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Schnee und Graupel (TTT-Technik, Tipps und Tricks)

Jens ⌂, Berlin, (vor 5798 Tagen)
bearbeitet von Jens,

Bald ist es wieder so weit - Schnee und Graupel. Eine Frage an die Experten.

Wie viele Tage kann ich, bei 10 cm Schneefall am Tag, mit der Bahn verreisen und, ohne ein Risiko einzugehen, meinen Kangoo unbeaufsichtigt auf der Straße stehen lassen ?
Ich bin gespannt ...

Gruß
Jens

--
KANGOO 1,5 dCi Privilège, EZ 01.12.2003, 3004 193, 1461 ccm, 60 kW/ 82 PS, KC08, granitsilber metallic, Euro 4, [image]

Schnee und Graupel

Thomas_Kangoo, (vor 5798 Tagen) @ Jens

Muss ich das jetzt ausrechnen, wie lange es dauert, bis er komplett eingeschneit ist, inkl. Kompression des "Altschnees" durch den Neuschnee und dem Wegtauchen und ... ?:-D

Schnee und Graupel

Göttliche DS, (vor 5798 Tagen) @ Jens

ich würde das Risiko gar nicht eingehen, wenn ich Nachrichten höre, wieviel Autos in Berlin brennen :-( :-( !!!! und dann meinen "kleinen" unbeaufsichtigt stehen lassen nö nö nö

bei uns in Frankfurt ist es schon ein Risiko, Wagen in Airport Nähe zu parken, sehr oft werden diese Fahrzeuge nämlich von !!!!!!! beschädigt, nach dem Motto, hey du Billigparker, aber hier nicht ??

Es geht doch nicht´s über eine Garage ;-) ;-)

1 Woche

Kangulan, (vor 5797 Tagen) @ Jens

danach ist der Wagen schlimmstenfalls abgeschleppt.
Ist mir in Frankfurt passiert, wo ich in Rödelheim in einer ruhigen Nebenstraße (ohne Parkeinschränkung) gewohnt habe und für eine Woche verreist war. Am Samstag, wahrscheinlich aber erst Montag wurden Parkverbotsschilder aufgestellt, am Freitag alles noch stehende abgeschleppt und die Straße wegen einer Telefonkabelverlegung aufgerissen.
Hat mich einen Strafzettel von 40 € und Abschleppgebühren von fast 200 € gekostet. Ich hatte noch keine Rechtschutzversicherung und angeblich ist so etwas zulässig. *devil*

Gruß Uwe

1 Woche

Göttliche DS, (vor 5797 Tagen) @ Kangulan

angeblich ist so etwas zulässig.


Hallo Uwe,

ja leider ist das so, die Rechtsprechung sagt, du musst jeden Tag nach deinem Auto schauen, wenn es im öffentlichen Raum parkt, es könnte ja ein Telefon nicht mehr gehen ;-) und Telekom sucht und sucht :-D und dein AUTO steht genau dort :-( wo der Maulwurf ein Loch graben möchte

1 Woche?

VEC-LOTHAR, (vor 5797 Tagen) @ Göttliche DS

...und wie lange darf man auf einem Autobahnparkplatz parken?

1 Woche?

Nico, (vor 5797 Tagen) @ VEC-LOTHAR

...und wie lange darf man auf einem Autobahnparkplatz parken?

sogesehen sind das ja keine Parkplätze, sondern Rastplätze. Auch wenn sie mit dem Verkehrszeichen für Parkplatz ausgeschildert sind. Eine Rast ist ja in der Regel zeitlich überschaubar. Irgendwie verwirrend ;-)

1 Woche?

BIRDY3, (vor 5797 Tagen) @ VEC-LOTHAR

...und wie lange darf man auf einem Autobahnparkplatz parken?

Wenn ich mich recht an die Fahrschulzeit erinnere darf man nur 2 Stunden auf einem Rastplatz parken. Auf einer Rasttaette darf man laenger.

Falsch....man darf solange, bis....

VEC-LOTHAR, (vor 5797 Tagen) @ BIRDY3

...der TÜV-Termin wieder fällig ist.

