Airbag Austausch nach 10 Jahren (TTT-Technik, Tipps und Tricks)
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Hallo,
ich habe folgende Anfrage an den TÜV-Nord gemailt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Bedienungsanleitng meines PKW steht, dass die Airbags und Gurtstraffer nach 10 Jahren aus Sicherheitsgründen erneuert werden müssen. Das würde bedeuten, dass nach 10 Jahren bei meinem PKW (derzeit 4 Jahre alt) eine Reparatur in Höhe von ca. 4000 EUR vorgenommen werden müßte. Wird dies bei der HU überprüft? Wird die Plakette nicht erteilt, wenn dieser Austausch nicht erfolgt ist? Für die Beanwortung vielen Dank.
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zurzeit gibt es bezüglich der Austausch-Regelungen für Airbag- und Gurtstraffermodule noch keine offiziellen Bestimmungen. In Rahmen der HU kann dies daher auch nicht geprüft werden. Hier wären demnach die Vorgaben der Fahrzeughersteller verbindlich.
Über eventuelle Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Austauschfrist können wir leider keine Angaben machen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx xxxxxxx
TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Bereich Unternehmensentwicklung
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Was meint ihr? Die ersten Kangoos sind sieben Jahre alt...
Gruß
Martin Gensch
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Kangoo(1)RT 1.2 Econ 43kW, EZ 11/2000,
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