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Kangoo 4x4 1.9dci vibrationen zwischen 80-100kmh (Plauderei)

Superaxel, Das Herz Westfalens, Monday, 01.03.2021, 11:19 (vor 1144 Tagen) @ Kangoo-Center -TML

Jein. Das ist so nicht richtig.

Er hat das Recht 2 mal nachzubessern, danach hat der Käufer das Recht den Artikel endgültig zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen.

Der Verkäufer hat aber auch das Recht bei "Unmöglichkeit" einer Reparatur, dazu gehört auch eine unwirtschaftliche Reparatur den Kauf rückgängig zu machen. Ich weiss nicht, ob der Händler dann einfach nur den Kaufpreis und Auslagen erstatten muss, oder möglicherweise zu einer Ersatzlieferung verpflichtet wäre. Halte ich für schwierig bei einem alten KFZ.

Eine "Selbstvornahme", also Reparatur auf eigene Kosten bei einem anderen Händler/Werkstatt sollte man immer nur nach Absprache machen, da der Verkäufer auf seinem eigenen Recht zur Nachbesserung beharren kann. Letztlich hast DU Dir den entfernten Händler ausgesucht und musst im Zweifel mit langen Wegen leben.

Axel


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