustand Schild und Reling berühren. Da sollte man vielleicht noch eine Gummiunterlage vorsehen, um zu verhindern, dass sich hier mit der Zeit der Lack der Reling verabschiedet.

Bleibt die Frage: Wenn Renault diese Kombination nicht zulässt, warum können sich einzelne Händler darüber hinwegsetzen, oder wissen das nicht alle? Oder nehmen nicht alle Händler Renault ernst (was nach der Aussage oben nachvollziehbar wäre...)? Angenommen, mir fliegen auf der Urlaubsfahrt die Fahrräder mit Reling vom Dach, hafte dann ich, weil ich die Reling montiert habe, haftet das Autohaus, weil es die Reling verkauft hat (obwohl es von der Kombination mit Faltdach wusste), oder - wie ist das eigentlich?

So, das Thema ist erstmal beendet, ich kann in den Urlaub fahren, und wenn ich heil zurückkommen sollte, werde ich berichten, ob alles gehalten hat.

Schöne Tage wünscht Euch

basilius

x3/35182.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach

1topf, (vor 7156 Tagen) @ basilius


Als Antwort auf: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von basilius am 20. Juli 2005 13:51:

x3/35194.htm

Nach einiger Telefonierei und Mailerei habe ich nun folgende Aussagen von
Eine ziemlich große Bandbreite, oder? Der Gipfel ist die Aussage von Herrn Olschewski, der - hätte er nur mal kurz aus dem Fenster geguckt - den Unsinn seiner Behauptung sofort erkannt haben würde.

-> Mein Händler hat letztes Jahr seinen ersten Kangoo mit Faltdach verkauft - an mich. Hier im Schwarzwald bestellt sich anscheinend einfach niemand eins.

Hat diese Reling eigentlich irgendwo ein Prüfzeichen oder sowas? Man sieht doch, insbesondere bei Gelände- und Handwerkerwagen, die wildesten Konstruktionen. Zum Teil sogar von Fachbetrieben zusammen gebaut. Die sind doch sicher nicht alle typgeprüft? Vielleicht darf man festschrauben, was man will?
x3/35194.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach

Fridolin Fridolin, (vor 7156 Tagen) @ 1topf


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach von 1topf am 20. Juli 2005 21:03:01:

x3/35200.htm

Nach einiger Telefonierei und Mailerei habe ich nun folgende Aussagen von
Eine ziemlich große Bandbreite, oder? Der Gipfel ist die Aussage von Herrn Olschewski, der - hätte er nur mal kurz aus dem Fenster geguckt - den Unsinn seiner Behauptung sofort erkannt haben würde.

-> Mein Händler hat letztes Jahr seinen ersten Kangoo mit Faltdach verkauft - an mich. Hier im Schwarzwald bestellt sich anscheinend einfach niemand eins.
Hat diese Reling eigentlich irgendwo ein Prüfzeichen oder sowas? Man sieht doch, insbesondere bei Gelände- und Handwerkerwagen, die wildesten Konstruktionen. Zum Teil sogar von Fachbetrieben zusammen gebaut. Die sind doch sicher nicht alle typgeprüft? Vielleicht darf man festschrauben, was man will?


Hallo,

ja du darfst festschrauben was Du willst,
das ABER wird erstens begrenzt durch die zugelassene Dachlast(wenn Sie Dich erwischen)
(wieviel KG hat ein Kangoo mit Faltdach den noch eingetragen??)
zweitens
verlierst Du während der Fahrt irgend etwas liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor.

..... Der Fahrzeugführer für den verkehrssicheren Zustand
des Fahrzeuges verantwortlich.

Wird jemand bei so einem "Verlust" behindert oder geschädigt oder getötet
kann man sich vorstellen was los geht.

Die Typ Prüfung oder was auch immer hilft in den meisten Fällen nichts weil die Dachladung einfach falsch oder unzureichend gesichert ist
und da ist der Fahrer verantwortlich.

Siehe z.B. www.swr.de/rasthaus/archiv/2003/11/08/print1.html

Ich transportiere meist mehr Kilos als zugelassen in Form von Kajaks und als Trägerteile gibt es da für mich nichts Druck-gespritztes oder -gegossenes.
Wer schon mal Kajaks mit Trägerteilen fliegen sah weiss wovon ich alpträume!!

Es darf eben keine Last durch lasche Befestigung,schlechte Gurte, Gammelschrauben etc. Beschleunigungsenergie aufnehmen können.

- Gurt strammziehen und immer wieder während der Fahrt kontrollieren (z.B. Dehnung durch Wärme oder auch Nässe)

Wirds mehr, sicher ich immer auch mit Gurten durch Heckklappen- oder Türen- Spalt in den Innenraum Z.B. an die Gurtbefestigungen.