An unseren Autobahnen stehen die Schilder mit dem großen "P" darauf und das bedeutet Parkplatz...also darf man darauf parken. Parken heißt, dass man sein angemeldetes und versichertes Fahrzeug dort abstellen kann und zwar theoretisch ohne Zeitbegrenzung. Ausnahmen bilden hier etwa eine Zusatzbeschilderung, z.B. der Zusatz "2 Std" (eher selten an Autobahnen) oder auch Einsätze irgendwelcher Hilfskräfte bei Unfällen, Katastrophen etc. und eben auch eine abgelaufene Hauptuntersuchung, also die TÜV-Abnahme.
Diese Regelung gilt natürlich auch auf anderen Parkplätzen, wobei man auf innerstädtischen Parkplätzen immer damit rechnen muss, dass eine Abwasserleitung, Gas, Strom oder sonstiges unter den Parkplätzen schlummert, wo dann von heut auf morgen der Bagger ran muß...aber auf Autobahnparkplätzen eine Versorgungsleitung unter der Parkfläche?....nie im Leben:-D

Also...parken darf man auf Autobahnparkplätzen so lange, bis der TÜV uns scheidet.
Ob ich das jemals machen würde, steht hier völlig außer Frage:-)

Nette Grüße[image]

Lothar

Falsch....man darf solange, bis....

BIRDY3, (vor 5796 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Die StVo gibt dir Recht.

Ich dachte mich daran erinnern zu koennen, dass es einen Unterschied macht, ob man auf einem (kleinen) Rastplatz mit der Fahrtrichtung parkt oder Senkrecht dazu, je nachdem wie die Parkplaetze eingezeichnet sind. Ich hatte dunkel etwas in Erinnerung, dass man mit der Fahrtrichtung nicht laenger Parken oder gar das Licht ausmachen bzw. Uebernachten darf, wegen der eigenen Sicherheit. Zugegeben das ist jetzt schon 18 Jahre her. Entweder hat sich das geaendert oder meine Erinnerung spielt mir einen Streich.

Schnee und Graupel

AndreasNölle, (vor 5797 Tagen) @ Jens

Nicht viel länger als so:
[image]
Sonst weist Du irgendwann nicht mehr, welches Auto Du ausbuddeln musst :-D

Parken usw.

Peter Franken, (vor 5797 Tagen) @ Jens

Hallo Jens!

24 Stunden!

Ich kenne das aus der Filmbranche: beim Bezirksamt Drehgenemigung besorgen und 24h vorher Halteverbotsschilder aufstellen lassen. Alles was nach Ablauf der Zeit noch rumsteht wird wird entweder mittels Halterfeststellung seitens der Polizei weggescheucht oder falls das nicht klappt weggeschleppt.

Bei Bauarbeiten und Umzügen läuft das auch so ab.

Das gilt nicht nur für Deutschland sondern fast überall in Europa!

Auf Privatgrundstücken ist man sicher - ansonsten Reserveschlüssel bei einer Person des Vertrauen hinterlegen und regelmässig nachsehen lassen.

grüsse

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Marshmallows statt Kamelle

Jens ⌂, Berlin, (vor 5794 Tagen) @ Jens
bearbeitet von Jens,

Ausgelöst war diese Fragestellung durch die entrüstete Reaktion auf zwei, in die Galerie eingestellte Fotos. Das in dem Beitrag angeregte Lesen der StVo gibt nichts dazu her...

Habe also mal bei Renault nachgefragt

„Der Kangoo hat eine Dachfläche von min. 2 qm. Es schneit seit Tagen ca. 10 cm/Tag. Der feuchte, pappige Schnee ist mit 200 kg/ cbm in Ansatz zu bringen. Nach 4 Tagen ist eine Schneehöhe von 40 cm auf dem Dach erreicht und damit eine Gesamtdachlast von 160 kg, also 60 kg über dem angegebenen Wert.
Muss ich jetzt davon ausgehen, dass der Kangoo in seiner Struktur beeinträchtigt ist und seine Betriebserlaubnis verliert?“

Und habe bestätigt bekommen,

... dass es keine Toleranzen bei kurzfristiger Mehrbelastung in abgestelltem Zustand gibt.

Bei der, in der Ausgangsfrage erwähnten Wetterlage kann ich also den Kangoo maximal zweieinhalb Tage unbeaufsichtigt stehen lassen, und das tunlichst auf einem privaten Parkplatz ...

Aber es gibt noch viel empfindlichere Fahrzeuge ...

