Tüv-Anfrage wegen Reifengröße... (Plauderei)
Moin
Also .........
Der Lastindex muss stimmen , der Tacho muss richtig anzeigen(ggf
abgleichen )und die Freigängigkeit muss da sein( Reifen darf nicht
schleifen). Und dann bekommt man ALLES eingetragen!![]()
Axel
Stimmt , aber ich glaube das meint er nicht .
Im früheren Fahrzeugbrief , heute Zulassungbesch.-Teil 2(glaub ich, ich kann mich so schlecht an das ganze Zeug gewöhnen)steht eien ABE-Nummer , alle Reifengrößen die VW unter dieser ABE-Nummer irgendwann mal serienmässig verbaut hat darf man dann auch fahren .
Sonst steht nur noch eine Reifengröße in den Papieren UND die nachträglich , in Form von TUNING eingetragenen Größen .
Gruß Uli