Als Antwort auf: Verspätete Aufklärung zum Kaleido
von Friedhelm am 12. Januar 2005 12:06:
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In der Tat: Bei aktuellen Kangoos läßt sich lediglich die LEHNE der Rückbank im Verhältnis 1/3 zu 2/3 klappen, nicht aber die Sitzfläche.
ABER: Aus der Zeit, als ich meinen Kangoo kaufte, habe ich einen alten Prospekt aufgehoben (Stand März 1999). Darin ist in der Tat dargestellt, daß die Rücksitzbank KOMPLETT teilbar sei – einschließlich Sitzfläche! Damals gab es noch nicht die klangvoll-französischen Ausstattungsvarianten, sondern "nur" die Buchstabenkürzel RN (Basis) und RT (mittelmäßig komfortabel). Für RN gab es die teilbare Rückbank als Option, für RT serienmäßig.
Die entsprechenden Abbildungen habe ich gescannt und Dir per PM zugesandt. Falls hier einer von Euch Kangoonauten bereit wäre, die Bilder online zu stellen, kann ich sie demjenigen gern ebenfalls zumailen.
Mein Kangoo hatte seinerzeit ebenfalls - entgegen der Prospektankündigung - die KOMPLETT teilbare Rückbank NICHT mehr... Ich bestellte mir im September 1999 einen RT, den ich im Oktober 1999 geliefert bekam. Es handelte sich also um ein "2000er Modell" , wenn man alles, was nach den Werksferien gebaut wird, dem "neuen" Modelljahrgang zurechnet. Die komplette Teilbarkeit muß demnach Mitte 1999 auf der Strecke geblieben sein. Ferner ist es durchaus möglich, daß es die komplett teilbare Bank zwar mal "irgendwo" gegeben hat, aber nie für den deutschen Markt.
Für Deinen Kaleido hättest Du theoretisch die Möglichkeit, eine "alte" 1998/99er Sitzbank als Ersatzteil zu bestellen (falls Du Dich mit dem "alten" Stoffdekor anfreunden magst oder einen Autosattler mit einem Umrüstauftrag erfreuen möchtest). Auf der Ersatzteilsuche in anderen europäischen Märkten wird Dir vielleicht ein grenznaher ausländischer Vertragshändler weiterhelfen können. Und auch der deutsche Importeur in Brühl sollte hierbei sicherlich mit seinem Hintergrundwissen helfen können - nachdem er Deinetwegen nun schon neue Prospekte drucken muß.
Es erhebt sich allerdings die Frage, WARUM Renault im Rahmen der üblichen Modellpflege auf die komplette Teilbarkeit verzichtet hat (und der Konkurrenz damit das Feld überläßt). Klammern wir mal die 3,8 Cent Kostenersparnis aus, die sonst immer zu solcherlei Verschlimmbesserungen führen. Ich könnte mir denken, daß eine durchgehende Sitzfläche (in der ja die Gurtschlösser sitzen) sich bei einem Unfall stabiler verhält als eine geteilte. Man stelle sich vor, auf dem 2/3-Teil der Rückbank sitzen zwei angeschnallte Passagiere. Hinter der Rückbank unverzurrtes Gepäck. Der 1/3-Teil ist komplett eingeklappt. Im Crashfall wirkt die träge Masse von Passagieren und Gepäck dann auf lediglich drei Anker: zwei an der Sitzfläche und einen an der Lehne. Also, ich würde keinen dieser Ankerpunkte weglassen wollen... – eher noch einen hinzufügen, wie es Renault dann mit der durchgehenden Sitzfläche getan hat. (Diesbezüglich wird man natürlich von Renault leider keine offene Auskunft erwarten können – die würden ja kaum zugeben, daß sie früher mal "unsicherere" Autos gebaut haben...)
Übrigens: Berlingo und Partner boten schon um 1999 einen tatsächlich komplett umklappbaren linken Einzelsitz, also Lehne UND Sitzfläche. (Aber nicht, daß Du jetzt Deinen Kaleido-Vertrag wandelst und der Kangoo-Gemeinde untreu wirst...!) Unser "Createur d’automobiles" scheint sich allerdings eher Vorteile davon zu versprechen, wenn er in der Fahrzeugsicherheit eine führende Stellung anstrebt und verteidigt. Siehe Beifahrer-Airbag: Für den deutschen Markt nicht abschaltbar, "um die Kunden vor ihrer eigenen Vergeßlichkeit zu schützen". Auf anderen Märkten dagegen offenbar durchaus vertretbar – wie die entsprechende Kontrolleuchte in der Tachoeinheit deutscher Kangoos beweist.
Viel Freude mit Deinem Kaleido!
Klavizimbel
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