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Plakettenwahn (Plauderei)

rgruener, Mittelfranken, (vor 2359 Tagen) @ Peter Franken

Pickerl sind natürlich zugelassen, sofern sie nicht im Sichtbereich des Fahrers kleben.
Daher sieht man auf den Pickerln meist als Ort oben links oder hinter dem Spiegel angegeben. Ebenso bist du verpflichtet, die Mautaufkleber nach Ablauf der Gültigkeit zu entfernen.
Wievel hast Du denn da kleben? Ich hab das Schadstoffpickerl ganz rechts unten und ab und zu eine Öster.. Mautplakette. Als Pickerlwahn würde ich das jetzt nicht bezeichnen.
Entfernbare Teile haben mit der Zulassung ohnehin nichts zu tun.

--
Grüsse und allzeit knitterfreie Fahrt
Robert


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