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Suche Lösung: keine Trennwand (Camping / Einbauten)

Nebel-Jonny, Sunday, 18.01.2015, 16:12 (vor 3380 Tagen) @ Diesellok

Kangoo LKW = leichte Nutzfahrzeuge bis 1t also nix Fahrverbot.

Auch kein Sonntags-Anhängerverbot ?

ich hab kein Anhänger

Günstige Steuerklasse 2 Sitze.ca.100€/Jahr

Stimmt - aber aufgepasst mit der Versicherung.

Die Versicherung ist teurer wie beim Benziner Schadensfreiheitsrabatklasse und Regionalrabatt müssen den richten.

Trennwand nur vorgeschrieben wenn überhaupt mit belegter Lädeflache.

Wo nachzulesen ? Wohlgemerkt : Zuverlässig nachzulesen ! Da wird nämlich unheimlich viel drüber geschrieben, Hieb- und Stichfestes habe ich bis jetzt aber nicht gefunden. Ich habe gerade nochmal die Zulassungsordnung durchforstet, aber nachdem ich einen Krampf in der Hand vom Scrollen gekriegt habe, aufgegeben.

Hab ich auch aufgegeben.So aber wenn ich ja Verzurösen in der Lädeflache (Regeln der Technik)hab für Spanngurte den auch noch ne Trennwand?
Nur soviel:

Die VDI-Richtlinien sind anerkannte Regeln der Technik und diese sind laut obergerichtlicher Rechtsprechung anzuwenden. Die Diskussion hat sich aber mit der Gesetzesänderung zum 01.01.2006 erledigt, denn jetzt lautet der § 22 StVO wie folgt:
„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
Fazit: Laut Gesetz hat die Ladungssicherung auf Basis der anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDI Richtlinien und DIN EN Normen) zu erfolgen
Gruß Nebel-Jonny

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DCI 1.5 Diesel 57PS Ex-Post Bj.2003 alles Banane G1Ph2 45000km 07.14 Euro4


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