Kommt gut durch den Winter

Gruß
Jens

PS
Ähnliches gilt natürlich auch für Dachzelte und Karnevalsumzüge ... lieber Marshmallows statt Kamelle

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Marshmallows statt Kamelle

BIRDY3, (vor 5794 Tagen) @ Jens

Ach sooo, du hast die Dachlast durch den Schnee gemeint.

Da es bei mir noch nicht mal Winterreifen zu kaufen gibt, waere ich nie darauf gekommen. :-D

Ich vermisse es auf Schnee zu fahren. Da muss wohl doch wieder zurueckkommen.

Marshmallows statt Kamelle

VEC-LOTHAR, (vor 5794 Tagen) @ Jens

Und habe bestätigt bekommen,

... dass es keine Toleranzen bei kurzfristiger Mehrbelastung in abgestelltem Zustand gibt.


...und warum sagst du nicht mit drei einfachen Worten: "Lothar hat Recht" ?

Nette Grüße[image]

Lothar

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Lothar wir danken dir

Jens ⌂, Berlin, (vor 5794 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Jens,

"...und nun nicht erzählen, dass die zulässige Dachlast nur für das Fahren mit der Dachlast gilt. Dazu bitte die Gesetzestexte der StVO lesen."

Weil bis auf diese Grundregeln nichts über Dachlasten in der StVo steht: § 1 (1) StVO fordert von allen Verkehrsteilnehmern ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Weil Lothar gerne auch mal ein Windei legt, kann ich ihm nicht unumwunden Recht geben..

Gruß
Jens

PS
Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, Lothar hat Recht, ...

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§23 StVO Absatz 1 ...oder wie sich das auch immer schimpft

VEC-LOTHAR, (vor 5793 Tagen) @ Jens

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

Zitat daraus:

Er muss dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.


PS. Wäre diese blöde Fotodiskussion nicht aufgetaucht, wären mir die Fotos aus der Galerie mit der Dachlast auch schnuppe gewesen. denn jeder ist selbst dafür verantwortlich, was er tut oder was er nicht tut. Und nun sind wir quitt, du hast dich an den Fotos von dem Treffen ausgelassen und ich hab dafür die unverantwortlichen Dachlasten auf deinen Fotos angeprangert. Von den Fotos möchte ich nun nichts mehr lesen...wie gesagt, wir sind quitt und wir bemühen uns nun um ein nettes Miteinander in diesem echt tollen Forum.

Viele Grüße[image]

Lothar

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Schnee von Gestern

Jens ⌂, Berlin, (vor 5793 Tagen) @ VEC-LOTHAR
bearbeitet von Jens,


Zitat daraus:

Er muss dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Da hat er doch tatsächlich recht, der Lothar


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil

PS. Wäre diese blöde Fotodiskussion nicht aufgetaucht, wären mir die Fotos aus der Galerie mit der Dachlast auch schnuppe gewesen. denn jeder ist selbst dafür verantwortlich, was er tut oder was er nicht tut. Und nun sind wir quitt, du hast dich an den Fotos von dem Treffen ausgelassen und ich hab dafür die unverantwortlichen Dachlasten auf deinen Fotos angeprangert. Von den Fotos möchte ich nun nichts mehr lesen...wie gesagt, wir sind quitt und wir bemühen uns nun um ein nettes Miteinander in diesem echt tollen Forum.

Deeskalierendes liest sich meiner Meinung nach anders, irgendwie moderater, und ob w i r quitt sind, ist sicher eine Entscheidung von zweien, aber sagen wir mal –

Schnee von Gestern

Gruß
Jens

;-) Gut, dass es den Lothar gibt ;-)

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Marshmallows statt Kamelle

Nico, (vor 5793 Tagen) @ VEC-LOTHAR

Und habe bestätigt bekommen,

... dass es keine Toleranzen bei kurzfristiger Mehrbelastung in abgestelltem Zustand gibt.

...und warum sagst du nicht mit drei einfachen Worten: "Lothar hat Recht" ?

Nette Grüße[image]

Lothar

Hi Lothar,

ich finde diese Juristen-Deutsch irgendwie lustig. Der Normalbürger macht Urlaub. Anwälte sind "ausserhäusig abwesend" :-D :-D :-D

LG
Oliver

PS: Lothar hat Recht!;-)

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