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reklamieren hilft - zumindest manchmal (Plauderei)

zockler, (vor 6137 Tagen)

Ich hatte hier vor ein paar Wochen zum Thema neuer Kangoo Campus und in der Preisliste versprochene Hecklautsprecher geschrieben. Dabei bin ich den Ausgang der Geschichte schuldig geblieben: Nachdem ich dem Verkäufer das Problem (4 Lautsprecher laut Preisliste - nur 2 eingebaut)geschildert hatte, hat er sich mit Renault Deutschland in Verbindung gesetzt. Dort wurde ihm lapidar die Auskunft erteilt, es handele sich eben um einen Fehler in der Preisliste - und fertig.

Ihm- dem Verkäufer - konnte ich keinen Vorwurf machen, wollte die Sache aber auch nicht auf sich beruhen lassen und habe deshalb an Renault in Brühl einen recht bestimmten Brief geschrieben, in dem ich mich über diesen Umgang mit Kunden beschwerte.

Ich habe jetzt von Renault ein Schreiben erhalten, in dem man sich für den Fehler in der Preisliste entschuldigt und mir, um meine Enttäuschung zu lindern, Tankgutscheine für 100 Euro zusendet. Das ganze natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ergebnis: sie bauen einem zwar keine Lautsprecher ein, schütten einen aber mit Benzin zu. Kann ich jedenfalls mit leben.

Mit dem gesparten Geld werde ich dieser Tage mal bei Conrad ein paar passende Lautsprecher und Kabel kaufen und mich selbst ans Basteln machen. Peter Franken hatte hier ja vor kurzem eine wunderbare Anleitung samt Foto eingestellt. Das linke Kabel hinter der Kofferraumbeleuchtung habe ich schon rausgefischt. Beim rechten habe ich kurz unter die Schwellerabdeckung geguckt, bin aber vor der Operation noch zurückgeschreckt. Zu viele Kabel, wollte nicht die falschen durchkneifen. Hat denn schon jemand von der Campusfraktion die Operation gewagt? Bin für Hinweise dankbar!

Viele Grüße vom Zockler

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Kangoo-Oma, (vor 6137 Tagen) @ zockler

Hallo Zockler,
gut gemacht:ok:
Man sollte wirklich da nicht locker lassen.
Nun hast Du wenigstens ein paar Tröpfchen Benzin.
Wenn Du nun selber basteln Kannst,dann ist doch alles in Butter.
Grüße v.oma-ferrari:waving:

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biggi, (vor 6136 Tagen) @ zockler

Das hat nichts mit Kulanz oder Reklamieren zu tun.

Das ist ein einfacher Fall von Prospekt bzw. Kataloghaftung. Hierfür ist der Hersteller und damit Dein Händler vor Ortverantwortlich.

Formal hast Du, wenn du vorher nicht darauf hingewiesen wurdest, dass genau der Druckfehler vorliegt, Anspruch auf Rückabwicklung des KAufvertrages, da die Ware nicht dem Stand entspricht, der bestellt wurde, egal ob Du mehr oder weniger drin hast.
Oder Du kannst Nachbesserung und Aufrüstung auf den bestellten Stand verlangen.

Mein Händler hat, als ich das Problem mit fehlenden Kabeln für die Lautsprecher hinten hatte, die gem. Prospekt und Bedienungsanleitung vohanden sein mußten, nach einem dezenten Hinweis auf Katalog und Bedienungsanleitung auf o.g. Umstand die Kabel von hinten bis ins Amaturenbrett zum Radio verlegt. Und dass war teurer wie 100.- Bucks. Und die Lautsprecher gab es zum Sonderpreis.

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Dr Frank, (vor 6136 Tagen) @ zockler

Das alte Problem mit den Frenchies..hatten wir auch bereits Anno 2001.

Versprochen laut Prospekt waren Leder-Lenkrad und -Schaltknauf, weißes Zifferblatt, 6 Lautsprecher.

Auslieferung nach den Werksferien im Sommer, da fehlten diese Features allesamt.

Unse guter Händler mußte bluten, leider nicht Renault. Es gab Cash, womit ich dann zumindestens die Lederausstattung nachgerüstet habe..

Hinweis im Katalog: "Unverbindliche Angaben..", oder so.
Bin nicht mal so sicher, ob das mit der "Prospekthaftung" (auf die ich mich ebenfalls erfolgreich bezogen habe, juristisch belastbar ist. (Thomas?!!)

Lehre für mich: Alle Features, die im Prospekt genannt sind, und auf die man Wert legt, zum festen Bestandteil des Kaufvertrages machen, dann gibts kein "Grüß-Gott" anschließend.

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biggi, (vor 6135 Tagen) @ Dr Frank

Technische Änderungen und solche Sätze in den Katalogen sind zur Abschreckung für die Kunden die sich einschüchtern lassen, etwas für die NAiven/Dummen. (O-Ton eines Vertriebsleiters)

Katalog ist bindend, erst recht für solche explizit erwähnten Details. Er ist mitgeltende oder geltende Verkaufsunterlage!

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zockler, (vor 6133 Tagen) @ biggi

In der Sache hast du, liebe(r) biggi, natürlich völlig Recht. Eine Änderung wäre nur wirksam, wenn man den Kunden vor Vertragsschluss darauf hingewiesen hätte. Und mein Anspruchsgegner wäre die verkaufenden Niederlassung.

Aber will man wegen solch einer Sache einen Rechtsstreit führen, mit Zeit, Nerven und Geld, die dabei auf der Strecke bleiben? Ich fühle mich mit den 100 Euro einigermaßen getröstet, das Lautsprecherkabel links liegt und das rechte kann man ja dank dieses wundervollen Forums recht einfach verlängern.

Viele Grüße an alle

Zockler

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