50 Km/h Aufprall haben "meine" Zölzer Dachträgerteile Gurte und Kajaks auf dem Dach so schon überlebt.(Jedoch nicht auf Kangoo)

Gruss Severin

x3/35200.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach

basilius, (vor 7155 Tagen) @ 1topf


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach von 1topf am 20. Juli 2005 21:03:01:

x3/35202.htm

Hat diese Reling eigentlich irgendwo ein Prüfzeichen oder sowas?

Hallo 1topf,

ich habe die Reling als Orginalzubehörteil direkt beim Renaulthändler gekauft. Zu meiner Beschämung muss ich gestehen, dass ich nicht nach Prüfzeichen geschaut habe. Die Verpackung habe ich bei Renault gelassen und auf der Reling selbst habe ich bei der Montage nichts bemerkt (habe aber auch nicht drauf geachtet). Naiverweise gehe ich bei Orginalzubehörteilen davon aus, dass sie zugelassen sind. In diesem Fall habe ich allerdings die nach wie vor unbegründete Aussage von manchen Vertretern des Renault-Konzerns, dass die Reling in Kombination mit dem Faltdach nicht zugelassen sei, die Reling an sich ist es doch aber wohl, oder? Eine wilde Konstruktion ist das allerdings nicht.

Schöne Grüße,

basilius

x3/35202.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

Engelbert, (vor 7156 Tagen) @ basilius


Als Antwort auf: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von basilius am 20. Juli 2005 13:51:

x3/35195.htm
Hallo Basilius,

kannst du Fotos machen und hier reinstellen? Das wäre toll.
Die Höhe mit Querträgern ist hoch genug das grundsätzlich nichts am Faltdach schleift?

Gruss

Engelbert

<TABLE bgcolor="#F7F7F7" bordercolor="#000000" border="0[/link]
<TR>
<TD>
kangoofahrer[at]gmx.net
</TD>

<TD> </TD>

<TD> </TD>
</TR>

<TR>
<TD> </TD>

<TD> </TD>

<TD> </TD>
</TR>

<TR>
<TD>****************************************************
<A href="http://www.freiburg-my-city.de[/link]Freiburg, die schönste Stadt Deutschlands
http://www.freiburg-my-city.de
</A> ****************************************************
</TD>

<TD><IMG src="http://www.freiburg-mycity.de/forum/images/hand.gif" alt="Grusshand" border="0[/link]</TD>

<TD> </TD>
</TR>
</TABLE>

x3/35195.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

basilius, (vor 7155 Tagen) @ Engelbert


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von Engelbert am 20. Juli 2005 21:43:21:

x3/35201.htm

kannst du Fotos machen und hier reinstellen? Das wäre toll.
Die Höhe mit Querträgern ist hoch genug das grundsätzlich nichts am Faltdach schleift?


Hallo Engelbert,

am Faltdach schleift gar nichts, die Geräuschentwicklung ist sehr moderat, alles wirkt stabil. Nach meinem Urlaub werde ich mal Fotos einstellen, das kann aber drei Wochen dauern ;-)

Schöne Grüße,

basilius

x3/35201.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

Engelbert, (vor 7155 Tagen) @ basilius


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von basilius am 21. Juli 2005 08:53:

x3/35205.htm
Na denn schönen Urlaub! <img src=http://bilder.parsimony.net/smilies/smile.gif alt=smile>
Eine Frage noch, du verwendest die Originalquerträger in Kombination mit der Reling?
x3/35205.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

basilius, (vor 7155 Tagen) @ Engelbert


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von Engelbert am 21. Juli 2005 13:16:25:

x3/35208.htm

Na denn schönen Urlaub! Eine Frage noch, du verwendest die Originalquerträger in Kombination mit der Reling?

Danke für die Wünsche! Ich habe noch Querträger von meinem alten Opel, sowie Universalquerträger von - egal. Die Universalos passten nicht so gut, die Opel-Träger passen, allerdings nicht wie angegossen: die Innenwölbung der Querträgerbefestigungen ist kleiner als die Außenwölbung der Reling. Da die Befestigung aber durch Gegendruck von unten (also Quetschung) erfolgt, sitzt die Mimik bombenfest. Fahrversuche haben gezeigt, dass die von mir befürchteten Windgeräusche sehr moderat ausfallen. Sicherheitshalber werde ich den Sitz aber während der Fahrt öfter kontrollieren.

