Reifenfreigabe Nissan Kubistar (Plauderei)
...Danke für Deine schnelle Hilfe...
Dein Zitat
"Im CoC mit beiden Modellen" meinst Du PKW und LKW -Ausführung.Dieses Dokument "Die Kennzeichnung des Pkw-Reifens und
gesetzliche Vorschriften" vom ADAC habe ich Dank dem Forum schon recherchiert.
Beim Durchkauen bin ich aber davon ausgegangen, daß die Vorschriften nur für PKW gelten.
Ich bin davon ausgegangen, für meinen Kubistar (Bauart: LKW Geschlossen), brauche ich explizit einen Auszug der CoC.
Außerdem wollte ich rausfinden, ob noch weitere Reifengrößen jenseits meiner eingetragenen 165/70 R 14_C89/87 R möglich sind.Aber damit kann ich gut leben !
Sehr fein, auch für den Exkurs in die EU-Politik.
Grüße UliPS:Ich gehe mal davon aus, das Deine Informationen, mit meiner Nummer der EG-Typengenehmigung/ CoC (Zulassungsbescheinigung Teil I_unter K: L195*11) übereinstimmen.
Wenn Du kein CoC hast kannst Du nicht prüfen ob dort auch das Modell ohne C drinsteht. Das ist natürlich ein Aspekt.
Theoretisch könnte Nissan das anders gehandhabt haben. In diesem Fall könnte es sinnvoll sein den Punkt zu klären.
Weitere Reifengrößen im CoC halte ich für unwahrscheinlich. Hast Du eine Stamm Prüfstelle? Die haben eigentlich Zugriff auf diese Daten.