Tschüss!

basilius

x3/35208.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

Dirk, (vor 7155 Tagen) @ basilius


Als Antwort auf: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von basilius am 20. Juli 2005 13:51:

x3/35203.htm

Nach einiger Telefonierei und Mailerei habe ich nun folgende Aussagen von Renault zu diesem Thema gesammelt:
1. Aussage (Renault Eylert aus Wuppertal): Dachreling ist in Kombination mit dem Faltdach nicht zugelassen. Ohne Begründung.
2. Aussage (Renault Deutschland): Dieselbe Aussage wie oben. Ich: "Warum?" Antwort: Sowohl bei R. Deutschland als auch in der Zentrale in Frankreich habe man nicht die Zeit, auf Warum-Fragen zu antworten.
3. Aussage (Renault Wollgarten aus Monschau): Kombination funktioniert.
4. Aussage (mail-Antwort auf meine mail-Frage): "[...]sofern ein Kangoo ein Faltdach hat läst sich keine Reling nachrüsten. Dort wo die Befestigungspunkte im Dach für die Reling sind, ist das Faltdach eingebaut, so das die Reling nicht befestigt werden kann. Mit freundlichen Grüßen AH Berghaus Dirk Olschewski."
5. Aussage (Renault Am Westring aus Wuppertal): Kombination funktioniert
Eine ziemlich große Bandbreite, oder? Der Gipfel ist die Aussage von Herrn Olschewski, der - hätte er nur mal kurz aus dem Fenster geguckt - den Unsinn seiner Behauptung sofort erkannt haben würde.
Das Ende der Geschichte: Bei Renault Am Westring habe ich eine Reling erstanden, sie sicherheitshalber direkt auf dem Kundenparkplatz montiert, um bei Problemen sofort Freundliche greifbar zu haben. Und: Es passt! Lediglich das Windschild ist etwas im Weg, so, dass sich im montierten Zustand Schild und Reling berühren. Da sollte man vielleicht noch eine Gummiunterlage vorsehen, um zu verhindern, dass sich hier mit der Zeit der Lack der Reling verabschiedet.
Bleibt die Frage: Wenn Renault diese Kombination nicht zulässt, warum können sich einzelne Händler darüber hinwegsetzen, oder wissen das nicht alle? Oder nehmen nicht alle Händler Renault ernst (was nach der Aussage oben nachvollziehbar wäre...)? Angenommen, mir fliegen auf der Urlaubsfahrt die Fahrräder mit Reling vom Dach, hafte dann ich, weil ich die Reling montiert habe, haftet das Autohaus, weil es die Reling verkauft hat (obwohl es von der Kombination mit Faltdach wusste), oder - wie ist das eigentlich?
So, das Thema ist erstmal beendet, ich kann in den Urlaub fahren, und wenn ich heil zurückkommen sollte, werde ich berichten, ob alles gehalten hat.
Schöne Tage wünscht Euch
basilius


Hallo Basilius,
nur weil es mechanisch paßt, muß es noch nicht zulässig sein.
Vielleicht verringert ja der große Dachausschnitt die Stabilität der Karrosserie dermaßen, daß keine Dachbeladung mehr möglich ist.
Bei einem Unfall mit Dachlast könnte es dann natürlich problematisch werden.

MfG
Dirk

x3/35203.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

Engelbert, (vor 7155 Tagen) @ Dirk


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von Dirk am 21. Juli 2005 12:34:

x3/35204.htm
Hi Dirk,

wenn die Dachlast an sich das Problem wäre dürftest du mit Faltdach ja auch keine reinen Querträger benutzen. Das sagt Renault aber nirgends. Sie wollen anscheinend nur die Kombination mit der Reling nicht offiziell freigeben.
Gruss

Engelbert

<TABLE bgcolor="#F7F7F7" bordercolor="#000000" border="0[/link]
<TR>
<TD>
kangoofahrer[at]gmx.net
</TD>

<TD> </TD>

<TD> </TD>
</TR>

<TR>
<TD> </TD>

<TD> </TD>

<TD> </TD>
</TR>

<TR>
<TD>****************************************************
<A href="http://www.freiburg-my-city.de[/link]Freiburg, die schönste Stadt Deutschlands
http://www.freiburg-my-city.de
</A> ****************************************************
</TD>

<TD><IMG src="http://www.freiburg-mycity.de/forum/images/hand.gif" alt="Grusshand" border="0[/link]</TD>

<TD> </TD>
</TR>
</TABLE>

x3/35204.htm

Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3)

Dirk, (vor 7154 Tagen) @ Engelbert


Als Antwort auf: Re: Dachreling in Kombi mit Faltdach (3) von Engelbert am 21. Juli 2005 12:55:39:

x3/35218.htm

Hi Dirk,
wenn die Dachlast an sich das Problem wäre dürftest du mit Faltdach ja auch keine reinen Querträger benutzen. Das sagt Renault aber nirgends. Sie wollen anscheinend nur die Kombination mit der Reling nicht offiziell freigeben.
Gruss
Engelbert


Hallo Engelbert,
stimmt, an die Querträger hatte ich nicht gedacht.
Unter www.renault-aftersales.de/home.php?content=zubehoer&modellid=4&sessionid=d20f6eacab0fcaebf2a812b2b49463d2 finden sich dazu entsprechende Bilder. Interessant ist auch die "Dachgalerie" auf der 2. Seite auf einem Rapid.

MfG
Dirk

x3/35218.htm

RSS-Feed dieser Diskussion